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Joie i-Traver
Joie Folgesitz i-Traver in Schwarz-Grau
Der i-Traver lässt sich perfekt an Ihren Nachwuchs anpassen
Die bequeme Polsterung und die weichen Sitzbezüge machen den i-Traver so komfortabel
Die Kopfstütze kann 10-fach in der Höhe verstellt werden
Seitliche Ansicht des Joie i-Traver in Carbon
Die Sitzfläche kann an wachsende Kinderbeine angepasst werden
Geben Sie dem Kindersitz mit der Befestigung am Isofix noch mehr Stabilität
Die grüne Gurtführung an der Kopfstütze zeigt Ihnen wo der Schultergurteingelegt wird
Sorgen für optimale Sicherheit beim seitlichen Aufprall - die Seitenaufprallschutz-Elemente
Kindersitz geeignet für kleine Passagiere von 100 bis 150 cm
Die Kopfstütze des i-Traver lässt sich weit nach oben verstellen, so bietet dieser Sitz Ihrem Kind viel Platz zum Wachsen
Die Isofix-Konnektoren des i-Traver können eingeklappt werden, wenn sie nicht benötigt werden
Durch sein geringes Gewicht von nur 5,6 kg ist der i-Traver leicht zu handhaben
Der Bezug des i-Traver kann im Handumdrehen abgenommen werden und ist waschbar
Der perfekte Reisebegleiter für entspannte Fahrten - der Joie i-Traver
Ein Mädchen sitzt zufrieden in ihrem grauen i-Traver
Mädchen steigt aus ihrem Kindersitz i-Traver von Joie aus

 Note „gut“ beim ADAC Kindersitztest im Frühjahr 2021

Sicherer i-Size Kindersitz für Kinder ab 100 cm, ohne Gewichtsbeschränkung

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Der Joie i-Traver: Ein ausgesprochen sicherer und sehr flexibler i-Size Kindersitz Der...mehr
Produktinformationen "Joie i-Traver"

Der Joie i-Traver: Ein ausgesprochen sicherer und sehr flexibler i-Size Kindersitz

Der i-Traver ist der erste Kindersitz von Joie für große Kinder, der nach der aktuellen Kindersitz-Norm ECE R129 zugelassen ist. In diesem Autokindersitz kann Ihr Nachwuchs von 100 bis 150 cm bequem und vor allem sicher im Auto mitfahren.

Folgesitz mit hervorragenden SicherheitseigenschaftenMädchen sitzt im i-Traver

Der Joie i-Traver schützt Ihren Nachwuchs rundherum besonders gut. Das zeigt sich auch in seiner i-Size Zulassung, denn hier liegt, neben dem Schutz bei einem frontalen Aufprall ein Hauptaugenmerk auf der Sicherheit beim Seitenaufprall.

Der Schutz bei einem seitlichen Aufprall wird beim i-Traver unter anderem durch die Kopfstütze mit einzigartigem Tri-Protect™ 3-Schicht-Sicherheitskonzept mit energieabsorbierendem Intelli-Fit™ Memory-Schaum sichergestellt. So wird der empfindliche Kopf Ihres Kindes bei einem Unfall bestmöglich geschützt.

Zudem bieten die Guard Surround Safety™ Seitenaufprallschutzelemente zusätzliche Sicherheit und nehmen die bei einer seitlichen Kollision auftretenden Kräfte auf, was den Schutz Ihres Kindes deutlich erhöht.

Der i-Traver wurde vom ADAC getestet

Mit der Gesamtnote 1,9 schneidet der Joie i-Traver im ADAC Kindersitztest vom Mai 2021 gut ab. Im Seitenaufprall erhält der Folgesitz sogar die Note 1,2 und zeigt damit wie ausgesprochen sicher Ihr Nachwuchs im i-Traver reist. Die Tester bescheinigen dem Kindersitz ein sehr geringes Verletzungsrisiko für Ihr Kind bei einem Seitencrash, einen guten Gurtverlauf und einen stabilen Stand im Auto. Auch in der Bedienung überzeugt der i-Traver die Prüfer, die den einfachen Einbau, die geringe Fehlbedienungsgefahr, die sehr leicht verständliche Bedienungsanleitung, das geringe Gewicht und das einfache Anschnallen des Kindes positiv hervorheben. Mit einer glatten 1,0 im Bereich Schadstoffe und der unter anderem laut Testinstitut sehr guten Polsterung sowie der vorbildlichen Sitzposition beweist der Folgesitz aus dem Hause Joie, dass er ein rundherum gelungener Reisebegleiter für Ihr Kind ist.  

