Kompetente Kindersitzberatung

  Kindersitze mit Unfallaustauschgarantie

  Versandkostenfrei ab 50 €

  Abholung an 7 Standorten

Avova Star
Blauer Kindersitz Star von Avova
In diesem Kindersitz fährt Ihr Nachwuchs von 100 bis 150 cm sicher im Auto mit
Das ISIP (Integrated Side Impact Protection) schützt Ihr Kind bei einer seitlichen Kollision
Dieser Kindersitz besitzt keine Isofix-Konnektoren
Die Kopfstütze können Sie ganz einfach in der Höhe verstellen
Die Gurtführung am Sitzkissen hält den Beckengurt sicher an seinem Platz
Sicher unterwegs im Avova Star, Kindersitz für Kinder von 100 bis 150 cm
Glückliche Kinder, entspannte Reise: Kinder in Sitzen von Avova

 Der Avova Star kann auch auf rückwärts gedrehten Autositzen (z. B. im VW T4, T5 oder T6) genutzt werden.

Sicherer Sitz für Kinder ab 100 cm, Kindersitz ohne Gewichtsbeschränkung

139,95 € *

inkl. MwSt. zzgl. Versandkosten

Versandkostenfreie Lieferung!

Lieferzeit 3-5 Werktage

Farbe auswählen

Auswahl zurücksetzen
  • 1102006
  •  versandkostenfrei
     kostenlose Rücksendung möglich
     inklusive Unfallaustauschgarantie

  •  Der Avova Star kann auch auf rückwärts gedrehten Autositzen (z. B. im VW T4, T5 oder T6) genutzt werden.

Avova Star – rundum sicherer, bequemer und preiswerter Kindersitz Der Avova Star ist ein...mehr
Produktinformationen "Avova Star"

Avova Star – rundum sicherer, bequemer und preiswerter Kindersitz

Der Avova Star ist ein gut durchdachter Kindersitz, der nach der aktuellen und sehr sicheren Kindersitznorm ECE R 129 zugelassen ist. Kinder ab einer Körpergröße von 100 cm bis 150 cm können in diesem Sitz gut geschützt und äußerst bequem im Auto mitfahren.

Je nach den Proportionen Ihres Kindes kann Ihr Nachwuchs so bis zum Ende der Kindersitzpflicht im Star transportiert werden.

Diese Eigenschaften machen diesen Kindersitz zu einem sicheren BeschützerGurtführung am Avova Star

  • Der Seitenaufprallschutz ISIP (Integrated Side Impact Protection) sorgt dafür, dass Ihr Kind bei einem seitlichen Aufprall bestmöglich geschützt ist. Die smarte Sicherheitstechnik wurde in den Sitz integriert, die weich gepolsterten, tiefen Seitenwangen ergänzen den Seitenaufprallschutz optimal.
  • Die Kopfstütze besteht aus einem hoch-energieabsorbierenden Schaumstoff, der die bei einem Aufprall entstehende Energie aufnimmt und ableitet. Das verwendete Material kommt beispielsweise im Motorsport, in der Raumfahrt oder der Medizin zum Einsatz. Es bietet die besondere Eigenschaft der Selbstanpassung, das bedeutet, bei einem plötzlichen Aufprall verhärtet es. Dadurch eignet es sich ausgesprochen gut für den Schutz Ihres Kindes auf Reisen. Selbstverständlich bietet die High-Perfomance-Kopfstütze auch ausgezeichneten Komfort für den kleinen Passagier.
  • Die Beckengurtführung wurde optimiert: Die verlängerten Hörnchen stellen sicher, dass der Beckengurt zu jeder Zeit richtig sitzt. Bei einem Unfall reduziert dies das Verletzungsrisiko für Ihren Nachwuchs, denn der empfindliche Bauchraum ist so gut geschützt.
  • Auch die feststellbare Gurtführung an der Schulter hält den Schultergurt sicher an seinem Platz und trägt so zur Sicherheit des kleinen Passagiers bei. Die Becken- und Schultergurtführung sind zudem farbig markiert, so wissen Sie und andere Personen, bei denen Ihr Nachwuchs im Auto mitfährt, immer ganz genau, wo der 3-Punkt-Gurt verlaufen muss.

Ihr Kind wächst und der Avova Star wächst mit

Damit ein Kindersitz seinen kleinen Passagier auch bestmöglich schützen kann, muss er sich perfekt an diesen anpassen lassen. Die Kopfstütze des Star können Sie in 10 verschiedenen Stufen verstellen, so finden Sie garantiert die richtige Einstellung für Ihr Kind. Die V-förmige Rückenlehne gibt wachsenden Kindern im Schulterbereich nach und nach mehr Platz ohne dabei auf den wichtigen Seitenhalt verzichten zu müssen.

Mädchen sitzt in rotem Avova Star im Auto

Kinderleichte Handhabung und robuste Bezüge – perfekt für den turbulenten Familienalltag

Der Avova Star wird ganz einfach zusammen mit Ihrem Kind mit dem 3-Punkt-Gurt angeschnallt. Die rot markierte Gurtführung unterstützt Sie beim korrekten Anschnallen, so ist alles im Handumdrehen erledigt.

Der Star eignet sich perfekt, wenn Ihr Nachwuchs regelmäßig bei verschiedenen Personen im Auto mitfährt. Er benötigt keine Isofix-Verankerungen und kann durch die Befestigung mit dem Sicherheitsgurt in nahezu jedem Auto genutzt werden. So ist ein häufiger Fahrzeugwechsel, beispielsweise wenn Oma und Opa den Enkel abholen oder er zusammen mit seinem besten Freund und dessen Familie unterwegs ist, problemlos möglich. Geben Sie Ihrem Junior einfach seinen optimal zu ihm passenden Kindersitz mit.

