ADAC-Test Kindersitz-Zubehör: Was ist sicher und auch erlaubt?
Die Kindersitztests des ADAC sind den meisten Eltern ein Begriff, beziehen doch viele von ihnen das Ergebnis der Tests in die Kaufentscheidung für einen Kindersitz mit ein. Im Oktober 2019 nahm das bekannte Testinstitut etwas anderes – nicht weniger interessantes und wichtiges – unter die Lupe: Zubehör für den Kindersitz.
Auf dem Markt finden Sie viele Produkte, die Ihrem Kind im Auto mehr Komfort bieten sollen oder Abhilfe bei Problemen mit dem Kindersitz versprechen. Welches Kindersitz-Zubehör können Sie bedenkenlos nutzen, welches birgt vielleicht Gefahren für das Kind oder ist sogar verboten? Der ADAC hat im letzten Herbst viele Produkte geprüft und die Ergebnisse veröffentlicht.
Wussten Sie, dass Kindersitze eine UNECE-Zulassung haben müssen und an ihnen keine Veränderungen vorgenommen werden dürfen? Einige im Handel angebotene Zubehör-Produkte für Kindersitze stehen im Widerspruch zu den gesetzlichen Anforderungen und können bei Nutzung zu versicherungstechnischen Problemen führen oder sogar das Verletzungsrisiko für Ihr Kind erhöhen.
Dieses Kindersitz-Zubehör hat der ADAC getestet
Wir werden häufig von unseren Kunden gefragt, welches Zubehör sie bedenkenlos für oder gemeinsam mit ihrem Kindersitz nutzen können oder um Rat gefragt, welches Kindersitzzubehör überhaupt sinnvoll und auch erlaubt ist. So geht es auch dem ADAC, der sich deshalb einige Zubehörprodukte näher angesehen und sie zum Teil auch crashgetestet hat. Gemeinsam mit den Einschätzungen eines Juristen hat der ADAC seine Ergebnisse im Anschluss veröffentlicht.
Alle Produkte im Test versprechen, ein bestimmtes Problem mit dem Kindersitz zu lösen, beispielsweise beim Einbau des Sitzes. Gurtschoner und -polster, Nackenkissen und andere Hilfsmittel sollen mehr Komfort für das Kind schaffen und für entspanntere Autofahrten sorgen.
Leider ist die Verwendung einzelner Artikel nicht erlaubt und zum Teil auch richtig gefährlich. Im Folgenden stellen wir Ihnen das Kindersitz-Zubehör jeweils vor, erläutern die Sicht des ADAC und ergänzen diese noch um eigene Hinweise. Dazu lohnt sich ein Blick in unsere Praxis-Tipps, die spezielles Zubehör oft unnötig machen.
Kinder müssen im Auto angeschnallt sein, so weit die gesetzliche Vorgabe, die natürlich dem Schutz unseres Nachwuchses dient. Der Bewegungsdrang der kleinen Passagiere bringt sie jedoch manchmal dazu, sich aus den Schultergurten zu befreien. Wer mag schon gerne fixiert werden? Einige Kinder schnallen sich auch klammheimlich ab – und das kann im Falle einer starken Bremsung oder eines Aufpralls fatale Folgen haben.
Im Handel gibt es einige Artikel, die verhindern sollen, dass sich ein Kind im Kindersitz selbst abschnallen oder seine Arme aus den Gurten winden kann.
Doch sind Gurtclips, Gurtschloss-Sicherungen und 5-Point-Plus-Weste erlaubt und sicher oder im Gegenteil sogar gefährlich für Ihr Kind? Der ADAC hat dies im Kindersitzzubehör-Test geprüft.
Das 5-Point-Plus Anti Escape System sieht aus wie eine Weste und wird mit Klettverschlüssen an den Schultergurten des Kindersitzes befestigt. Es verläuft hinten ums Kind und reduziert den Platz zwischen dem Kind und den Gurten. Auf diese Weise kann der kleine Passagier seine Arme nicht mehr unter den Gurten herauswinden und bleibt korrekt gesichert.
Der ADAC sieht kleine Schwächen bei der Weste: Das System erschwert zwar das unerwünschte Herauswinden, allerdings kann es vor allem bei größeren Kindern vorkommen, dass sie es trotz dieses Systems schaffen, aus den Gurten herauszuschlüpfen. Auch unsere Erfahrung zeigt: Je nach Geschick und Technik kommen einige Kinder trotz Weste aus den Gurten. Das 5-Point-Plus kann also eine praktische Lösung sein, muss es aber nicht.
Das 5-Point-Plus steht laut ADAC nicht im Widerspruch zu den gesetzlichen Anforderungen. 2016 prüfte das Testinstitut schon einmal einen Kindersitz, der serienmäßig mit einem solchen System ausgestattet ist. Dabei konnten die Tester keine negativen Auswirkungen auf die Belastung des Dummys feststellen.
Es erscheint dem Juristen des ADAC unwahrscheinlich, dass ein Sachverständiger nach einem Unfall das 5-Point-Plus Anti Escape System als unzulässige Veränderung oder Gefahrerhöhung einstuft.
Aber Achtung: Das 5-Point-Plus-System greift streng genommen in das Gurtsystem des Kindersitzes ein. Das ist laut Aussage des Kraftfahrtbundesamt nicht erlaubt.
5-Point-Plus im Einsatz:
Abdeckungen für die Gurtschlösser von Auto oder Kindersitz
Auch für den Fall, dass das Kind das Gurtschloss des Kindersitzes oder des Autos löst, sind Lösungen auf dem Markt erhältlich.
