Kompetente Kindersitzberatung

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Unfall mit Kindersitz an Bord - und jetzt?

Verkehrsunfall Kindersitz Auto Verkehrsunfall mit Kindersitz an Bord – und jetzt?

Nichts Böses ahnend machen Sie sich auf den Weg zur Arbeit (zum Einkaufen, zur Spielgruppe...) und plötzlich kracht es! Jetzt heißt es erstmal hoffen, dass niemand verletzt wurde und dann beginnt der Formalitäten-Dschungel: Polizei rufen, Schuldfrage klären, Versicherung informieren, falls nötig einen Ersatzwagen organsieren und vieles mehr. Aber halt! Was ist denn mit dem Kindersitz, der beim Unfall an Bord war? Muss der Sitz ausgetauscht werden? Egal, ob ein Kind darin gesessen hat oder nicht? Diese und viele weitere wichtige Fragen möchten wir an dieser Stelle für Sie klären.

Sie hatten einen Unfall mit Kindersitz - das müssen Sie jetzt tun!

Als Erstes atmen Sie bitte tief durch und vergewissern Sie sich, dass es allen Insassen in Ihrem Fahrzeug den Umständen entsprechend gut geht, falls Sie nicht alleine unterwegs waren.

Wir haben eine Checkliste für Sie erstellt, die Ihnen helfen soll, im Falle eines Unfalles an alles Wichtige zu denken. Drucken Sie die Liste aus, legen Sie sie ins Handschuhfach und dann hoffen wir, dass Sie sie niemals benötigen werden.

Falls es trotz aller Vorsicht und Umsichtigkeit doch zu einem Unfall kommen sollte, können Sie gerne unsere Checkliste zu Hilfe nehmen. Außerdem möchten wir im Folgenden kurz erläutern, worauf Sie im Falle eines Falles in Bezug auf den/die Kindersitz/e beachten sollten:

Verkehrsunfall mit Kindersitz? Das müssen Sie tun:

  1. Machen Sie unbedingt Fotos am Unfallort, auf denen der/die Sitz/e ersichtlich ist/sind.
  2. Bitten Sie die Polizei freundlich darum, dass sie den/die Sitz/e in das Unfallprotokoll aufnehmenAchtung: Die Polizei ist hierzu nicht verpflichtet, erklären Sie deshalb, warum es wichtig ist, dass der Kindersitz ausdrücklich im Protokoll erwähnt wird.
  3. Bitten Sie den Gutachter ebenfalls darum, den/die Sitz/e in sein Gutachten aufzunehmen.

In welchem Fall muss ein Kindersitz ausgetauscht werden und warum?

Kindersitze und auch gegebenenfalls installierte Basisstationen müssen nach Unfällen, die über die Bagatellgrenze hinausgehen, ausgetauscht werden, da die Möglichkeit bzw. die Gefahr besteht, dass sich Haarrisse im Material gebildet haben, die in den wenigsten Fällen sichtbar sind. Denken Sie daran: Ein Kindersitz und auch eine Basisstation können Ihr Kind nur ein einziges Mal sachgemäß schützen - oder vertrauen Sie einem Motorradhelm, der bereits einen Unfall hinter sich hat?

Die Vorgaben der Kindersitzhersteller

Informationen darüber, in welchem Fall ein Kindersitz ausgetauscht werden muss, können Sie in der Regel in der Bedienungsanleitung zu Ihrem Sitz nachlesen. Dort finden Sie Wendungen wie "nach einem Unfall mit über 10 km/h" oder "muss nach jedem Verkehrsunfall ersetzt werden". Unsere Erfahrung zeigt: Die meisten Kindersitzhersteller empfehlen einen Austausch des Kindersitzes ab einer Aufprallgeschwindigkeit von 10 km/h. Sicher ist sicher.

Wann muss der Kindersitz NICHT ausgetauscht werden?

Bei sogenannten Parkremplern, also Unfällen mit einer Aufprallgeschwindigkeit unter 10 km/h, ist es in der Regel nicht nötig, einen Kindersitz und/oder eine Basisstation auszutauschen. Wenn Sie sich unsicher sind, ob Ihr Kindersitz ersetzt werden muss, können Sie uns schreiben. Wir helfen gerne weiter!

Kosten-Kindersitz-Unfall-Austausch-GarantieDie rechtliche Situation: Wer übernimmt die Kosten für den neuen Kindersitz?

Zunächst einmal muss die Schuldfrage geklärt sein, trägt Ihr Unfallgegner die Schuld oder haben Sie den Unfall selbst verschuldet?

1. Der Unfall ist fremdverschuldet

Wenn der Unfall durch den Unfallgegner verursacht wurde, muss dessen Versicherung den/die Kindersitz/e ersetzen. Da Versicherungen jedoch darum bemüht sind, Geld einzusparen und somit oftmals nicht den Neuwert, sondern lediglich den Zeitwert des/der Sitze/s ersetzen wollen, ist es ratsam, von Anfang an einen Rechtsanwalt mit Spezialisierung auf Verkehrsrecht einzuschalten. Häufig wird durch die Versicherungen ein Abzug "neu für alt" vorgenommen, dabei wird jedoch nicht bedacht, dass es mit der Erstattung des Zeitwertes nicht möglich ist, einen neuen Kindersitz anzuschaffen. Da Kindersitze jedoch Sicherheitsartikel sind, wird grundsätzlich von dem Kauf eines gebrauchten Kindersitzes, dessen Historie im Zweifel unbekannt ist, abgeraten. Aus diesem Grund muss bzw. sollte immer ein neuer Kindersitz angeschafft werden.