Beim Einbau flexibel und so sicher – der i-Traver

Ein Kindersitz sollte in der Nutzung leicht verständlich und der Einbau problemlos und spielend einfach erledigt sein, denn nur bei korrekter Verwendung kann er seinen kleinen Passagier bestmöglich schützen. Das weiß auch Joie und hat den i-Traver deshalb besonders bedienerfreundlich gestaltet.

Dieser Folgesitz wird zusammen mit Ihrem Kind mit dem 3-Punkt-Gurt gesichert. Optional können Sie den i-Traver am Isofix Ihres Fahrzeugs befestigen. Das bietet in Kurven oder wenn Ihr Nachwuchs selbst ein- und aussteigt einen besonders guten Halt und ist praktisch, wenn Sie ohne Kind im Sitz unterwegs sind. Den am Isofix verankerten Sitz müssen Sie nicht noch zusätzlich mit dem Fahrzeuggurt sichern, damit er im Falle eines abrupten Bremsmanövers nicht durch das Auto fliegt.

Der Joie i-Traver: schnell ein-, aus- und umgebaut

Die verstellbaren Isofix-Konnektoren machen eine Befestigung am Isofix Ihres Fahrzeugs im Handumdrehen möglich und lassen sich, wenn Sie diese nicht nutzen, einfach unter dem Sitz verstauen.Der Folgesitz von Joie besitzt eine in der Neigung verstellbare Rückenlehne. So kann diese perfekt an die Rückenlehne des Fahrzeugsitzes angepasst werden und stellt einen problemlosen und korrekten Einbau sicher.

Häufigen Fahrzeugwechsel – egal ob Isofix vorhanden ist oder nicht – macht der mit 5,6 kg besonders leichte i-Traver problemlos mit. Er eignet sich auch optimal als Zweitsitz für Oma und Opa, die Tagesmutter oder wenn Ihr Kind häufiger bei Freunden mitfahren möchte.

Die Gurtführungen an der Kopfstütze und am Sitzteil sind gut gekennzeichnet. Sie machen es Ihnen und anderen besonders leicht, den kleinen Passagier korrekt und damit sicher anzuschnallen. Die Schultergurtführung wurde beim i-Traver mit einem Schnappverschluss versehen. Dieser gewährleistet, dass der Gurt nicht aus der Führung rutscht und so immer an Ort und Stelle bleibt. 

Mädchen sitzt in hellgrauem i-Traver im Auto

Ein Kindersitz, der mit Ihrem Kind mitwächst

Kinder wachsen schnell und ein Sitz sollte sich nach jedem Wachstumsschub perfekt anpassen lassen. Aus diesem Grund kann der i-Traver flexibel eingestellt werden. Die Kopfstütze lässt sich einhändig in 10 Stufen verstellen. Das garantiert immer eine optimale Platzierung, um den sensiblen Kopf bestmöglich zu schützen. Besonders praktisch und für den Komfort Ihres Nachwuchses unabdingbar: Die Sitzfläche des Joie i-Traver kann 3-fach in der Tiefe verstellt werden. So wird wachsenden Kinderbeinen eine gemütliche Ablage für die Beine und immer die größtmögliche Unterstützung geboten. Im i-Traver sitzt Ihr Schatz jederzeit ausgesprochen komfortabel.

Ein rundherum durchdachter und komfortabler Kindersitz für große Kinder

Damit Ihr Kind zu jeder Zeit bequem reist, hat Joie beim i-Traver auf größtmöglichen Komfort geachtet. Ihr kleiner Passagier soll es, egal ob kurze Fahrt zum Kindergarten oder lange Urlaubsreise, immer besonders bequem haben. Die gepolsterten Armlehnen laden Ihr Kind beispielsweise dazu ein, seine Arme während der Fahrt gemütlich abzulegen. Im Sitzteil wurde ein Belüftungssystem eingearbeitet, welches auch bei sommerlichen Temperaturen für ein angenehmes Klima im Sitz sorgt.