Beim Beltlock von Storchenbeck handelt es sich um eine Kunststoffkappe, die über das Gurtschloss des Autos gesteckt wird und dieses abdeckt. Die Abdeckung soll verhindern, dass sich das Kind während der Fahrt selbst abschnallt. Mit dem Beltlock erreichen Kinder (und Erwachsene) die Lösetaste des Schlosses nur noch über einen schmalen Schlitz, durch den etwa ein Schlüssel passt. Manche Eltern verwenden die Kappe auch, um zu verhindern, dass ein großes Kind versehentlich den Kindersitz des kleinen Geschwisterchens abschnallt, wenn es sich selbst abschnallen will.
Achtung: Die Tester des ADAC sehen bei Verwendung der Abdeckkappe die gesetzlichen Anforderungen der UNECE-Regelung 16 (zur Zulassung von Fahrzeuggurten) nicht mehr erfüllt. Dort wird klar beschrieben, dass es möglich sein muss, das Gurtschloss mit einer einzigen einfachen Bewegung einer Hand zu öffnen, wobei der Druck auf eine Taste zum Öffnen reichen muss. Zudem sind auch die Maße und Farbe der Lösetaste vorgegeben. Dies soll unter anderem bei einem Unfall die schnelle Rettung der Insassen erleichtern.
Die Gurtschloss-Abdeckung erfüllt weder die Anforderungen an die Handhabung noch an die Beschaffenheit. Sie ist deshalb nicht zulassungsfähig und darf im öffentlichen Straßenverkehr nicht verwendet werden.
Gurtschloss-Abdeckungen
Beim nächsten Zubehör wird nicht das Autogurtschloss verdeckt, sondern das des Kindersitzes. Die buckle-upp Gurtschloss-Sicherung ist eine mit Klett zu befestigende Stoffabdeckung für das Gurtschloss des Kindersitzes. Sie verdeckt die Lösetaste und soll so ein selbstständiges Abschnallen des Kindes verhindern. Nach Meinung des ADAC erschwert der Überzug für das Gurtschloss Kindern zwar das Öffnen, insbesondere größere Kinder schaffen es allerdings durchaus, trotzdem das Gurtschloss ihres Sitzes zu öffnen.
Achtung: Bei diesem Produkt sieht der ADAC die Vorgaben der UNECE-Regelungen 44 und 129, die das Gurtschloss des Kindersitzes betreffen, nicht mehr erfüllt. Bei der Verwendung der Gurtschloss-Sicherung ist es nicht möglich, das Schloss mit einer einzigen Betätigung zu öffnen, so wie es die Regelungen vorgeben. Stattdessen ist es zuerst nötig, die Stoffabdeckung über dem Gurtschloss zu öffnen bevor das Kind abgeschnallt werden kann. Dies steht im klaren Widerspruch zu den Vorgaben aus den oben genannten Regelungen.
Einzig für Babyschalen besteht hier eine Ausnahme, da es alternativ möglich ist, diese mit dem Kind zusammen aus dem Auto zu nehmen. Aufgrund der gesetzlichen Anforderungen und der Ausnahme für Babyschalen ist es laut ADAC erlaubt, das buckle-upp oder ähnliche Produkte in Babyschalen zu verwenden. Der Nutzen in der Babyschale erscheint uns allerdings fraglich, da Babys sich in der Regel nicht selbst abschnallen können. In allen anderen Kindersitzen ist die Nutzung aus den oben genannten Gründen jedenfalls nicht zulässig.
Im Handel sind Brust-Clips verschiedener Marken erhältlich, die verhindern sollen, dass das Kind aus den Gurten seines Kindersitzes schlüpft. Mit einem solchen Brust-Clip werden die Schultergurte des Kindersitzes in Höhe der Brust des Kindes verbunden. So soll es dem Kind unmöglich gemacht werden, mit den Armen aus dem Hosenträgergurt herauszuschlüpfen und sichergestellt werden, dass das Kind jederzeit korrekt angeschnallt bleibt.
Der ADAC bemängelt bei dem von ihm getesteten Clip, dass dieser aufgrund der Schulterpolster des Kindersitzes sehr weit unten am Hosenträgergurt angebracht werden muss. So wird laut Meinung des ADAC der Nutzen reduziert, das Anschnallen erschwert und die Belastung im Bauchraum erhöht. Zudem könnte ein Sachverständiger bei einem Unfall, bei dem innere Verletzungen auftreten, den tief montierten Gurtclip als Gefahrerhöhung werten. Daher rät der ADAC von der Verwendung eines solchen Clips ab.
Achtung: Auch laut Kraftfahrtbundesamt sind solche Clips als Zubehörartikel nicht erlaubt sind, da sie ins Gurtsystem des Kindersitzes eingreifen und so die typgenehmigten Eigenschaften des Gurtes verändern können.
Ausnahme: Wenn der Kindersitz gemeinsam mit Clip getestet und zugelassen ist (wie z. B. die Cybex- oder Goodbaby-Kindersitze mit dem Sensorsafe-Clip oder die Kindersitze von BeSafe gemeinsam mit dem Gurtwächter), ist die Nutzung zusammen mit diesen Sitzen gestattet.
Sensor-Safe-System von Cybex
Zusammenfassend können wir sagen, dass nicht alle Hilfsmittel, die auf dem Markt vorhanden sind, erlaubt sind, zum Teil sind sie sogar gefährlich. Auch wir werden häufig von Kunden angesprochen und gefragt, was sie dagegen tun können, dass sich ihr Kind abschnallt. Bevor Sie zu Hilfsmitteln und gegebenenfalls nicht zugelassenem oder gar gefährlichem Zubehör greifen, raten wir Folgendes:
- Prüfen Sie, ob der Kindersitz richtig eingestellt ist. Oft reicht es, die Kopfstütze und das Gurtsystem anzupassen. Sind Kopfstütze oder Gurtsystem zu hoch eingestellt, kommt Ihr Kind leicht aus dem Sitz. Haben Sie eines von beiden zu niedrig eingestellt, fühlt sich Ihr Kind unwohl und hat vielleicht auch Schmerzen. Nachvollziehbar, dass es in diesem Fall versucht, sich zu befreien. Fragen Sie dazu auch gerne bei uns bzw. Ihrem Händler nach. Wir können im Geschäft vor Ort oder auch anhand von Fotos dabei helfen, den Kindersitz richtig einzustellen.