Leider gibt es kein Gesetz, welches besagt, dass der Neuwert erstattet werden muss, es gibt jedoch verschiedene Urteile, auf die sich Ihr Anwalt bei seiner Begründung berufen kann:

  • Beschluss des LG Stuttgart vom 14.03.2018, Az. 5 S 6/18: Das Amtsgericht Waiblingen hat den "vorgenommenen Abzug „neu für alt“ für unberechtigt erachtet, da es dem Kläger nicht zumutbar sei, für seine engsten Familienangehörigen in einem sensiblen Bereich wie dem Schutz vor mitunter schwerwiegenden Verletzungen auf einen gebraucht gekauften Kindersitz zurückzugreifen, dessen Vorgeschichte unbekannt sei."
  • Urteil des Amtsgericht Ansbach vom 19.10.2016, Az. 5 C 721/16: Ersatzfähig sind die vollen Kosten für die Neuanschaffung einer Basisstation und eines Kindersitzes, da beides unfallbedingt beschädigt wurde. Ein Abzug „Neu für Alt“ kommt bei einem beschädigten, gebrauchten Kindersitz, an dessen Stelle ein neuwertiger Kindersitz tritt, nicht zum Tragen.
  • Urteil des OLG Koblenz vom 12.12.2011, Az. 12 U 1059/10: Bei Unfällen, die über die Bagatellgrenze hinaus gehen, müssen Kindersitze ausgetauscht werden, da sich Haarrisse im Material bilden können, welche durch das bloße Auge nicht erkennbar sind. Die Nutzungsdauer eines Kindersitzes wird durch das Kindesalter und das Gewicht des Kindes eine absolute Grenze gesetzt, aus diesem Grund entsteht dem Geschädigten durch den Neuerwerb des Sitzes kein merklicher wirtschaftlicher Vorteil.

2. Sie sind der Unfallverursacher

Anders verhält es sich, wenn Sie selbst der Unfallverunsacher sind. Sie müssen nun prüfen, ob jemand und wenn ja, wer die Kosten des Kindersitzaustausches übernimmt.

2.1 Unfallaustauschgarantie des Kindersitzherstellers

Haben Sie den Unfall selber verschuldet, so ist dies natürlich besonders ärgerlich. Aufgrund der Unfallaustauschprogramme vieler Kindersitzhersteller haben Sie jedoch zum Teil die Möglichkeit, eine Unfallaustauschgarantie des Kindersitzherstellers in Anspruch zu nehmen, so dass Ihr Kindersitz nach einem selbstverschuldeten Unfall einmalig kostenlos ausgetauscht wird.

Bei Maxi-Cosi ist vorab eine Registrierung nötig, Avionaut gewährt diese Garantie nur für die ersten 2 Jahre nach Kauf des Kindersitzes. Die jeweiligen Bedingungen für diese Unfallaustauschgarantie können Sie beispielsweise bei uns erfragen, so erfahren Sie auch, ob eine Registrierung notwendig ist.

2.2 Zum Teil übernimmt die Vollkasko-Versicherung den Austausch des Kindersitzes

Sollte die Unfallaustauschgarantie seitens des Kindersitzherstellers in Ihrem Fall nicht greifen, besteht die Möglichkeit, dass Ihre eigene Kaskoversicherung den Kindersitz austauscht. Hier lohnt es sich, wenn Sie die Versicherungsbedingungen genau lesen und gegebenenfalls nachfragen.

Unfallaustauschgarantie-wir-ersetzen-Kindersitze-kostenlosjN15VSsrsIAk12.3 Unfallaustauschgarantie von Familie Bär

Darüber hinaus gilt für alle bei uns und unseren Partnern gekauften Kindersitzsysteme unsere Unfallaustauschgarantie.

Damit wir Ihren Kindersitz (und die Basisstation) auf unsere Kosten ersetzen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Ihr Kindersitz war nachweislich in einen Unfall verwickelt und wurde entweder in den Polizeibericht oder in das Unfallgutachten aufgenommen oder Sie können anhand von Fotos des Kindersitzes im verunfallten Fahrzeug nachweisen, dass sich der Kindersitz zum Unfallzeitpunkt im Fahrzeug befand.
  • Der Kindersitz muss laut Angabe des Kindersitz-Herstellers ausgetauscht werden.
  • Der Verkehrsunfall wurde durch Sie selbst verursacht (anderenfalls übernimmt der Unfallgegner die Kosten des Kindersitzaustauschs).
  • Sie sind bzw. waren der Erstkäufer des Kindersitzes und legen für den Austausch die Originalrechnung vor, die nicht älter als 6 Jahre ist.
  • Sie kontaktieren uns spätestens zwei Wochen nach dem Tag des Unfalls.
  • Sie überlassen uns den in den Unfall verwickelten Kindersitz zu Entsorgungszwecken.


Daneben verpflichten Sie sich, sich bei den herstellereigenen Unfallaustauschprogrammen zu registrieren.

Achtung: Unsere Unfallaustauschgarantie für Kindersitze ist nicht übertragbar. Die Unfallaustauschgarantie geht nicht auf den Käufer über, wenn Sie Ihren Kindersitz verkaufen.

Wir stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite, unabhängig davon, ob es sich um einen fremdverschuldeten oder einen selbstverschuldeten Unfall handelt.

Allzeit gute Fahrt!

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