Die weichen, robusten Bezüge des Kindersitzes sind gut gepolstert und – für den Fall, dass doch einmal ein Missgeschick passiert – im Handumdrehen abnehmbar und bei 30° C waschbar.

Hinweis: 
Wir empfehlen, Ihnen Ihr Kind frühestens mit 4 Jahren in einen Folgesitz wechseln zu lassen. Im Joie i-Traver kann Ihr Nachwuchs dann – je nach seinen Proportionen – bis zum 12. Geburtstag im Auto mitfahren, denn dieser Kindersitz passt einem durchschnittlichen Kind zuverlässig bis zum Ende der Kindersitzpflicht.  Der i-Traver von Joie hat keine Gewichtsbegrenzung, der Kindersitz kann deshalb auch für Kinder über 36 kg verwendet werden. 

 

Daten zum Folgesitz Joie i-Traver 

Zulassung UN/ECE R 129/03
i-Size Ja
Flugzulassung Nein
Kindersitzgruppe(n) /
Gewicht des Kindes /
Größe des Kindes 100 bis 150 cm
Sicherung des Kindes Ihr Kind wird in dieser Kindersitzgruppe mit dem Fahrzeuggurt angeschnallt.
Einbau des Kindersitzes  
Verankerung am Isofix möglich Ja, dieser Folgesitz kann zusätzlich (optional) am Isofix befestigt werden.
Kindersitz darf auf einen gedrehten Fahrzeugsitz Nein
Ladungssicherung Dieser Folgesitz muss bei Fahrten ohne Kind mit dem Gurt gesichert werden, wenn er nicht mit Isofix befestigt ist.
Maße und Gewicht des Kindersitzes  
Maße 48-56 cm breit, 63 cm hoch, 40-44 cm tief
Maße bei höchster Einstellung der Kopfstütze 48-56 cm breit, 83 cm hoch, 40-44 cm tief
maximale Länge der Rückenlehne  53,5 cm 
Gewicht des Kindersitzes 5,6 kg


Lieferumfang zum Joie i-Traver:

Weiterführende Links zu "Joie i-Traver"
Verfügbare Downloads:

Kindersitz-FAQ: Häufig gestellte Fragen zu diesem Kindersitz


Hier finden Sie Antworten zu den wichtigsten Fragen zu diesem Kindersitz. Ihre Frage wurde noch nicht beantwortet? Melden Sie sich, wir helfen Ihnen gerne am Telefon, per Email oder auch persönlich in unseren Kindersitzgeschäften vor Ort.

  • Wie wird der Joie i-Traver im Auto eingebaut?


    Beim i-Traver handelt es sich um einen Kindersitz für größere Kinder zwischen 100 und 150 cm Körpergröße. Er wird in Fahrtrichtung eingebaut und Ihr Nachwuchs wird mit dem 3-Punkt-Gurt angeschnallt.

    Zwei Einbaumöglichkeiten des i-Traver

    1. Einbau mit Isofix: Sie können diesen Kindersitz am Isofix Ihres Fahrzeuges befestigen. Das gibt in Kurven oder wenn Ihr Kind selbst Ein- und Aussteigt besonders guten Halt. Zudem muss der i-Traver, wenn er am Isofix befestigt ist, bei Fahrten ohne Kind nicht zusätzlich gesichert werden. Ihr Nachwuchs wird im Anschluss mit dem Fahrzeuggurt gesichert.
    2. Einbau ohne Isofix: Für die Nutzung des i-Traver ist Isofix nicht zwingend erforderlich. Sie können den Kindersitz auch zusammen mit Ihrem Kind mit dem 3-Punkt-Gurt anschnallen.

    Einbau des Joie i-Traver mit Isofix:

    1. Dem Kindersitz von Joie liegen zur einfacheren Installation am Isofix ein paar Einführhilfen bei. Diese stecken Sie zunächst auf die Isofixbügel Ihres Fahrzeugs.Der Isofix-Einstellhebel
    2. Platzieren Sie den Sitz in Fahrtrichtung auf dem von Ihnen ausgewählten Fahrzeugsitz. Der Joie i-Traver darf auch auf dem Beifahrersitz verwendet werden, wenn das Handbuch Ihres Autos dies erlaubt. Bitte lesen Sie dieses sorgfältig und beachten Sie unbedingt die Hinweise zum Airbag, wenn Sie den i-Traver auf dem Beifahrersitz installieren.
    3. Ziehen Sie den grauen Isofix-Einstellknopf unterhalb der Sitzfläche und ziehen Sie die Isofixarme unter dem Sitz heraus.
    4. Drehen Sie die Isofix-Konnektoren um 180° bis sie in Richtung des Isofix des Fahrzeugsitzes zeigen. Das geht am besten, wenn Sie den Sitz etwas schräg stellen oder ihn vorsichtig hinlegen.
    5. Rasten Sie die Isofix-Haken an den Befestigungsbügeln ein. Sie erkennen, dass der Sitz korrekt eingeklickt ist, wenn an beiden Isofixarmen die Indikatoren „grün“ zeigen. Zum Überprüfen, ob der Sitz nun fest mit dem Isofix Ihres Fahrzeuges verbunden ist, können Sie leicht an den Isofix-Verbindungen ziehen.Rückenlehne Position i-Traver
    6. Betätigen Sie nun erneut den Isofix-Einstellknopf und schieben Sie den i-Traver zeitgleich so weit zurück, dass er mit seiner Rückenlehne an der Lehne des Fahrzeugsitzes anliegt. Evtl. ist es nötig die Kopfstütze des Autositzes zu verstellen, zu entfernen oder umgedreht einzubauen, damit die Rückenlehne des Kindersitzes korrekt anliegen kann.
    7. Prüfen Sie nochmals alle Schritte und den festen Stand des i-Traver.
    8. Legen Sie den Schultergurt nun in die Schultergurtführung an der Kopfstütze ein. Der Gurt darf dabei nicht verdreht sein. Den Beckengurt führen Sie auf der gleichen Seite unter dem Hörnchen am Sitzteil hindurch.
    9. Beim Anschnallen Ihres Kindes muss sowohl der Beckengurt als auch der Schultergurt unter dem Hörnchen zum Gurtschloss geführt werden.

    Einbau des Kindersitzes ohne Isofix:

    1. Drehen Sie die Isofixarme um 180° und schieben Sie diese, während Sie zeitgleich den Isofix-Einstellknopf drücken, unter den Sitz zurück.
    2. Stellen Sie den i-Traver auf den Fahrzeugsitz, auf dem Sie ihn verwenden wollen. Überprüfen Sie den korrekten Stand und deinstallieren Sie, wenn nötig, die Kopfstütze des Autositzes.
    3. Folgen Sie nun der Einbauanleitung mit Isofix ab Punkt 8.

    Hinweis zu Leerfahrten ohne Kind – Ladungssicherung

    Es ist wichtig den Kindersitz bei Fahrten ohne Kind zu sichern, da er bei starkem Bremsen, ruckartigem Lenken oder im Falle eines Unfalls zum gefährlichen Geschoss und zur Gefahr für alle Mitfahrer werden kann. Haben Sie den i-Traver am Isofix befestigt, reicht das zur Sicherung aus, ansonsten müssen Sie ihn mit dem Autogurt anschnallen.

    Einbau-Video des Joie i-Traver

    Sie möchten sich den Einbau lieber im Video ansehen oder haben nach dem Lesen der Bedienungsanleitung noch Fragen? Das Einbauvideo von Joie zeigt Ihnen noch mal Schritt für Schritt, wie Sie den i-Traver korrekt installieren.

     

  • Ab welchem Alter bzw. welcher Größe kann mein Kind im i-Traver gesichert werden?

    Der Joie i-Traver – ein Kindersitz mit i-Size Zulassung

    Dieser Kindersitz wurde nach der neuen und sicheren Norm ECE R 129 (i-Size) zugelassen. In ihm dürfen Kinder von 100 bis 150 cm Körpergröße mitfahren, eine Gewichtsbeschränkung gibt es nicht.

    Sobald Ihr Kind die 100 cm Körpergröße erreicht hat darf es, zumindest theoretisch, in diesem Kindersitz gesichert werden. Wir raten Ihnen dazu Ihr Kind mindestens bis zu einem Alter von 4 Jahren in einem Reboard-Kindersitz im Auto mitfahren zu lassen, da dies im Falle eines Unfalls für ein junges Kind deutlich sicherer ist. Beachten Sie auch, dass Ihr Kind für einen Wechsel in einen „großen“ Kindersitz die geistige Reife besitzen muss zu verstehen, dass es nicht mit dem 3-Punkt-Gurt spielen, sich nicht selbst abschnallen oder aus dem Sitz heraus lehnen darf. Erst dann ist ein sicherer Wechsel möglich.

