Einen gebrauchten Kindersitz kaufen - ist das auch wirklich sicher?

Spielzeug, Möbel, Kleidung – wir kaufen heute viele Dinge gebraucht, weil es ökologischer ist und weil es auch günstiger ist, denn Kinder zu haben wird gefühlt leider immer teurer.

Bevor Sie aber einen sicherheitsrelevanten Artikel wie einen Kindersitz gebraucht kaufen, müssen Sie auf einige sehr wichtige Dinge achten. Die Gesundheit und im schlimmsten Fall das Leben Ihres Kindes hängen davon ab, wie sicher der gebrauchte Kindersitz ist.

Worauf muss ich beim Kauf eines gebrauchten Kindersitzes achten?

        1. Sehen Sie sich das Zulassungsetikett des Kindersitzes an: Ist der Kindersitz noch aktuell?
        2. Prüfen Sie das Alter des Kindersitzes und die Empfehlungen des Kindersitzherstellers zur maximalen Nutzungsdauer.
        3. Prüfen Sie den gebrauchten Kindersitz auf Beschädigungen
        4. Ist der Kindersitz vollständig?
        5. Funktionieren alle Teile des Kindersitzes?
        6. Probesitzen und Probeeinbau: Passt dieser Kindersitz zu Ihrem Kind und Ihrem Fahrzeug?

Überprüfen Sie das Zulassungsetikett des Kindersitzes

Überprüfen Sie zunächst, ob der Secondhand-Kindersitz über ein Zulassungsetikett (in der Regel orange) verfügt. Ist dieses nicht (mehr) zu finden, lassen Sie die Finger von dem Kindersitz, denn ohne Prüfaufkleber fehlen Ihnen wichtige Informationen.

Wie alt ist der Kindersitz und was erfahre ich auf dem Prüfetikett des Sitzes?

Es sind aktuell drei Kindersitznormen parallel gültig, Sie dürfen Kindersitz-Modelle verwenden, die das Prüfsiegel ECE R 44/03, das ECE R 44/04 oder das ECE R 129 (i-Size) besitzen.

Beispiel eines ECE-Zulassungsetiketts einer Babyschale

Hier sehen Sie ein klassisches Prüflabel einer Babyschale mit ECE R 44/04-Zulassung. Bei einem nach der neuen Kindersitznorm ECE R 129 zugelassenen Kindersitz finden Sie auf dem Etikett die Prüfnormen 129 bzw. 129, 129/01, 129/02 oder 129/03.

Zulassungsaufkleber Concord Babyschale
          1. Name und Anschrift des Herstellers

          2. Es gibt drei Arten von Zulassungen für Kinderautositze nach ECE R44/04 oder /03: universal, semi-universal und fahrzeugspezifisch. „Universal“ bedeutet, dass der Sitz für die Verwendung auf allen Sitzplätzen zugelassen ist, die der Fahrzeughersteller für die Nutzung von Kindersitzen freigegeben hat. Trotzdem sollten Sie überprüfen, ob der Sitz auch in Ihr Auto passt.

          3. Gewichts- bzw. Größenbegrenzungen für den jeweiligen Kindersitz

          4. Europäisches Prüfzeichen / E-Nummer

          5. Kennzahl des Landes, in welchem die Zulassung erfolgte: 1 = Deutschland, 2 = Frankreich, 3 = Italien, 4 = Niederlande usw.

          6. Zulassungsnummer: Die beiden ersten Ziffern (04) geben an, nach welcher Norm der Kindersitz zugelassen ist (in diesem Fall ECE-R 44/04).

          7. Einmalige Nummer, die Ihrem Sitz zu Test- und Nachverfolgungszwecken vergeben wurde.

Seit wann gibt es die Prüfnormen ECE R 44/01, 44/02, 44/03, 44/04 und ECE R 129 (i-Size)?

Wie alt ein Kindersitz ist, können Sie auch grob anhand der aufgedruckten Prüfnorm auf dem Kindersitz erkennen. Die ersten Ziffern der Zulassungsnummer verraten Ihnen dabei die Prüfnorm, nach der der Kindersitz zugelassen ist. 

Prüfnorm EinführungAnmerkung
ECE R 44/01 und 44/021993Kindersitze mit den Prüfnormen 44/01 und 44/02 dürfen seit April 2008 nicht mehr im Straßenverkehr genutzt werden. Sie sind veraltet und nicht mehr zugelassen.
ECE R 44/031995Kindersitze, die nach ECE R 44/03 zugelassen sind, dürfen nach aktuellem Recht noch genutzt werden. Beachten Sie unbedingt, dass diese Kindersitze aktuelle Sicherheitsstandards nicht mehr erfüllen und veraltet sind.
ECE R 44/042005Kindersitze mit dem Prüfsiegel 44/04 sind auf europäischen Straßen zugelassen. Prüfen Sie bei einem Gebrauchtkauf das Alter des Kindersitzes, denn auch diese Rückhaltesysteme können bereits über 10 Jahre alt sein.
ECE R 129 („i-Size“)2013Kindersitze, die nach ECE R129 zugelassen sind, erfüllen modernste Sicherheitsstandards.