Sollte auf Reisen doch mal ein kleines oder großes Missgeschick passieren, ist das kein Problem. Den Bezug des Star können Sie mühelos abziehen und in der Maschine waschen. Schnell ist so alles wieder blitzsauber und bereit für die nächste Fahrt. Der Sitzbezug ist ausgesprochen weich und selbstverständlich frei von Schadstoffen. So kann sich Ihr Kind ganz gemütlich und sicher ankuscheln.

Der Star: Made in Germany

Kindersitz made in Germany: Die Kindersitze von Avova werden in Deutschland hergestellt, denn so erfüllt der Hersteller seinen Anspruch an höchste Qualität und Nachhaltigkeit. Auch die Tests und die Zulassung der Sitze finden in Deutschland statt.

Der Avova Star ist der perfekte Kindersitz für alle, die einen sicheren und preiswerten Kindersitz suchen und auf die Option verzichten können, diesen am Isofix zu installieren.

Die Vorteile des Avova Star auf einen Blick

  • Kindersitz zugelassen nach der neuesten Kindersitznorm UN/ECE R 129
  • Einbau des Kindersitzes in Fahrtrichtung, Ihr Kind wird mit dem 3-Punkt-Autogurt angeschnallt
  • Folgesitz für Kinder zwischen 100 und 150 cm
  • Keine Gewichtsbegrenzung - auch für Kinder über 36 kg geeignet
  • Kindersitz wächst mit: Kopfstütze 10-fach in der Höhe verstellbar
  • Der Seitenaufprallschutz ISIP sorgt für besonders guten Schutz bei einer seitlichen Kollision
  • Verlängerte Gurthörnchen für einen idealen Verlauf des Beckengurtes
  • Rückwärtsgerichtete Installation auf einem gedrehten Autositz möglich und erlaubt (bitte beachten Sie die Anweisungen des Autoherstellers)
  • Weicher gepolsterter Kindersitzbezug
  • Durch sein geringes Gewicht (unter 7 kg) leicht zu handhaben
  • Made in Germany

Bitte beachten Sie, dass es sich bei dem Avova Star um ein Kindersitzmodell ohne Isofix-Konnektoren handelt. Es ist nicht möglich, diesen Sitz am Isofix zu befestigen. Sie möchten einen Kindersitz, den Sie optional auch an den Isofix-Verankerungen in Ihrem Fahrzeug installieren können? Dann schauen Sie sich das bis auf die Isofix-Verbindungen baugleiche Modell Avova Star Fix an.

 Videovorstellung des Avova Star

 

Daten zum Folgesitz Avova Star 

Zulassung UN/ECE R 129
i-Size -
Flugzulassung Nein
Kindersitzgruppe(n) /
Gewicht des Kindes /
Größe des Kindes 100 bis 150 cm
Sicherung des Kindes Ihr Kind wird in dieser Kindersitzgruppe mit dem Fahrzeuggurt angeschnallt.
Einbau des Kindersitzes  
Verankerung am Isofix möglich Nein
Kindersitz darf auf einen gedrehten Fahrzeugsitz Ja
Ladungssicherung  Dieser Kindersitz muss bei Fahrten ohne Kind immer angeschnallt werden.
Maße und Gewicht des Kindersitzes  
Maße 50 cm breit, 64 cm hoch, 40,5 cm tief
Maße bei höchster Einstellung der Kopfstütze 50 cm breit, 83 cm hoch, 40,5 cm tief
Maximale Länge der Rückenlehne  52 cm
Gewicht des Kindersitzes 6,88 kg


Lieferumfang zum Avova Star:

Weiterführende Links zu "Avova Star"
Verfügbare Downloads:

Kindersitz-FAQ: Häufig gestellte Fragen zu diesem Kindersitz


Hier finden Sie Antworten zu den wichtigsten Fragen zu diesem Kindersitz. Ihre Frage wurde noch nicht beantwortet? Melden Sie sich, wir helfen Ihnen gerne am Telefon, per Email oder auch persönlich in unseren Kindersitzgeschäften vor Ort.

  • Wie baue ich den Avova Star in mein Auto ein?

    Einbau des Avova Star

    Der Avova Star ist ein nach UN ECE R-129 zugelassender Kindersitz und hat damit keine Gewichtsbegrenzung. Kinder dürfen diesen Sitz ab einer Mindestgröße von 100 cm und bis zu einer maximalen Größe von 150 cm nutzen.

    Da nicht alle Fahrzeugeuge mit Isofix ausgestattet sind, hat auch der Avova Star keine Isofix-Konnektoren. Bei Sitzen dieser Gruppe ist die Befestigung am Isofix immer optional, also nicht zwingend notwendig, da Kinder hier mit dem Fahrzeuggurt angeschnallt werden. Den fast baugleichen Avova Star Fix, der auch am Isofix des Fahrzeuges befestigt werden kann, finden Sie auch in unserem Shop.Der Avova Star im Fahrzeug

    Der Avova Star hat eine universelle Zulassung und darf damit auf jedem Platz in Ihrem Fahrzeug verbaut werden, auf dem ein universal zugelassener SItz dieser Gruppe platziert werden darf. Lesen Sie hierfür in Ihrem Autohandbuch nach. Bei Fragen zum Thema wenden Sie sich gerne per Mail an uns.

    Der Avova Star in Ihrem Fahrzeug 

    1. Platzieren Sie den Avova Star auf dem von Ihnen ausgewählten Fahrzeugsitz und schieben ihn so weit zurück, bis er mit der Rückenlehne möglichst flächig an der Lehne des Autositzes anliegt.
    2. Bei einigen Automodellen kann es nötig sein, die Kopfstütze am Fahrzeugsitz zu verstellen oder umgedreht einzusetzen, damit Sie den Kindersitz korrekt positionieren können.
    3. Legen Sie jetzt den Schultergurt in die rote Gurtführung an der Kopfstütze ein. Achten Sie unbedingt darauf, dass der Gurt nicht verdreht ist. Den Beckengurt legen Sie auf der gleichen Seite unter dem Gurtführungshörnchen entlang. Gurtführung beim Anschnallen im Avova Star
    4. Beim Anschnallen Ihres Kindes muss auf der Seite des Gurtschlosses sowohl der Schulter als auch der Beckengurt unter dem Hörnchen am Sitzkissen hindurchgeführt werden. 