  • Darf ich diesen Kindersitz nutzen, wenn mein Kind schwerer als 36 kg ist?


    Ja
    , sie dürfen den i-Traver auch für ein Kind verwenden, das mehr als 36 kg wiegt.

    Zwingende Voraussetzung zur Nutzung dieses Kindersitzes ist eine Körpergröße zwischen 100 und 150 cm. Aufgrund seiner Zulassung nach ECE R 129 hat der i-Traver keine Gewichtsbeschränkung.

  • Warum hat der i-Traver keine Gewichtsbeschränkung?

    Ein Kindersitz ohne Gewichtsbeschränkung

    Anders als bei Sitzen die nach der alten (aber noch gültigen) Norm ECE R 44/04 zugelassen sind und von 15 bis 36 kg genutzt werden dürfen, orientiert sich die Zulassung des Autokindersitzes nach ECE R 129 an der Körpergröße des Kindes.

    Jedes Kind, welches zwischen 100 und 150 cm groß ist, darf in diesem Kindersitz gesichert werden.

    Zulassung des Joie i-Traver:

    • Kindersitz der UN R129-03 Kategorie “i-Size” für Körpergrößen von 100 - 135 cm
    • Kindersitz der UN R129-03 Kategorie “fahrzeugspezifisch” für Körpergrößen von 135 - 150 cm
  • Wie sitz mein Kind richtig im i-Traver?


    Damit Ihr Kind im Falle eines Unfalls optimal geschützt wird, ist es wichtig, die Einstellung des Kindersitzes regelmäßig zu überprüfen, denn nur ein korrekt eingestellter Sitz kann die bestmögliche Sicherheit bieten.

    Den Kindersitz richtig ans Kind anpassen Korrekte Einstellung des i-Traver

    Setzen Sie Ihr Kind in den i-Traver. Achten Sie darauf, dass es aufrecht sitzt, sich der Po hinten auf der Sitzfläche befindet und die Schultern angelehnt sind. Über den Hebel, der sich hinten an der Kopfstütze befindet, können Sie diese in der Höhe verstellen. Der untere Rand der Kopfstütze muss sich knapp über den Schultern Ihres Nachwuchses befinden.

    Haben Sie die Kopfstütze auf die korrekte Höhe gebracht, befindet sich auch der Schultergurt, der durch die Gurtführung an der Unterseite der Kopfstütze verläuft, automatisch auf der richtigen Höhe.

    Die Sitzfläche des i-Traver einstellen – für komfortable Unterstützung

    Der i-Traver bietet Ihrem Kind durch die 3-fach in der Tiefe verstellbare Sitzfläche jederzeit die beste Unterstützung für seine Beine und somit eine bequeme Ablage für die Oberschenkel.

    Die Einstellung der Sitzfläche nehmen Sie über den Hebel unterhalb der Sitzfläche vor. Wählen Sie aus den 3 möglichen Positionen die passende für Ihren Nachwuchs aus.

  • Darf ich den i-Traver auf einem gedrehten Autositz, beispielsweise in einem Bulli, verwenden?


    Nein. Eine Nutzung auf einem gegen die Fahrtrichtung gedrehten Fahrzeugsitz ist beim i-Traver nicht gestattet.

  • Für wie viele Kinder kann ich den Joie i-Traver nutzen?


    Das Material, aus dem die meisten Kindersitze hergestellt werden, ermüdet im Laufe der Jahre. Auch wenn der Sitz nie in einen Unfall verwickelt war, können Haarrisse oder poröse Stellen entstehen. Zudem setzen Temperaturunterschiede – im Sommer 30° C und mehr und im Winter bis zu -10° C – dem Material ebenfalls zu und beeinträchtigen die Qualität. Aus diesem Grund sollte ein Kindersitz nur für eine gewissen Dauer verwendet und dann entsorgt werden. Der bestmögliche Schutz Ihres Kindes bei einem Unfall kann ansonsten nicht mehr sichergestellt werden.