- Sprechen Sie mit Ihrem Kind: Ist Ihr Nachwuchs schon alt genug, um zu verstehen, wie gefährlich das Abschnallen während der Fahrt ist? Sie kennen Ihr Kind am besten: Erklären Sie Ihrem Sohn oder Tochter, was bei einer Bremsung oder einem Unfall passieren kann.
- Das Kind darf sich alleine abschnallen: Es kann eine gute Lösung sein, mit dem Kind zu vereinbaren, dass es sich in bestimmten Situationen selbst abschnallen darf – zum Beispiel, wenn Sie zuhause oder beim Kindergarten oder Einkaufszentrum angekommen sind.
Bitte nicht:
Wir lesen und hören immer wieder, dass Eltern, um dem Kind eine Lektion zu erteilen, stark bremsen, sobald sich das Kind im Auto abschnallt. Davon raten wir ab – Sie gefährden bei einem solchen Bremsmanöver im Zweifelsfall nicht nur Ihr Kind, sondern auch sich selbst und andere.
Auf längeren Autofahrten schläft der Nachwuchs häufig ein. Das gilt nicht nur für die Kleinen, sondern auf langen Fahrten auch oft noch für ältere Kinder.
Wenn Kinder im Auto schlafen, fällt ihnen durch die fehlende Körperspannung häufig der Kopf auf die Brust. Während der Körper bei Sitzen mit internem Gurtsystem bei fest gestrafften Gurten weiter im Sitz gehalten wird, wird es bei den älteren Kindern im Folge-Kindersitz gefährlich: Je nach Neigung der Rückbank bzw. des Kindersitzes und der Körperspannung des Kindes fällt manchmal nicht nur der Kopf, sondern auch der Oberkörper zur Seite oder nach vorne. Das kann fatale Folgen haben, denn bei einem Unfall liegt der Autogurt jetzt nicht mehr richtig am Körper und das Kind befindet sich nicht mehr im Schutzbereich seines Kindersitzes.
Um dem kleinen Passagier mehr Komfort zu bieten und einen sicheren Gurtverlauf zu gewährleisten, greifen Eltern deshalb häufig zu Nackenkissen, zusätzlichen Kopfstützen wie dem NapUp oder zu speziellen Zusatzgurten für Sitze und Sitzerhöhungen, um den Körper an Ort und Stelle zu halten. Doch ist dieses Kindersitz-Zubehör auch wirklich sicher und zugelassen?
Damit das Kind beim Schlafen den Kopf gemütlich ablegen kann, greifen Eltern häufig zu den im Handel in großer Vielfalt erhältlichen Nackenkissen. Grundsätzlich steht die Verwendung eines solchen Kissens auch nicht in Widerspruch zu den Regelungen der UNECE, es gibt jedoch einen wichtigen Punkt zu beachten. Achten Sie bei der Wahl des Nackenkissens unbedingt darauf, dass das Kissen nicht aufträgt und den Kopf nicht noch zusätzlich aus dem Schutzbereich der Kopfstütze herausdrückt.
Optimal sind die Schlafkissen der Marke Sandini, die wir auch in unseren Kindersitz-Geschäften vor Ort verkaufen. Das Sandini-Kissen stützt den Kopf von vorne und trägt im Nacken nicht auf. Perfekt für die Nutzung im Kindersitz! Auch das Schlafkissen von BeSafe ist für den Einsatz im Kindersitz gut geeignet. Wir empfehlen, die Kissen vor dem Kauf mit Ihrem Kind gemeinsam auszuprobieren, denn nicht jedes Kind akzeptiert jedes Kissen.
Praktische und sichere Kissen für den Kindersitz:
Auch der ADAC gibt grünes Licht: Nackenkissen, die nicht durch beispielsweise Klettverschluss mit dem Kindersitz verbunden sind, können auch nicht als unzulässige Veränderung am Kindersitz betrachtet werden. Sie bieten allerdings etwas weniger Stabilität als die am Sitz befestigte – und laut ADAC ebenfalls sichere – Variante wie zum Beispiel das Sandini SleepFix. Das Kissen stützt den Kopf und reduziert so die Gefahr, dass das schlafende Kind vorfällt. Der Empfehlung des Testinstituts, ein für das Kind und den Kindersitz passendes Nackenkissen auszuwählen, schließen wir uns an.
Das Belt-Upp, ein zusätzlicher Diagonalgurt für Folgesitze bzw. Sitzerhöher mit Rückenlehne (Gruppe 2/3 / Kindersitze ab 100 cm), soll verhindern, dass das Kind beim Schlafen nach vorne aus dem Sicherheitsbereich der Rückenlehne, der Kopfstütze und aus dem Sicherheitsgurt fällt. Er wird am Schulter- und Beckenteil des Sicherheitsgurtes befestigt und durch die Schultergurtführung des Kindersitzes gelegt. Das Kind ist mit dem Autogurt und dem Belt-Upp Zusatzgurt überkreuz angeschnallt, so dass es beim Schlafen besser im Sitz gehalten werden soll.