    Beachten Sie, dass der Sitz einen Mindestabstand zum Vordersitz haben sollte. Ist dieser Abstand zu klein, besteht die Gefahr, dass das Kind bei einem Unfall gegen den Vordersitz geschleudert wird und sich verletzt. 

    Sicherung bei Fahrten ohne Kind

    Der Avova Star muss bei jeder Fahrt mit dem 3-Punkt-Fahrzeuggurt angeschnallt werden. Sitzt kein Kind im Sitz, dient dies der Ladungssicherung, um ein Herumfliegen des Sitzes bei einer Bremsung oder einem Aufprall zu verhindern. 

    Der Einbau des Avova Star im Video 

    Sie möchten sich die Installation des Star gerne noch einmal in Ruhe ansehen? Hier finden Sie das Einbauvideo des Folgesitzes.

  • Wie passe ich den Avova Star an mein Kind an?

    Die richtigen Einstellungen des Avova StarSo stellen Sie die Kopfstütze des Avova Star korrekt ein

    Um einen korrekten Gurtverlauf und den bestmöglichen Schutz für Ihr Kind bieten zu können, muss der Kindersitz richtig eingestellt sein. Korrekt eingestellt liegt die Schultergurtführung des Avova Star knapp über den Schultern des Kindes.

    So verstellen Sie die Kopfstütze:

    An der Rückseite der Kopfstütze befindet sich ein Verstellgriff. Ziehen Sie diesen, um die Höhe regulieren zu können. Ziehen Sie die Kopfstütze nun nach oben oder schieben Sie sie nach unten. Sobald sich die Kopfstütze in der passenden Höhe befindet, lassen Sie den Griff wieder los, um die Position zu justieren. Achten Sie darauf, dass Ihr Kind beim Wählen der korrekten Höhe gerade und aufrecht im Sitz sitzt.

    Kontrollieren Sie die korrekte Einstellung regelmäßig. Mit dem Wachstum Ihres Kindes muss die Kopfstütze immer wieder angepasst werden.

  • Wie schnalle ich mein Kind korrekt an?

    Anschnallen im Avova Star

    Schultergurtführung des Avova StarAnschnallen im Avova StarNachdem Sie den Sitz korrekt an Ihr Kind angepasst haben, können Sie Ihren Nachwuchs nun mit dem Fahrzeuggurt anschnallen. Achten Sie darauf, dass der Fahrzeuggurt nicht verdreht ist, bevor Sie das Gurtschloss schließen.

    Der Schultergurt wird durch die rote Gurtführung gelegt. Achten Sie darauf, dass der Gurt korrekt eingefädelt ist, damit die gefederte Verriegelung der Schultergurtführung korrekt einrasten kann. Bei einer niedrigen Kopfstützenhöhe kann es sein, dass die Schultergurtführung verdeckt ist. Verstellen Sie die Kopfstütze in diesem Fall zum Einfädeln des Gurtes so weit nach oben bis diese gut erreichbar ist und justieren Sie die Kopfstütze anschließend wieder in der korrekten Höhe für Ihr Kind.

    Der Beckengurt wird über die rote Beckengurtführung und unter den Hörnchen an den Seiten des Sitzes hindurch geführt. Achten Sie darauf, dass der Gurt nicht über beiden oder einem der Hörnchen entlang läuft und korrekt positioniert ist.

    Straffen Sie die Gurte nach. Dafür ziehen Sie zunächst am Beckengurt und anschließend am Schultergurt. Der Gurt muss straff am Körper Ihres Kindes anliegen und darf kein Spiel haben.

    Schultergurtverlauf im Avova StarDer korrekte Gurtverlauf beim Avova Star

    Um Ihr Kind bei einem Unfall optimal schützen zu können, ist es wichtig, dass der Gurtverlauf im Avova Star zu Ihrem Kind passt. Bei einem falsch verlaufenden Gurt kann der Sitz seine Schutzwirkung nicht richtig erfüllen. Daher ist es wichtig, dass alle Einstellungen passend zu den Proportionen Ihres Kindes gewählt sind.

    Der Schultergurt sollte über das Schlüsselbein Ihres Kindes verlaufen. Schneidet der Gurt am Hals fast ein oder rutscht beinahe von den Schultern, droht erhöhte Verletzungsgefahr bei einem Unfall. Der Beckengurt sollte möglichst tief über dem Beckenkamm verlaufen und nicht im Bauchraum des Kindes. 

     

  • Wie unterscheidet sich der Avova Star vom Avova Star Fix?

    Unterschiede Avova Star und Avova Star Fix

    Der Avova Star und der Avova Star Fix sind nahezu baugleich. Der einzige Unterschied ist die Option, den Avova Star Fix zusätzlich an den Isofix-Verankerungen des Fahrzeuges zu befestigen, da er über Isofix-Konnektoren verfügt.

    Die Befestigung am Isofix ist bei Folgesitzen (=Sitzerhöhungen mit Rückenlehne) immer optional, da der Fahrzeuggurt in dieser Sitzkategorie das Kind und und den Sitz hält. 

  • Wie sichere ich den Avova Star bei Leerfahrten?

    Ohne Kind im Kindersitz

    Wird der Avova Star nicht von einem Kind genutzt, ist es wichtig, die Ladungssicherung nicht zu vergessen. Der Kindersitz muss gesichert werden, damit er bei einer starken Bremsung oder bei einem Unfall nicht zum gefährlichen Geschoss für die Insassen wird.  