    Der Joie i-Traver ist für eine Nutzungsdauer von maximal 8 Jahren ausgelegt. In ihm kann Ihr Kind von seinem 4. bis 12. Geburtstag sicher im Auto mitfahren.

  • Was unterscheidet den i-Traver vom Traver?

    Ähnliche Sitze mit unterschiedlichen Zulassungen

    Joie hat mit diesen beiden Kindersitzen zwei dem Namen nach fast gleiche Kindersitze im Angebot. Allerdings unterscheidet beide etwas Grundlegendes: die Zulassung.

    Der Traver ist nach ECE R 44/04 zugelassen und darf von Kindern ab 15 bis 36 kg genutzt werden. Eine Größenbeschränkung gibt es nicht. Solange Ihr Kind vernünftig sitzen kann, die Schultern unter die Kopfstütze passen und das Maximalgewicht nicht überschritten wird, darf Ihr Nachwuchs im Traver transportiert werden.

    Die Zulassung des i-Traver erfolgte nach der aktuellsten Kindersitznorm ECE R 129, die umgangssprachlich auch als i-Size bezeichnet wird. Diesen Kindersitz dürfen Kinder von 100 bis 150 cm verwenden. Eine Gewichtsbeschränkung gibt es hingegen nicht.

    Optimierte Schultergurtführung am i-Traver

    Beide Sitze verfügen über eine gut gekennzeichnete Gurtführung, die beim Traver rot und beim i-Traver grün gefärbt ist. Zudem wurde beim i-Traver die Schultergurtführung mit einem Schnappverschluss versehen, der dafür sorgt, dass der Schultergurt nicht aus der Führung rutschen kann.

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FAQ
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Sicherheit: Das richtige Alter für den Wechsel in einen Kindersitz der Gruppe 2/3 / ab 100 cm

Wann kann mein Kind auf den Folgesitz umsteigen? 

Wann ist der richtige Zeitpunkt für den Wechsel in den großen Kindersitz?

Eine pauschal gültige Antwort für jedes Kind gibt es dafür nicht. Jedes Kind entwickelt sich individuell und so ist es wichtig, bei jedem Kind zu schauen, ob es bereit ist, in einen Folgesitz zu wechseln.


Wichtig zu wissen:
Im vorwärtsgerichteten Kindersitz sind die Belastungen auf den Kopf und das Genick des Kindes beim gefährlichen Frontalunfall deutlich höher als in einem rückwärtsgerichteten Kindersitz. Wechseln Sie deshalb möglichst spät auf einen Kindersitz der Gruppe 2/3 bzw. ab 100 cm.

 

Im besten Fall fährt Ihr Kind seit es der Babyschale entwachsen ist in einem Reboarder, weil dies deutlich sicherer ist als das Fahren in einem vorwärtsgerichteten Sitz. Je nach Reboarder kann Ihr Kind so bis zu einem Alter von 4 bis 6 Jahren rückwärtsgerichtet unterwegs sein. Wenn es zu groß oder zu schwer für den Kindersitz wird (je nach Zulassung des Reboarders), lohnt es sich, genau zu schauen, wie es weitergehen soll.

Voraussetzungen für den Wechsel in einen Folgesitz

Um in einen Folgesitz der Gruppe 2/3 zu wechseln, muss Ihr Kind entweder

• 15 kg wiegen (bei Sitzen die nach ECE R44/04 zugelassen sind)

oder

• eine Größe von 100 cm erreicht haben (bei Sitzen die nach ECE R129 zugelassen sind)

 

Wenn beide Kriterien noch nicht erfüllt sind, sollte Ihr Kind noch eine Weile in seinem Reboarder fahren, sofern dieser noch passt und die Gewichts- bzw. Größengrenze noch nicht erreicht ist. Je nachdem, in welchem Reboarder Ihr Kind gesessen hat, ist auch ein Wechsel auf einen Reboardkindersitz möglich, der länger passt.


Die Grenzen (15 kg bzw. 100 cm) sind zudem verbindlich. Ihr Kind darf noch nicht auf einen Folgesitz wechseln, wenn es die Maße bzw. das erforderliche Körpergewicht (nackt) noch nicht erreicht hat.