Der Belt-Upp Zusatzgurt bekommt von den Testern des ADAC kein grünes Licht. Denn auch bei diesem Produkt werden, ähnlich wie beim Storchenbeck Beltlockstop die Anforderungen der UNECE Regelung 16 (zur Zulassung von Fahrzeuggurten) an den „Verschluss“ – also an das Gurtschloss – nicht erfüllt. Bei der Nutzung des Belt-Upp ist es nötig, zusätzlich zum 3-Punkt-Gurt auch den Zusatzgurt und damit ein zweites Gurtschloss zu öffnen. Dies steht im Widerspruch zur Regelung 16, die besagt, dass sich das Gurtschloss mit einer einzigen einfachen Bewegung einer Hand und mit Druck auf nur eine Taste öffnen lassen muss.
Das Urteil des ADAC fällt daher eindeutig aus: Eine Verwendung dieses Zusatzgurtes ist nicht zulässig.
Beachten Sie außerdem, dass der Diagonalgurt massiv in die Sicherheit eingreift. Die Belastungswerte auf Ihr Kind sind mangels offizieller Testergebnisse vollkommen unklar.
Zusatzgurt für den Kindersitz
Das NapUp ist eine Art Stirnband, das verhindern soll, dass der Kopf des Kindes beim Schlafen nach vorne aus dem Schutzbereich der Kopfstütze fällt. Es wird mit zwei Gurten an der Kopfstütze des Kindersitzes befestigt und besteht aus zwei seitlichen Polstern und einem Stirnband, das je nach Bedarf nach oben oder auf die Stirn geschoben werden kann. Schläft das Kind unterwegs ein, wird das Stirnband zur Unterstützung des Kopfes nach unten geklappt und stellt so sicher, dass der Kopf nicht nach vorne fallen kann.
Der ADAC sieht im NapUp eine gute Lösung, um dem schlafenden Kind ein wenig Unterstützung zu bieten. Es steht in keinem Widerspruch zur UNECE Regelung 44 bzw. zur UNECE Regelung 129 und darf somit verwendet werden. Die Tester erkennen bei diesem Produkt keine Gefahrerhöhung für das Kind, da sich das mit Druckknöpfen befestigte Stirnband bei einem Aufprall löst. Dies hat der ADAC bei einem Crash-Test (frontal mit 64 km/h Aufprallgeschwindigkeit) auch geprüft.
Der Hersteller des NapUp empfiehlt die Nutzung ausschließlich in vorwärtsgerichteten Kindersitzen, da er das Produkt in eben solchen getestet hat. Auch der ADAC hat das Stirnband zum Stützen des Kopfes in einem Kindersitz in Fahrtrichtung geprüft. Wir schließen uns deshalb der Empfehlung des Herstellers an, das NapUp nur in Vorwärtssitzen zu verwenden.
Kopfhalter für den Kindersitz
Wir empfehlen Ihnen grundsätzlich, jeden Kindersitz im Fachhandel zu kaufen und diesen gemeinsam mit Ihrem Kind in Ihrem Auto auszuprobieren. Nur so können Sie sicherstellen, dass der Sitz auch wirklich zu Ihrem Nachwuchs passt und diesen gut schützen kann. Außerdem verringern Sie die Gefahr, dass Ihr Kind in seinem Kindersitz buchstäblich in den Seilen hängt.
Auch wenn Sie den Sitz nach einer Kindersitzberatung gekauft haben, kann es allerdings manchmal passieren, dass der Kopf Ihres Kindes beim Schlafen auf die Brust fällt. Ursache dafür ist meistens, dass die Autositzbank stark geneigt ist und so nur schwer eine gute Liege- bzw. Ruheposition für das Kind geschaffen werden kann.
Bevor Sie jedoch verschiedene Hilfsmittel am Kind ausprobieren, checken Sie immer erst, ob alle Einstellungen des Sitzes korrekt sind und Ihr Kind richtig angeschallt ist, denn das zu lockere Anschnallen ist der häufigste Grund dafür, dass Kinder in der Babyschale oder in ihrem Kindersitz zusammensacken und der Kopf und gegebenenfalls auch der Oberkörper nach vorne fallen.
Im Reboarder besteht wenig Grund zur Sorge, wenn alleine der Kopf (und nicht der komplette Oberkörper) auf die Brust fällt. Bei einem Frontalaufprall wird der Kopf des Kindes wieder zurück in die Sitzschale gedrückt und von der Kopfstütze geschützt. Gefährlicher ist es, wenn Ihr Kind im Folgesitz (Kindersitz ab ca. 4 Jahren / Ihr Kind wird mit dem Autogurt angeschnallt) mit dem kompletten Oberkörper nach vorne und damit aus dem Schutzbereich des Kindersitzes herausfällt, denn dabei verändert sich auch der Gurtverlauf am Kind.
Kopf fällt im Kindersitz nach vorne
Dies können Sie tun, wenn Kopf und / oder Oberkörper des Kindes im Kindersitz nach vorne fallen
Sitze mit internen Gurten (Babyschale, Reboarder, Kindersitze der Gruppe 1 und ggf. auch Gruppe 2)
- Achten Sie darauf, dass alle Einstellungen des Kindersitzes stimmen (Höhe von Kopfstütze und Gurtsystem korrekt? Wird ein Sitzverkleinerer benötigt und nutzen Sie diesen auch richtig?) und Ihr Kind fest genug angeschnallt ist. Beachten Sie auch unsere Anleitung zum korrekten Straffen der Gurte: So schnallen Sie Ihr Kind richtig an.
- Prüfen Sie, ob Babyschale oder Kindersitz richtig eingebaut sind.
- Können Sitz oder Babyschale in der Neigung verstellt werden? Lesen Sie dazu die Bedienungsanleitung des Kindersitzes und bauen Sie den Sitz gegebenenfalls geneigter ein.