    So sichern Sie den Avova Star:

    Der Avova Star muss bei jeder Leerfahrt angeschnallt werden. Führen Sie den Gurt dazu einfach durch die Schultergurtführung sowie die Hörnchen für den Beckengurt und schließen das Gurtschloss.

  • Kann der Avova Star auf einem entgegen die Fahrtrichtung eingebauten Fahrzeugsitz genutzt werden?

    Verwendung auf rückwärtsgerichteten Sitzplätzen im Fahrzeug

    Der Avova Star ist ein rein vorwärts gerichteter Kindersitz. Eine Ausnahme sind Sitze im Fahrzeug, die entgegen der Fahrtrichtung im Auto montiert werden können.

    In einigen beliebten Kleinbussen ist es möglich, einzelne Sitzlplätze oder eine Sitzbank entgegen der Fahrtrichtung gerichtet zu montieren (beispielsweise VW T-Reihe, T4, T5, T6, Mercedes V-Klasse / Vito / Viano usw.). Hier besteht theoretisch die Möglichkeit, Kinder auch nach dem Reboarder noch rückwärts gerichtet und damit sicherer zu transportieren.

    Avova erlaubt diese Nutzung seines Folgesitzes Star auf einem gedrehten Autositz. Sie dürfen den Avova Star also auf in einem Van oder Kleinbus auf gedrehten Plätzen verbauen.

    Wichtig hier: Lesen Sie vor der Nutzung genau das Handbuch des Fahrzeuges. Auch der Autohersteller muss die Nutzung von Kindersitzen auf gedrehten Autositzen erlauben.

Bewertungen lesen, schreiben und diskutieren...mehr
Kundenbewertungen für "Avova Star"
Bewertung schreiben
Bewertungen werden nach Überprüfung freigeschaltet.

Die mit einem * markierten Felder sind Pflichtfelder.

FAQ
FAQ anzeigen  mehr
Sicherheit: Das richtige Alter für den Wechsel in einen Kindersitz der Gruppe 2/3 / ab 100 cm

Wann kann mein Kind auf den Folgesitz umsteigen? 

Wann ist der richtige Zeitpunkt für den Wechsel in den großen Kindersitz?

Eine pauschal gültige Antwort für jedes Kind gibt es dafür nicht. Jedes Kind entwickelt sich individuell und so ist es wichtig, bei jedem Kind zu schauen, ob es bereit ist, in einen Folgesitz zu wechseln.


Wichtig zu wissen:
Im vorwärtsgerichteten Kindersitz sind die Belastungen auf den Kopf und das Genick des Kindes beim gefährlichen Frontalunfall deutlich höher als in einem rückwärtsgerichteten Kindersitz. Wechseln Sie deshalb möglichst spät auf einen Kindersitz der Gruppe 2/3 bzw. ab 100 cm.

 

Im besten Fall fährt Ihr Kind seit es der Babyschale entwachsen ist in einem Reboarder, weil dies deutlich sicherer ist als das Fahren in einem vorwärtsgerichteten Sitz. Je nach Reboarder kann Ihr Kind so bis zu einem Alter von 4 bis 6 Jahren rückwärtsgerichtet unterwegs sein. Wenn es zu groß oder zu schwer für den Kindersitz wird (je nach Zulassung des Reboarders), lohnt es sich, genau zu schauen, wie es weitergehen soll.

Voraussetzungen für den Wechsel in einen Folgesitz

Um in einen Folgesitz der Gruppe 2/3 zu wechseln, muss Ihr Kind entweder

• 15 kg wiegen (bei Sitzen die nach ECE R44/04 zugelassen sind)

oder

• eine Größe von 100 cm erreicht haben (bei Sitzen die nach ECE R129 zugelassen sind)

 

Wenn beide Kriterien noch nicht erfüllt sind, sollte Ihr Kind noch eine Weile in seinem Reboarder fahren, sofern dieser noch passt und die Gewichts- bzw. Größengrenze noch nicht erreicht ist. Je nachdem, in welchem Reboarder Ihr Kind gesessen hat, ist auch ein Wechsel auf einen Reboardkindersitz möglich, der länger passt.


Die Grenzen (15 kg bzw. 100 cm) sind zudem verbindlich. Ihr Kind darf noch nicht auf einen Folgesitz wechseln, wenn es die Maße bzw. das erforderliche Körpergewicht (nackt) noch nicht erreicht hat.

Das müssen Sie beim Wechsel auf den großen Kindersitz außerdem beachten

Hat Ihr Kind die 15 kg oder 100 cm erreicht, ist es wichtig, dass es die geistige Reife besitzt zu verstehen, dass es in einem Folgesitz ruhig sitzen bleiben muss. Dort wird das Kind nun, anders als im Reboarder, mit dem 3-Punkt-Gurt des Fahrzeugs angeschnallt. Wenn Ihr Kind sich nach vorne oder zur Seite lehnt, kommt es aus dem Schutzbereich des Kindersitzes heraus und der Gurt kann dann nicht mehr sicher arbeiten und Ihr Kind im Falle eines Unfalls im Kindersitz halten. Ihr Kind MUSS also still sitzen können, auch wenn der 3-Punkt-Gurt mehr Bewegung erlaubt als es vorher im Reboarder der Fall gewesen ist. Ihr Kind darf sich auch nicht selbst abschnallen. Darauf müssen Sie sich verlassen können. Sonst kann das schwerwiegende Folgen für Ihr Kind haben!

 

Haben Sie alle Punkte gut durchdacht und kommen zu dem Ergebnis, dass es jetzt Zeit ist, um in einen Folgesitz zu wechseln, sollten Sie sich bei einem Fachhändler beraten lassen. Dieser hält viele verschiedene Kindersitze vor Ort für Sie bereit und kann mit Ihnen, Ihrem Kind und in Ihrem Auto testen, welcher Sitz/welche Sitze in Frage kommen, denn nicht jeder Sitz passt zu jedem Kind und zu jedem Auto.