Kindersitze, die nach ECE R 44/01 und 44/02 zugelassen sind

Kindersitze, die nach nach den Prüfnormen 44/01 und 44/02 zugelassen sind, dürfen seit April 2008 nicht mehr im deutschen Straßenverkehr genutzt werden. Entsorgen Sie diese Kindersitze deshalb unbedingt bzw. weisen Sie den Verkäufer darauf hin, dass sein Kindersitz nicht mehr zugelassen ist.  Viele Verkäufer von gebrauchten Kindersitzen sind sich dessen leider nicht bewusst und freuen sich über einen netten Hinweis.

Kindersitze, die nach ECE R 44/01 und 44/02 zugelassen sind

Kindersitze, die nach der Zulassungsnorm ECE-R 44/03 zugelassen sind, sollten seit dem 01. Juli 2009 im freien Handel nicht mehr verkauft werden, denn Sitze mit diesem Prüfzeichen sind bereits sehr alt und nicht mehr auf dem neuesten Stand der Sicherheitstechnik.

Unsere Empfehlung für den Kauf eines gebrauchten Kindersitzes:

Kaufen Sie unbedingt einen Kindersitz, der nach ECE R 44/04 oder ECE R 129 zugelassen ist. Kindersitze, die nach der Prüfnorm 44/03 hergestellt wurden, wurden vor Juni 2005 produziert und erfüllen die modernen Sicherheitsstandards nicht mehr. Dazu ermüdet das Material von Kindersitzen im Lauf der Jahre, so dass gegebenfalls unsichtbare Schäden wie zum Beispiel feine Haarrisse und Mikrorisse am Sitz vorhanden sein können, die bei einem Unfall fatale Folge haben.

Wir raten Ihnen deshalb eindringlich, keinen Kindersitz zu kaufen, der noch nach der alten Prüfnorm ECE R 44/03 zugelassen ist.

Ab wann ist ein Kindersitz zu alt?

Kindersitze, die nach den aktuell gültigen Normen zugelassen sind, können schon sehr alt sein. Beachten Sie neben der Zulassung deshalb unbedingt auch die Empfehlungen des Kindersitzherstellers zur Nutzungsdauer der Kindersitzes und fragen Sie den Verkäufer nach dem Kaufbeleg des Kindersitzes. Dies ist der einfachste Weg, um das ungefähre Alter der Rückhalteeinrichtung zu bestimmen.

Der Hersteller garantiert, dass Ihr Kind von seinem Kindersitz für einen bestimmten Zeitraum optimal geschützt wird. Diese sogenannte Lebensdauer des Kindersitzes ist von Kindersitzhersteller zu Kindersitzhersteller unterschiedlich und sollte nicht überschritten werden. Auch unterscheiden sich die Angaben je nach Größenklasse des Sitzes.

Angaben zur Lebensspanne Ihres Sitzes finden Sie in der Regel in der Anleitung des Kindersitzes oder der Babyschale. Werden Sie dort nicht fündig, werfen Sie einen Blick in den FAQ-Bereich des Kindersitzherstellers. Entdecken Sie auch dort keine Informationen zur empfohlenen Nutzungsdauer, scheuen Sie sich nicht, den Hersteller zu kontaktieren und nach dieser Information zu fragen.

Wie alt ist der gebrauchte Kindersitz?

Möchten Sie es noch genauer wissen und das Produktionsdatum des Sitzes herauszufinden, benötigen Sie weitere Informationen vom Verkäufer. Bei Maxi-Cosi finden Sie das Herstellungsdatum beispielsweise als vierstellige Zahl (Kalenderwoche und Jahr) auf dem Zulassungslabel, zum Teil als Datum auf dem weißen Aufkleber und auch als winzigkleine Prägung auf den Anschnallern, bei den meisten anderen Herstellern werden „Uhren“ in das Plastik des Sitzes geprägt.

Prägeuhren im Plastik eines Kindersitzes

Prägeuhr Herstellungsdatum Cybex Babyschale
Prägeuhren im Plastik eines Kindersitzes. Dieser Sitz wurde am 13. (dritte Uhr), Januar (zweite Uhr) 2018 (erste Uhr) produziert

Materialermüdung eines Kindersitzes

Aus folgenden Gründen sollten Sie einen Kindersitz nie über die maximal empfohlene Nutzungsempfehlung des Herstellers hinaus nutzen: 

Kindersitze werden aus unterschiedlichen Materialien hergestellt, unter anderem aus Kunststoff (PE, PP). Diese Thermoplaste sind für eine gewissen Zeitraum gut und belastbar, sie altern jedoch. Im Auto sind Kindersitze ständigen Belastungen, UV-Strahlung und hohen Temperaturunterschieden ausgesetzt. In der Folge kann das Material rissig und spröde werden und im schlimmsten Fall bei einen Unfall nachgeben. Ihr Kind ist dann nicht mehr optimal geschützt. Feine Haarrisse wie sie zu Beginn des Alterungsprozesses entstehen sind für das bloße Auge nicht sichtbar.Verwenden Sie Babyschalen und Kindersitze deshalb nicht über die maximal empfohlene Nutzungsdauer hinaus!