- Gibt es Hilfsmittel, um Schale oder Sitz ruhender einzubauen? Für einige Babyschalen und Kindersitze sind Unterlegkeile (Wedge, Keilkissen) erhältlich, mithilfe der Sie den Sitz weniger aufrecht einbauen können. Verwenden Sie dabei grundsätzlich nur das Original-Zubehör des Kindersitzherstellers, das für Ihren Kindersitz zugelassen ist.
Kindersitze, in denen das Kind mit dem Autogurt angeschnallt wird
- Steht der Kindersitz richtig im Auto? Liegt die Rückenlehne des Kindersitzes an der Lehne des Autos flächig an?
- Ist der Gurtverlauf am Becken und der Schulter Ihres Kindes korrekt?
- Verfügt der Folgesitz über eine Ruheposition und ist diese bereits eingestellt?
- Sitzt Ihr Kind aufrecht im Sitz?
- Kann und darf (Autohandbuch beachten) die Neigung der Lehne des Autositzes verändert werden, um eine bessere Ruheposition zu erreichen?
- Rutscht Ihr Kind bereits im wachen Zustand mit dem Po nach vorne, weil die Füße Halt suchen? Wenn die Beine im Kindersitz frei baumeln, empfinden das viele Kinder als unbequem. Häufig schlafen die Beine auch ein – verständlich, dass sich der Nachwuchs beschwert (und manchmal auch gegen den Vordersitz tritt). Probieren Sie das Kneeguard Kids3, eine Fußstütze für den Kindersitz, die Autofahrten im Kindersitz entspannter macht.
- Prüfen Sie an dieser Stelle außerdem, ob ein Wechsel in einen Kindersitz mit internen Gurten mit den aktuellen Maßen Ihres Kindes noch möglich ist, – denn bei Kindersitzen und Sitzerhöhungen, in denen das Kind nur noch mit dem Autogurt angeschnallt wird, kann das Herausrutschen aus dem Schutzbereich bei einem Unfall besonders schwerwiegende Folgen haben. Kopf und Körper sind in diesem Fall nicht mehr geschützt und der Gurtverlauf verändert sich derart fatal, dass Ihr Kind schwere innere Verletzungen erleiden oder vom Gurt stranguliert werden kann.
Immer wieder beklagen sich Kinder darüber, dass der Sicherheitsgurt an ihrem Hals reibt. Beim Kindersitzzubehör-Test prüfte der ADAC deshalb auch ein Set aus zwei Zubehörteilen, einem Gurtpolster und einem Gurt-Dreieck. Solche Sets werden in Massen im Onlinehandel verkauft und sollen dazu dienen, den Schultergurt vom Hals des Kindes fernzuhalten und so den Sitzkomfort erhöhen. Aber Achtung: Beide Produkte dürfen nicht verwendet werden und das Dreieck ist obendrein gefährlich.
Gurt-Umlenker: Gurt im Bauch statt am Hals
Das Testinstitut macht darauf aufmerksam, dass ein Gurtumlenker nicht nur den Diagonalgurt vom Hals fernhält, sondern zeitgleich auch den Beckengurt nach oben zieht. Der untere Gurt verläuft dann nicht mehr über dem knöchernen Becken des Kindes, sondern im empfindlichen Bauchraum, wo es im Falle eines Unfalls zu schweren Verletzungen der inneren Organe kommen kann.
Dies widerspricht der UNECE-Regelung 44, die besagt, dass auf empfindliche Teile des Organismus (Bauch, Unterleib) kein übermäßiger Druck ausgeübt werden darf. Darüber hinaus ist der Einsatz der Gurtmanschette durch die Änderung des Beckengurtverlaufs natürlich auch gefährlich.
Laut ADAC könnte ein Sachverständiger den Einsatz eines Gurtdreiecks im Einzelfall als Gefahrerhöhung werten, da sich durch die Manschette die zum Anschnallen benötigte Gurtbandlänge und die Verteilung der Gurtbandkräfte ändern können. Auch gemäß Aussage des Kraftfahrtbundesamts ist der Einsatz von Gurtmanschetten nicht erlaubt, da ihre Verwendung einen Eingriff in das Gurtsystem darstellt und so die typgenehmigten Eigenschaften des Fahrzeuggurtes verändert werden.
Sie sehen auch auf unserem Foto deutlich, wie sich der Beckengurt durch die Manschette in den weichen Bauchraum verschiebt, wo der Gurt bei einem Unfall gefährliche Verletzungen verursachen kann.
Machen Sie deshalb am besten einen großen Bogen um Gurtmanschetten. Der vermeintlich höhere Komfort geht bei Gurtdreiecken zu Lasten der Sicherheit.
Gurt-Dreieck / Gurtmanschette
Interessant zu wissen: In der Vergangenheit konnten diverse Gurtführungshilfen sogar als Kindersitz zugelassen werden. Dies ist durch eine Änderung der ECE R 44 mittlerweile zum Glück nicht mehr möglich.
Gurtpolster - nicht zugelassen und bei einem passenden Kindersitz auch nicht nötig
Viele Eltern kaufen auch Gurtpolster für ihre Kinder, damit der Diagonalgurt nicht mehr am Hals reibt. Aber Achtung: Gurtpolster stehen auf der Roten Liste des Kraftfahrtbundesamtes. Sie dürfen nicht verwendet werden, was das KBA wie folgt begründet:
„Die Verwendung von Gurtpolstern ist gleichbedeutend einer Änderung eines genehmigten Bauteils, in diesem Fall des bauartgenehmigten Sicherheitsgurts. Dies ist grundsätzlich nicht zulässig, da durch die Änderung/en die genehmigten Eigenschaften des Sicherheitsgurts verändert werden.“ |
Anders ist es bei den Gurtpolstern bzw. Brustpads, die zum Kindersitz gehören wie zum Beispiel beim BeSafe iZi Flex Fix i-Size oder den Folgesitzen von Britax-Römer mit XP-Pad. Die Gurtpolster sind in diesem Fall gemeinsam mit den zugehörigen Kindersitzen zugelassen und dürfen deshalb zusammen mit dem jeweiligen Sitz genutzt werden.