 

Erst wenn die Passform, der Gurtverlauf und der Einbau in Ihrem Auto genau getestet wurden, kann man sagen: Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, um in einen Folgesitz zu wechseln!

Alle wichtigen Informationen sowie die Voraussetzungen für den Wechsel in den "großen" Kindersitz haben wir in diesem Video noch mal für Sie zusammengefasst.

Sicherheit: Warum einfache Sitzerhöhungen und Sitzkissen so gefährlich sind

Warum sind Kindersitze mit Rückenlehne sicherer als einfache Sitzerhöhungen und was ist an den Sitzkissen so gefährlich? 

Sitzerhöhungen? Bitte nur mit Rückenlehne!

Als Profis, wenn es um das Thema Kindersitze geht, empfehlen wir Ihnen, Ihr Kind mindestens bis zum 4. Lebensjahr in einem Reboarder, also rückwärts, im Auto zu transportieren.

Den Rest der Kindersitzzeit bis zum 12. Geburtstag bzw. bis zu einer Körpergröße von 150 cm verbringt Ihr Kind in einem Kindersitz, in dem es nicht mehr mit einem internen Gurt gesichert wird, sondern mit dem Fahrzeuggurt. Diese Sitze werden auch als Folgesitze bezeichnet. 

Folgesitz? Was ist das?

Derzeit gelten zeitgleich zwei Normen, wenn es um Kindersitze geht:

 

  • ECE R 44/04
  • ECE R 129

 

Bei der ECE R 44/04 erfolgt die Klassifizierung der Sitze nach dem Gewicht des Kindes. Bei der neuen i-Size-Norm werden die Sicherheitssitze nach der Körpergröße des Kindes klassifiziert. Kindersitze, die nach ECE R 44/03 zugelassen sind, sind sehr alt und erfüllen aktuelle Sicherheitsstandards nicht, Kindersitze, die nach der Norm 44/01 oder 44/02 zugelassen sind, dürfen auf deutschen Straßen nicht mehr genutzt werden.

 

Eine Änderung, die grundsätzlich sinnvoll ist, schließlich entwickelt sich nicht jedes Kind gleich und das Gewicht lässt nicht zwangsläufig auf die Körpergröße schließen. Zudem wissen die meisten Eltern anhand der aktuellen Kleidergröße, wie groß ihr Kind ist, können beim Körpergewicht aber oft nur grob schätzen (und liegen mit der Schätzung häufig weit neben dem realen Gewicht). 

 

Wie bei der Babyschale und beim Reboarder heißt es auch beim Folgesitz: der Sitz muss zum Kind passen.

Bei einem Folgesitz handelt es sich um einen Kindersitz der Gruppe II/III bzw. einen Kindersitz nach UN R129 (zum Teil i-Size) .

Der Folgesitz wird vorwärtsgerichtet in das Auto eingebaut und ist geeignet für Kinder:

  • von ca. 4 bis 12 Jahren
  • mit einem Gewicht von 15 - 36 kg bzw.
  • mit einer Körpergröße von 100 - 150 cm

Sitzerhöhungen - welche Arten gibt es?

Den Folgesitz erhalten Sie als reine Sitzerhöhung ohne Rückenlehne oder als Modell mit Rückenlehne.

Die Sitzerhöhung ohne Rückenlehne

Vorteile eines einfachen Sitzkissen:

  • erhöhte Sitzposition
  • relativ günstig
  • handlich

Nachteile eines einfachen Sitzkissens:

  • kein Seitenaufprallschutz
  • keine Schultergurtführung
  • kein Schutz des Kopfes
  • kein Komfort
  • kann bei einem Aufprall unter dem Po wegrutschen

 

Der ADAC sowie die Stiftung Warentest raten aufgrund mangelhafter Testergebnisse von Kindersitzen ohne Rückenlehne von einfachen Sitzkissen ab. Wir teilen diese Einschätzung.  

Die Sitzerhöhung mit Rückenlehne

Vorteile eines Folgesitzes mit Rückenlehne:

  • erhöhte Sitzposition
  • verbesserter Gurtverlauf an der Schulter
  • guter Seitenaufprallschutz
  • guter Schutz des Kopfes
  • hoher Komfort

Nachteile eines Folgesitzes:

  • etwas teurer
  • nicht ganz so handlich

 

Die Sicherheit Ihres Kindes ist von großer Wichtigkeit. Kaufen Sie deshalb bitte immer einen Kindersitz mit Rückenlehne - damit Ihr Kind stets gut gesichert ist.

Warum Sitzerhöhungen ohne Rückenlehne gefährlich sind

Sitzerh-ohungen-sind-gef-ahrlich-immer-Kindersitz-mit-Rueckenlehne-kaufen

Bildquelle: ©TCS Schweiz, Video-URL: https://www.youtube.com/watch?v=LC0mRxO32xM

 

Die eben genannten Vor- und Nachteile vor Augen, wird klar, warum Sitzerhöhungen ohne Rückenlehne so gefährlich sind.

 

Einfache Sitzkissen bieten keine optimale Gurtführung. Dadurch besteht bei jedem Unfall zusätzlich die Gefahr, dass Ihr Kind lebensgefährliche Verletzungen im Bauchraum (falsche Beckengurtführung) oder am Hals (fehlende und so falsche Schultergurtführung) erleidet. 

 

Zudem können Sitzerhöhungen ohne Rückenlehne bei einem Unfall verrutschen oder im schlimmsten Fall unter dem Po des Kindes wegrutschen. Ein sicherer Transport Ihres Kindes im Auto ist dann nicht mehr gewährleistet. Zudem besteht Strangulationsgefahr. 

 

Sitzerhöhungen ohne Rückenlehne bieten keinen Seitenschutz. Bei einem Unfall, vor allem einem seitlichen Aufprall, wird der Oberkörper des Kindes schutzlos hin und her geschleudert.