Mehr zur Verwendungsdauer eines Kindersitzes und zur Materialermüdung können Sie auch hier im Blogartikel nachlesen: Materialermüdung beim Kindersitz

Ist der gebrauchte Kindersitz unfallfrei?

Eigentlich sollte es selbstverständlich sein, dass Kindersitze, die in einen Verkehrsunfall verwickelt waren, nicht weiterverkauft sondern vernichtet werden, weil sie bereits bei Unfällen mit einer Geschwindigkeit von 10 km/h von außen unsichtbare Haarrisse aufweisen können, die Ihr Kind im Falle eines erneuten Unfalles das Leben kosten können.

Da es leider nicht für jeden selbstverständlich ist, sollten Sie den Verkäufer auf jeden Fall explizit nachfragen, ob der Sitz in einen ganz gleich wie harmlosen Unfall verwickelt war und sich die Reaktion auf diese Frage sehr genau ansehen. Zögert Ihr Gegenüber oder gibt offen zu, dass der Sitz in einen Unfall verwickelt war, sehen Sie unbedingt von einem Kauf ab.

Beachten Sie außerdem: Auch ein Sturz des Kindersitzes, zum Beispiel der Babyschale, kann zu auf den ersten Blick nicht sichtbaren Schäden führen. Fragen Sie den Verkäufer deshalb auch, ob der Sitz einmal heruntergefallen ist und kaufen Sie einen gebrauchten Kindersitz nur von Menschen, denen Sie vertrauen.

Kindersitz Safety Paris, zugelassen nach ECE R 44/02 und damit nicht mehr für deutsche Straßen zugelassen

Ist der gebrauchte Sitz beschädigt?

Schauen Sie sich den Kindersitz ganz genau an, nehmen Sie hierzu den Bezug ab und prüfen Sie die Sitzschale: Sind Risse, Verformungen oder gar Bruchstellen erkennbar?

Inspizieren Sie bitte auch die Gurte und die Gurtführung eines gebrauchten Kindersitzes genau, denn diese müssen in tadellosem Zustand sein. Die sitzeigenen Gurte dürfen keine Risse, Quetschspuren oder Ausfaserungen an den Rändern aufweisen.

Wie sieht das Styropor aus? Sind noch alle Teile vorhanden und intakt oder wurde hier vielleicht etwas geklebt?

Ist der Sitz vollständig? Sind alle Gurtpolster vorhanden?

Fragen Sie den Verkäufer nach der Bedienungs- bzw. Montageanleitung des Sitzes und überprüfen Sie mithilfe dieser Anleitung, ob alle Bauteile vorhanden sind. Ganz wichtig sind beispielsweise Gurtpolster und Gurtschlosspolster, diese gehen häufig verloren. Aber wussten Sie, dass sie zulassungsrelevant sind? Ohne diese Polster dürfen Sie keinen Kindersitz verwenden.

Überprüfen Sie die Funktionalität des Secondhand-Kindersitzes

Wenn Sie sich davon überzeugt haben, dass alle Bauteile vorhanden sind, müssen Sie diese Bauteile noch auf ihre Funktionalität überprüfen.

Achten Sie hierbei besonders auf die Gurte, lassen sie sich besonders schwer ziehen? Wie sieht das Gurtschloss aus? Rastet es leicht und hörbar ein und was passiert, wenn sie an den Gurten ziehen, nachdem sie das Gurtschloss verriegelt haben? Sind die Gurte fest oder geben sie nach?

Bei drehbaren Sitzen sollten Sie sich auch den Drehmechanismus und die dazugehörige Verriegelung ansehen. Rastet der Sitz ein? Lässt er sich leicht drehen oder hakt er?

Probesitzen und Probeeinbau – auch bei gebrauchten Kindersitzen sinnvoll

Als Fachhändlern ist uns wichtig, dass jeder Kindersitz zu seinem kleinen Insassen und zum jeweiligen Fahrzeug passt, denn nur dann fährt Ihr Nachwuchs auch wirklich sicher in Ihrem Auto mit.

Wir empfehlen Ihnen deshalb, auch einen gebrauchten Kindersitz vor dem Kauf unbedingt mit Ihrem Kind zu testen. Lassen Sie Ihre Tochter oder Ihren Sohn unbedingt probesitzen und bauen Sie den Sitz in Ihr eigenes Fahrzeug ein.

Achten Sie auf Ihr Bauchgefühl und kaufen Sie einen gebrauchten Kindersitz am besten nur von Menschen, die Sie kennen und denen Sie vertrauen.