Dazu kommt, dass diese Polster nicht die Aufgabe haben, den am Hals reibenden Gurt abzupuffern, sondern die Kräfte, die bei einem Unfall auf den Nacken des Kindes wirken, verringern können sollen.
Gurtschoner am Autogurt
Ist ein Gurtpolster im Kindersitz wirklich notwendig?
Unabhängig davon, ob Gurtpolster erlaubt bzw. zugelassen sind oder nicht, können wir Ihnen sagen, dass bei einem gut passenden Kindersitz kein separates Polster nötig ist – jedenfalls nicht, um ein Reiben am Hals zu verhindern. Ein Sitz, der für Ihr Kind und Ihr Fahrzeug im Rahmen einer Kindersitzberatung gekauft wurde, stellt durch die Schultergurt-Führung sicher, dass der Sicherheitsgurt optimal verläuft. Optimal bedeutet, dass der Autogurt mittig auf der Schulter entlang geht, also weder an der Außenseite der Schulter herunterrutschen kann noch am Hals einschneidet. Ein vollständiger Kindersitz der Gruppe 2/3 bzw. ein Sitz für Kinder ab 100 cm stützt das schlafende Kind und bietet – im Gegensatz zu einer einfachen Sitzerhöhung – auch bei einem seitlichen Aufprall den bestmöglichen Schutz.
Wir raten deshalb genau wie der ADAC dazu, für Ihr Kind einen gut passenden Kindersitz mit Rückenlehne zu verwenden. Zweifelhaftes Zubehör wie das Set aus Gurtpolster und Manschette ist dann nicht mehr notwendig, da der Kindersitz all die gewünschten Funktionen bietet.
Auch dabei im ADAC-Test für Kindersitz-Zubehör: Die Sicherheitsgurtführung von Life Hammer. Diese wird mit einem Gurtband an der Rückenlehne des Autositzes befestigt, wobei die höhenverstellbare Gurtführung oberhalb der Schulter des Kindes positioniert wird. Ziel ist es, den Sicherheitsgurt vom Hals des Kindes fernzuhalten und den Sitzkomfort zu verbessern.
Die Tester sehen bei der Verwendung der Life Hammer Gurtführung in Verbindung mit einer Sitzerhöhung keinen direkten Widerspruch zu den Anforderungen der UNECE-Regelungen 16, 44 bzw. 129. Sie geben allerdings zu bedenken, dass ein Sachverständiger im Einzelfall eine Gefahrerhöhung feststellen könnte, da sich durch das Produkt die Reibung im Gurtband, die zum Anschnallen benötigte Gurtbandlänge sowie die Verteilung der Gurtkräfte ändern können.
Genau wie der ADAC raten wir: Nutzen Sie statt einer einfachen Sitzerhöhung in Verbindung mit der zusätzlichen Sicherheitsgurtführung einen zu Ihrem Kind passenden Kindersitz mit Rückenlehne. In diesem wird der Gurtverlauf durch eine Gurtführung an der Kopfstütze und am Sitzkissen optimiert. Zudem bietet der Kindersitz Ihrem Nachwuchs bestmöglichen Schutz bei einer seitlichen Kollision. Die Verwendung einer Führung für den Schultergurt ist so nicht mehr notwendig.
Hinweis zu einfachen Sitzerhöhungen und Sitzkissen: Sitzerhöhungen ohne Rückenlehne und Kopfstütze sind toll für das Kino oder den Restaurantbesuch, im Auto sind sie allerdings nie eine sichere Lösung. Einfache Sitzkissen bieten keinen Seitenaufprallschutz und können bei einem Unfall unter dem Po des Kindes wegrutschen (Strangulationsgefahr). Zudem verläuft der Diagonalgurt häufig falsch, da dem Sitzkissen eine Schultergurtführung fehlt. Verwenden Sie deshalb bis zum Ende einen vollständigen Kindersitz mit Rückenlehne.
Familie Bär und unsere Partner-Händler beraten Sie gerne zu Kindersitzen, in die auch große Kinder noch gut passen.
Auch im Kindersitzzubehör-Test des ADAC: ein Adapter für das Isofix-System. Der Rive Move Isofix-Adapter dient als Zwischenstück zwischen dem Kindersitz und der Isofix-Verankerung des Fahrzeugs. Die Befestigungsbügel des RiveMove können zusammen mit dem Kindersitz nach außen in Richtung Tür verschoben werden. Der Adapter schafft so mehr Platz für Mitfahrer oder einen Kindersitz auf dem mittleren Sitzplatz. Klingt im ersten Moment sehr praktisch, aber ist der Adapter auch zugelassen und sicher?
Das sagt der ADAC: Isofix-Verankerungen im Fahrzeug sind nach UNECE Regelung 14 zugelassen und auf ihre Festigkeit geprüft. So soll sichergestellt werden, dass diese den bei einem Unfall auftretenden Kräften standhalten. Der ADAC warnt: Die Lastaufteilung zwischen Isofix-Verankerung und Kindersitz wird durch den RiveMove verändert und es treten Biegemomente auf. Mit montiertem RiveMove ist es daher möglich, dass die Isofix-Verankerungen des Fahrzeugs die geforderte Prüflast nicht mehr halten können.