 

Auch für den empfindlichen Kopf und den Nacken Ihres Kindes besteht bei Modellen ohne Rückenlehne ein stark erhöhtes Verletzungsrisiko, denn es fehlt der wichtige Kopfschutz. Die ohrenähnlichen seitlichen Verlängerungen der Rückenlehne bieten dem Kopf zusätzlichen Schutz bei Unfällen.

 

Und auch ohne Unfall sind Sitzerhöhungen ohne Rückenlehne weder gesund noch sicher für Ihr Kind. Zum Beispiel während des Schlafens. Ohne Rückenlehne und dazugehörigen Seitenschutz fallen Oberkörper und Kopf während des Schlafens zur Seite. Die Folge ist eine ungesunde Haltung, die bei Ihrem Kind zu Verspannungen und Schmerzen führen kann.

 

Fazit: Kein Kindersitz ohne Rückenlehne

Damit Ihr Kind in seinem Folgesitz sicher und bequem im Auto mitfahren kann, sollten Sie deshalb immer einen vollständigen Kindersitz mit Rückenlehne kaufen und auf einfache Sitzkissen und Sitzerhöhungen unbedingt verzichten. 

 

Im folgenden Video des TCS sehen Sie beim "Crashtest Sitzerhöhung" eindrucksvoll, warum einfache Sitzkissen bei einem Unfall so gefährlich sind:  

Sicherheit: Ein Kindersitz mit oder ohne Isofix - Was ist sicherer?

Isofix beim Folgesitz – Was bedeutet das? Ist das sicherer?

Folgesitze der Gruppe 2/3 bzw. mit Kindersitze mit einer Zulassung ab 100 cm werden mit dem Kind zusammen mit dem 3-Punkt-Gurt des Autos angeschnallt. Zusätzlich können Sie diese Sitze meistens noch an den Isofix-Haken des Fahrzeugs befestigen.

Welchen Sinn hat die Isofixbefestigung eines Folgesitzes?

Die Isofix-Befestigung eines Gruppe-2/3-Kindersitzes trägt zur Stabilisierung und Sicherung des Sitzes bei. Anders als bei den vorhergehenden Kindersitzen der Gruppe 1/2, haben diese Sitze keine Haltefunktion mehr für das Kind, denn es wird bei einem Unfall durch den 3-Punkt-Gurt Ihres Autos gesichert. Der Kindersitz der Gruppe 2/3 hat die Aufgabe, die Position des Kindes und den Gurtverlauf des Fahrzeuggurtes so zu beeinflussen, dass alles optimal zusammenpasst, Ihr Kind sicher unterwegs und im Falle eines Unfalls bestmöglich geschützt ist.

 

In einem Kindersitz der Gruppe 1/2 mit integriertem Gurtsystem muss hingegen der interne Gurt das Kind bei einem Unfall festhalten, weshalb der Kindersitz besonders gut befestigt werden muss (Isofix- oder Gurtbefestigung).

Sicherung des Kindersitzes bei Leerfahrten ohne Kind

Sind Sie ohne sein Kind unterwegs, so müssen Sie den Folgesitz der Gruppe 2/3 immer sichern. Haben Sie ihn am Isofix befestigt, so reicht das bei den meisten Kindersitzherstellern zur Ladungssicherung aus. Manche Hersteller schreiben allerdings auch vor, ihre Kindersitze bei Leerfahrten zusätzlich zum Isofix mit dem 3-Punkt-Gurt anzuschnallen. Informationen, wie Sie es bei Ihrem Kindersitz handhaben sollten, finden Sie in der Bedienungsanleitung zu Ihrem Kindersitz.

Kein Isofix vorhanden? Denken Sie an die Sicherung des Folgesitzes!

Wenn Sie den Folgesitz nicht am Isofix befestigt haben, dann müssen Sie ihn auf jeden Fall mit dem 3-Punkt-Gurt anschnallen, da er sonst bei einem starken Bremsmanöver oder einem Unfall durch das Auto geschleudert wird und zum gefährlichen Geschoss und zur Gefahr für alle Insassen werden kann.

Sicherheit: Fahrten ohne Kind (Leerfahrten und Ladungssicherung)

Muss der Kindersitz befestigt werden, wenn kein Kind im Sitz sitzt?

Im Auto gilt: Ladung muss gesichert werden. Ansonsten kann sie bei stärkeren Bremsmanövern oder ruckartigem Lenken schnell zum Geschoss werden und zur Gefahr für alle Mitfahrenden. Da macht die Sicherung eines Kindersitzes keine Ausnahme.

 

Wenn ein Kindersitz nicht fest mit dem Auto verbunden ist, wie bei der dauerhaften Befestigung mit dem 3-Punkt-Gurt oder am Isofix, dann muss er bei jeder Leerfahrt ohne Kind gesichert werden.

Kindersitzsicherung bei Fahrten ohne Kind: Was heißt das genau?

Wenn Sie den Kindersitz üblicherweise zusammen mit Ihrem Kind mit dem 3-Punkt-Gurt des Fahrzeugs anschnallen, dann müssen Sie ihn, wenn Sie ohne Kind unterwegs sind, ebenfalls anschnallen. Sonst kann er Ihnen im schlimmsten Fall quer durch Ihr Auto fliegen und Sie oder Ihre Mitfahrer verletzen.

 

Ist der Kindersitz bereits am Isofix Ihres Autos befestigt, dann genügt dies in den meisten Fällen zur Sicherung. Einige Hersteller schreiben allerdings auch vor, den Kindersitz zusätzlich zum Isofix auch mit dem Fahrzeuggurt anzuschnallen. Lesen Sie deshalb immer sorgfältig die Anleitung zu Ihrem Kindersitz.

Sicherheit: Materialermüdung von Folgesitzen

Was ist die maximale Nutzungsdauer eines Kindersitzes der Gruppe 2/3?

Es klingt verlockend: Sie kaufen jetzt einen Folgesitz und nutzen ihn dann für zwei oder drei Kinder hintereinander. Aber ist das auch sicher?

Achtung! Materialermüdung bei Kindersitzen

Kindersitze sind so konstruiert und die Materialien so ausgewählt, dass sie Ihr Kind bei einem Unfall bestmöglich schützen. Doch selbst wenn der Sitz nie in einen Unfall verwickelt war, kann das Material nach einiger Zeit ermüden. Auch die hochwertigsten Materialien werden mit der Zeit spröde, porös oder es bilden sich feine, kaum sichtbare Haarrisse. Temperaturschwankungen von Sommer (über 30° C) zu Winter (weit unter dem Gefrierpunkt) setzen dem Material zu und beeinflussen die Qualität.

 

Aus diesem Grund sollten Kindersitze nur für eine gewissen Nutzungsdauer verwendet und danach entsorgt und ausgetauscht werden.

Die maximale Nutzungsdauer Ihres Folgesitzes

Kindersitze der Gruppe 2/3 sind für die Nutzung durch ein Kind ausgelegt. Das heißt, Ihr Nachwuchs kann von ca. 4 Jahren bis zu einem Alter von ungefähr 12 Jahren in diesem Sitz sicher im Auto mitfahren. Verwenden Sie deshalb den Kindersitz für Ihr großes Kind nur für dieses eine Kind und nicht weiter für ein Geschwisterkind.


Haben Sie Fragen zur maximalen Nutzungsdauer Ihres Kindersitzes? Schicken Sie uns eine Email oder rufen Sie uns an!

Sicherheit: Mein Kind wiegt über 36 kg - darf es noch im Folgesitz fahren?

Braucht das Kind noch einen Folgesitz, wenn es über 36 kg wiegt?

In der Straßenverkehrsordnung ist die Kindersitzpflicht ganz klar geregelt. 

 

Wenn Ihr Kind noch nicht 150 cm groß ist oder das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, muss es in einem Kindersitz fahren, - auch wenn es bereits über 36 kg wiegt!

 

Erst wenn Ihr Kind eines der beiden Kriterien (12 Jahre alt oder 150 cm groß) erfüllt, braucht es aus rechtlicher Sicht keinen Folgesitz mehr.

 

Folgesitze der Gruppe 2/3, die nach ECE R44/04 zugelassen sind, dürfen laut Zulassung von 15 kg bis 36 kg genutzt werden. Da diese Kindersitze aber keine haltende Funktion mehr haben (diese übernimmt im Falle eines Unfalls der 3-Punkt-Gurt), spricht sicherheitstechnisch grundsätzlich nichts dagegen, diese auch für Kinder zu nutzen, die mehr als 36 kg wiegen. Das letzte Wort dazu hat allerdings der Kindersitzhersteller und nicht alle erlauben die Verwendung über die Gewichtsbegrenzung von 36 kg hinaus.

Neu: Kindersitze ohne Gewichtsbeschränkung auf 36 kg

Bis zum Inkrafttreten der neuen Kindersitznorm ECE R 129 gab es keine alternative Möglichkeit zur Nutzung des Kindersitzes über die 36 kg-Grenze hinaus. Seit 2018 ist dies anders: In diesem Jahr kam der erste nach der neuen Kindersitznorm zugelassene Folgesitz ohne Gewichtsbeschränkung auf den Markt. 

 

Im Gegensatz zu Folgesitzen der Gruppe 2/3 sind Kindersitze nach der neuen R 129-Norm nicht mehr auf ein Maximalgewicht beschränkt. Sie können diese deshalb auch problemlos für schwere Kinder nutzen.

Mehr zum Thema "36 Kilo-Grenze bei Kindersitzen" können Sie auch in unserem Blogartikel zum Thema nachlesen: Kindersitze für Kinder über 36 kg

Ratgeber: Kindersitzpflicht - Wie lang benötigen Kinder einen Kindersitz?

Bis zu welchem Alter braucht ein Kind einen Kindersitz?

Die Kindersitzpflicht: Das sagt das Gesetz

Ob und wie ein Kind im Auto gesichert werden muss, steht in der Straßenverkehrsordnung (StVO). In Deutschland gibt es eine Kindersitzpflicht für Kinder, die weder das 12. Lebensjahr vollendet haben noch 150 cm groß sind. Bis eines der beiden Kriterien erreicht ist, muss Ihr Kind im Auto mit einem geeigneten Rückhaltesystem gesichert sein.

 

Ihr Kind darf erst ohne einen Kindersitz im Auto mitfahren, wenn es mindestens 150 cm groß ist oder das 12. Lebensjahr vollendet hat. Das 12. Lebensjahr beendet Ihr Kind am 12. Geburtstag. Bis dahin muss Ihr Kind in einem geeigneten Kindersitz gesichert werden. Geeignet sind Kindersitze, die nach der Prüfnorm ECE R44/04 und ECE R129 (i-Size) zugelassen sind.

Wir empfehlen Ihnen für Ihr Kind bis zum Ende der Kindersitzpflicht folgende Kindersitze:

 

  • Babyschale: Sie ist optimal an die Bedürfnisse von Neugeborenen und Babys angepasst und schützt diese besonders gut.
  • Reboarder: Kinder fahren in einem rückwärtsgerichteten Kindersitz  bis zu 7-mal sicherer als in einem vorwärtsgerichteten. Die Belastung für den kleinen Kopf und den kindlichen Nacken sind in einem Reboard-Kindersitz bei einem Unfall deutlich geringer, was Ihr Kind vor schweren oder gar tödlichen Verletzungen schützt.
  • Folgesitz der Gruppe 2/3 bzw. ab 100 cm mit Rückenlehne: Nur in einem Folgesitz mit Rückenlehne hat Ihr Kind auch bei einem Seitenaufprall den bestmöglichen Schutz. Außerdem wird bei diesem Folgesitz auch die Gurtführung an der Schulter optimiert. 