RiveKids Isofix-Adapter
Der Hersteller empfiehlt, den RiveMove nur für Sitzerhöhungen bzw. Kindersitze der Gruppe 2/3 zu nutzen. Hier wird die Last bei einem Aufprall nicht allein durch das Isofix getragen, sondern zum Großteil über den Sicherheitsgurt, mit dem das Kind gesichert ist. Es handelt sich daher nicht um reine Isofix-Rückhalte-Systeme.
Obwohl ein Versagen der Isofix-Verankerungen bei einem solchen Kindersitz laut Testinstitut nicht sehr wahrscheinlich und auch weniger kritisch ist, gibt es zu bedenken, dass ein Sachverständiger den RiveMove wegen der veränderten Gurtgeometrie als Risikoerhöhung bewerten könnte. Die Tester machen darauf aufmerksam, dass Sitzerhöhungen bzw. Folgesitze auch ohne die Anbindung an die Isofix-Verankerungen genutzt werden können. So sind Sie unabhängig von den Isofix-Verankerungen des Fahrzeugs und es ist möglich, den Sitz bei Bedarf ein wenig nach außen zu verschieben, um weiteren Passagieren etwas mehr Platz zu bieten. Die Verwendung eines Zusatzadapters ist damit nicht mehr nötig.
Unsere Empfehlung: Wir schließen uns an der Stelle dem ADAC an und geben außerdem zu bedenken, dass Ihr Kind durch den Adapter weiter vorne sitzt, so dass auch der Abstand zum Vordersitz reduziert wird und die Gefahr steigt, dass das Kind bei einem Unfall mit dem Kopf am Autositz anschlägt. Zudem verringert sich für das außen sitzende Kind auch die Knautschzone bei einem Seitenaufprall.
Mit einem Zusatzgurtschloss, welches in das fahrzeugeigene Gurtschloss gesteckt wird, soll es unter anderem einfacher sein, das Kind im Kindersitz anzuschnallen, wenn beispielsweise drei Personen auf der Rückbank sitzen. Der ADAC hat eine solche Gurtschlossverlängerung unter die Lupe genommen und ist zu folgendem Ergebnis gekommen:
Die rechtliche Seite: Zu der Art und Weise, wie das Gurtschloss im Fahrzeug angebracht und beschaffen sein muss, gibt es genaue Vorgaben. Unter anderem darf die Gurtführung an der Schlosszunge des Fahrzeuggurtes maximal 150 mm vom Schnittpunkt der Sitzfläche und der Rückenlehne entfernt sein. Bei der Verwendung der Gurtschlossverlängerung sieht der ADAC die Vorgaben der Norm nicht mehr erfüllt, da die Gurtführung der Schlosszunge nach oben verlagert wird.
Zur Sicherheit eines zusätzlichen Gurtschlosses: Die Tester warnen, dass das Gurtschloss in ungünstigen Fällen aufbrechen kann und so die Gurtzunge freigegeben wird. In diesem Fall würde das Kind ungesichert durch das Auto geschleudert!
Sicherheitsrelevante Bauteile wie der Fahrzeuggurt müssen ferner bestimmten Prüfkräften standhalten. Die Tester bemängeln, dass dem Zusatzgurtschloss aus dem Test keine Dokumente beiliegen, die eine Aussage über eventuelle Prüfungen zur Stabilität machen. Aus diesem Grund kann es die oben genannten Anforderungen nicht erfüllen und die Verwendung ist somit nicht zulässig.
Im Sommer wird es im Auto oft sehr heiß, während es im Winter bei Fahrtantritt sehr kalt sein kann. Um den Kindern im Sommer ein angenehmes Klima zu schaffen und im Winter zu verhindern, dass der Nachwuchs friert, gibt es leichte Sommerbezüge, Schonbezüge und kuschelige Einlagen für die kalte Jahreszeit. Was gibt es beim Kindersitz-Zubehör für Sommer und Winter zu beachten? Auch das hat der ADAC im Zubehörtest geprüft.
Leichte Bezüge, meist aus Frottee-Stoff, sind für viele Kindersitzmodelle verfügbar. Sie saugen Schweiß auf, trocknen schnell und sorgen für ein angenehmes Klima im Kindersitz. Außerdem schützen sie den Originalbezug des Kindersitzes vor Verschmutzungen und können schnell und einfach abgezogen und gereinigt werden.
Laut den UNECE-Regelungen 44 und 129 muss in der Bedienungsanleitung eines jeden Kindersitzes ein Hinweis stehen, dass „der Sitzbezug nicht gegen irgendeinen anderen als einen vom Hersteller angegebenen ausgewechselt werden darf, da der Sitzbezug einen integralen Teil der Rückhaltewirkung darstellt.“ Wird der Schon- oder Sommerbezug über den originalen Bezug gezogen, sieht der Jurist des ADAC die Regelung als erfüllt an.
Achtung allerdings bei rückwärtsgerichteten Kindersitzen: Ebenfalls in beiden Regelungen steht, dass auf Bezügen bei rückwärtsgerichteten Kindersitzen (Babyschalen, Reboarder) auf der Innenseite im Kopfbereich ein Schild mit Airbag-Warnhinweis angebracht sein muss. Das Testinstitut gibt zu bedenken, dass diese Anforderung bei einigen Schonbezügen nicht erfüllt wird. Es rät daher von der Verwendung solcher Produkte ab, da diese nicht zulässig sind und aufgrund des fehlenden Warnhinweises zu einer Gefahrerhöhung führen können. Der ADAC empfiehlt, nur Sitzbezüge zu nutzen, die vom Kindersitzhersteller angeboten werden und alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen.