 

Wichtig: Auch wenn Ihr Kind bereits 12 Jahre alt oder 150 cm groß ist, sollten Sie den Gurtverlauf des 3-Punkt-Gurtes überprüfen. Wenn dieser ohne Kindersitz noch nicht optimal ist, sollte Ihr Kind den Sitz lieber noch eine Weile nutzen.

Ratgeber: Fahren ohne Kindersitz - Ab wann können Kinder guten Gewissens ohne Sitz fahren?

Ab wann braucht mein Kind keinen Kindersitz mehr?

Für die Mitnahme von Kindern im Auto gilt seit 1993 in Deutschland die Kindersitzpflicht. Diese besagt, dass Kinder bis zu einer Größe von 150 cm oder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres mit einem Kindersitz gesichert werden müssen. Ist Ihr Kind also mindestens 150 cm groß oder hat das 12. Lebensjahr vollendet, muss es rein rechtlich gesehen keinen Folgesitz mehr nutzen. 


Aber: Natürlich kann dabei nicht die individuelle Entwicklung eines jeden Kindes mit einbezogen werden, genau so wenig wie die technischen Gegebenheiten (Gurthöhe, Sitzposition, etc.) in allen Autos.

 
Deshalb raten wir Ihnen: Machen Sie es nicht alleine vom Alter oder Größe Ihres Kindes abhängig, ab wann kein Folgesitz mehr genutzt wird. Auch wenn 150 cm erreicht oder das 12. Lebensjahr vollendet ist, sollten Sie sich immer genau anschauen, wie der Gurtverlauf bei Ihrem Kind ohne Kindersitz ist. Nur wenn der Beckengurt über den Beckenknochen verläuft und der Schultergurt wirklich mittig auf der Schulter liegt, kann Ihr Kind im Falle eines Unfalls auch optimal gehalten und geschützt werden. Ist dies nicht der Fall, drohen Ihrem Kind bei einem Unfall durch den Gurt sogar schwere Verletzungen.  


Deshalb sollten Sie Ihr Kind, wenn der Gurtverlauf noch nicht passend ist, lieber noch etwas länger im Folgesitz fahren lassen.
 

Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Ihr Kind schon ohne Kindersitz fahren kann, nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Wir helfen Ihnen gerne!

Ratgeber: Unterschied Folgesitz der Gruppe 2/3 und "i-Size"-Folgesitz

Was ist der Unterschied bei Folgesitzen, die nach ECE R 44/04 oder nach ECE R 129 zugelassen sind?

Unterschiede der Kindersitznormen

Bei Kindersitzen gelten zurzeit die Zulassungsnormen ECE R 44/03, 44/04 und ECE R129 (inkl i-Size) parallel. Der offensichtlichste Unterschied dieser beiden Zulassungsnormen ist die Klassifizierung nach Gewicht beziehungsweise nach Größe.

 

  • Bei der Zulassung nach ECE R 44/04 wird die Klassifizierung des Kindersitzes nach dem Gewicht des Kindes vorgenommen. Bei Folgesitzen der Gruppe 2/3 ist der Kindersitz beispielsweise von 15 bis 36 kg zugelassen.
  • Bei Kindersitzen, die nach ECE R129 (i-Size) zugelassen sind, werden Kindersitze nach der Größe des Kindes eingeteilt. So ist ein nach neuer Norm zugelassener Folgesitz zum Beispiel für Kinder von 100 bis 150 cm freigegeben.

 

Anhand der Größe lässt sich viel besser beurteilen, ob ein Kindersitz bereits für ein Kind passt. Das ist bei der Einteilung nach Gewicht so nicht der Fall. Es können auch relativ kleine Kinder schon ein hohes Gewicht haben. Trotzdem passen sie vielleicht noch nicht in den Kindersitz, obwohl sie ihn von der Gewichtseinteilung (rein theoretisch) nutzen dürften. Ferner kennen Eltern die Größe Ihrer Kinder meist besser als das Gewicht. Schließlich haben sie mit der Größe täglich bei der Konfektionsgröße der Kleidung zu tun.

Auch die Anforderungen an Kindersitze, die nach der UN ECE R 129 zugelassen sind, sind andere als bei ECE R 44/04.

Bei den Tests zur Zulassung nach der neuen Kindersitznorm R 129 wird zusätzlich zum Frontal- und Heckaufprall auch der Seitenaufprall mit einbezogen. Dies ist bei einer Zulassung nach ECE R 44/04 nicht vorgesehen. Da der seitliche Aufprall aber mit ca. 27 % die zweithäufigste Unfallart ist, macht das durchaus Sinn. Viele Hersteller legen mittlerweile bei ihren Kindersitzen, die noch nach ECE R44/04 zugelassen sind, ebenfalls Wert auf gute Testergebnisse beim Thema Seitenaufprall und rüsten Seitenschutz-Protektoren nach.

Welcher Kindersitz ist besser für Ihr Kind?

Egal für welchen Kindersitz Sie sich entscheiden, er muss zum Kind und auch zu Ihrem Fahrzeug passen. Das findet Sie beispielsweise bei einem Termin beim Kindersitz-Fachhändler heraus. Dort kann Ihr Kind in verschiedenen Sitzen probesitzen und es werden auch Kindersitze zur Probe ins Auto eingebaut. Alternativ können Sie sich auch gerne per Email oder telefonisch an uns wenden. Wir haben jahrelange Erfahrung mit verschiedenen Automodellen und den Folgesitzen und können Ihnen so auch aus der Ferne bei der Entscheidung hilfreich zur Seite stehen.

 

Wenn alles passend ist und Sie für Kind und Auto den perfekten Sitz gefunden haben, dann schützt er Ihr Kind bestmöglich – egal ob er nach ECE R44/04 oder ECE R129 (inkl.i-Size) zugelassen ist!

Zuletzt angesehen