Wichtig zu wissen: Das ist in der Praxis derzeit kaum möglich, da bislang nur wenige Hersteller den Airbag-Warnhinweis auf ihren Schonbezügen anbringen. Wir schließen uns allerdings an: Nutzen Sie Original-Zubehör, denn nur für dieses übernimmt der Kindersitzhersteller die Haftung.
Im Kindersitzzubehör-Test nahm der ADAC auch Winter-Fußsäcke für die Babyschale unter die Lupe.
Kuschelig weiche Fußsäckchen, die in die Babyschale eingelegt und mit einem Reißverschluss geschlossen werden, sollen dabei helfen, den kleinen Passagier auf der Fahrt wohlig warm zu halten. Ein Winterfußsack verfügt über Gurtschlitze, durch die der 3-Punkt- oder 5-Punkt-Gurt sowie das Gurtschloss geführt werden können – das Kind wird also unter dem weichen Kuschelsack angeschnallt. Ein großer Vorteil, denn so verlaufen die Gurte eng am Körper und das Baby kann optimal und fest angeschnallt werden. Ein passender Winterfußsack ist damit eine sehr gute Alternative zu dicker Winterkleidung, die das Anschnallen erschwert und die Rückhaltewirkung durch die entstehende Gurtlose deutlich beeinträchtigt.
Das sagt der ADAC zu Fußsäcken für die Babyschale: Die Tester sehen bei der Verwendung eines Fußsackes in einer Babyschale keine Probleme, da es möglich ist, das Baby nach einem Unfall gemeinsam mit der Babyschale aus dem Auto herauszunehmen. Die Anforderungen der UNECE-Regelungen 44 und 129 sind dementsprechend auch dann erfüllt, wenn das Baby in einem Winterfußsack in der Babyschale angeschnallt wird.
Anders verhält es sich, wenn der Kuschelsack in Kindersitzen genutzt werden soll. Dies ist laut ADAC nicht zulässig, da der Stoff das Gurtschloss des Sitzes verdeckt, seine schnelle Öffnung verhindert und im schlimmsten Fall die Rettung des Kindes erschwert.
Unser Tipp: Achten Sie darauf, dass der Winterfußsack im Rücken des Kindes möglichst dünn ist. Nur so ist gewährleistet, dass Ihr Kind fest angeschnallt ist und bei einem Unfall sicher von den Gurten gehalten werden kann.
Mehr zum Thema „Anschnallen im Winter“ können Sie in unserem Blogartikel nachlesen: Finger weg von dicker Winterkleidung im Kindersitz.
ADAC-Test Kindersitzzubehör - das Video zum Test
Unser Fazit zum ADAC-Test Kindersitz-Zubehör
Sie sehen: Nicht jedes Kindersitz-Zubehör hält, was es verspricht, manch ein Artikel darf nicht benutzt werden, wiederum andere sind sogar eine Gefahr für Ihr Kind.
Prüfen Sie deshalb immer, ob sich das Problem auch ohne ein Hilfsmittel lösen lässt. Wenn nicht, greifen Sie auf geprüftes und erlaubtes Zubehör zurück, denn Im Ernstfall entscheiden diese Produkte über die Sicherheit und das Leben Ihres Kindes.
Sie haben noch Fragen zu einem bestimmten Kindersitz-Zubehör oder benötigen Hilfe, weil Ihr Kind sich abschnallt oder der Kopf auf die Brust fällt? Schreiben Sie uns, wir sind gerne für Sie da!
Da ihr das Thema „Kinder sicher unterwegs“ ganz besonders am Herzen liegt, recherchiert sie hierzu mit großer Leidenschaft und teilt ihr Wissen unter anderem in unserem Kindersitzblog gerne mit interessierten Eltern.
Wendy hat eine Schwäche für Reboarder. Für ihre Kinder würde sie gerne noch viel mehr Kindersitze kaufen – gibt es doch immer wieder viele tolle, neue Modelle.
- ADAC-Test Kindersitz-Zubehör – 10. Februar 2020
Onlinemarketingmanagerin bei Familie BärKerstin ist der Onlinemarketingbär im Team von Familie Bär. Sie schreibt leidenschaftlich gerne Texte und hält mit sechs zeitgleich rückwärts fahrenden (eigenen) Kindern im selben Auto den inoffiziellen Rekord unter den Reboardeltern.
Als Mama von zwei Mädchen und fünf Jungs, von denen der Älteste bereits im Jahr 2010 in einem Reboardkindersitz saß, verfügt sie über reichlich Kindersitzfachwissen, das sie in ihren Blogartikeln gerne mit anderen teilt.
Kerstin liebt es, Dinge zu hinterfragen und ist deshalb unter anderem für unsere Analysen zum ADAC Kindersitztest zuständig. Wenn sie nicht gerade mit dem ADAC telefoniert, setzt sie sich dafür ein, dass auch Playmobilmännchen in den ersten vier Lebensjahren rückwärts fahren. Letzte Artikel von Kerstin (Alle anzeigen)
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Liebe Eltern, merkt euch darüber hinaus immer die drei goldenen Regeln:
– Sorgt dafür, dass euer Kind möglichst lange rückwärts mit seinem Kindersitz im Auto Platz nehmen kann.
– Lasst euch nicht von billigen Kindersitzen aus Fernost locken. Hier entpuppen sich in fast allen Fällen dramatische Mängel in Bezug auf die Sicherheit und die eingesetzten Materialen (Stichwort: Schadstoffe)
– Zu guter Letzt: Wie bereits im Artikel angesprochen – immer eine Einbauprobe machen bevor es auf große Fahrt geht.
Wir sprechen aus Erfahrung. Seit Jahren. 😉
Liebe Grüße