Das müssen Sie beim Wechsel auf den großen Kindersitz außerdem beachten

Hat Ihr Kind die 15 kg oder 100 cm erreicht, ist es wichtig, dass es die geistige Reife besitzt zu verstehen, dass es in einem Folgesitz ruhig sitzen bleiben muss. Dort wird das Kind nun, anders als im Reboarder, mit dem 3-Punkt-Gurt des Fahrzeugs angeschnallt. Wenn Ihr Kind sich nach vorne oder zur Seite lehnt, kommt es aus dem Schutzbereich des Kindersitzes heraus und der Gurt kann dann nicht mehr sicher arbeiten und Ihr Kind im Falle eines Unfalls im Kindersitz halten. Ihr Kind MUSS also still sitzen können, auch wenn der 3-Punkt-Gurt mehr Bewegung erlaubt als es vorher im Reboarder der Fall gewesen ist. Ihr Kind darf sich auch nicht selbst abschnallen. Darauf müssen Sie sich verlassen können. Sonst kann das schwerwiegende Folgen für Ihr Kind haben!

 

Haben Sie alle Punkte gut durchdacht und kommen zu dem Ergebnis, dass es jetzt Zeit ist, um in einen Folgesitz zu wechseln, sollten Sie sich bei einem Fachhändler beraten lassen. Dieser hält viele verschiedene Kindersitze vor Ort für Sie bereit und kann mit Ihnen, Ihrem Kind und in Ihrem Auto testen, welcher Sitz/welche Sitze in Frage kommen, denn nicht jeder Sitz passt zu jedem Kind und zu jedem Auto.

 

Erst wenn die Passform, der Gurtverlauf und der Einbau in Ihrem Auto genau getestet wurden, kann man sagen: Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, um in einen Folgesitz zu wechseln!

Alle wichtigen Informationen sowie die Voraussetzungen für den Wechsel in den "großen" Kindersitz haben wir in diesem Video noch mal für Sie zusammengefasst.

Sicherheit: Warum einfache Sitzerhöhungen und Sitzkissen so gefährlich sind

Warum sind Kindersitze mit Rückenlehne sicherer als einfache Sitzerhöhungen und was ist an den Sitzkissen so gefährlich? 

Sitzerhöhungen? Bitte nur mit Rückenlehne!

Als Profis, wenn es um das Thema Kindersitze geht, empfehlen wir Ihnen, Ihr Kind mindestens bis zum 4. Lebensjahr in einem Reboarder, also rückwärts, im Auto zu transportieren.

Den Rest der Kindersitzzeit bis zum 12. Geburtstag bzw. bis zu einer Körpergröße von 150 cm verbringt Ihr Kind in einem Kindersitz, in dem es nicht mehr mit einem internen Gurt gesichert wird, sondern mit dem Fahrzeuggurt. Diese Sitze werden auch als Folgesitze bezeichnet. 

Folgesitz? Was ist das?

Derzeit gelten zeitgleich zwei Normen, wenn es um Kindersitze geht:

 

  • ECE R 44/04
  • ECE R 129

 

Bei der ECE R 44/04 erfolgt die Klassifizierung der Sitze nach dem Gewicht des Kindes. Bei der neuen i-Size-Norm werden die Sicherheitssitze nach der Körpergröße des Kindes klassifiziert. Kindersitze, die nach ECE R 44/03 zugelassen sind, sind sehr alt und erfüllen aktuelle Sicherheitsstandards nicht, Kindersitze, die nach der Norm 44/01 oder 44/02 zugelassen sind, dürfen auf deutschen Straßen nicht mehr genutzt werden.

 

Eine Änderung, die grundsätzlich sinnvoll ist, schließlich entwickelt sich nicht jedes Kind gleich und das Gewicht lässt nicht zwangsläufig auf die Körpergröße schließen. Zudem wissen die meisten Eltern anhand der aktuellen Kleidergröße, wie groß ihr Kind ist, können beim Körpergewicht aber oft nur grob schätzen (und liegen mit der Schätzung häufig weit neben dem realen Gewicht). 

 

Wie bei der Babyschale und beim Reboarder heißt es auch beim Folgesitz: der Sitz muss zum Kind passen.

Bei einem Folgesitz handelt es sich um einen Kindersitz der Gruppe II/III bzw. einen Kindersitz nach UN R129 (zum Teil i-Size) .

Der Folgesitz wird vorwärtsgerichtet in das Auto eingebaut und ist geeignet für Kinder:

  • von ca. 4 bis 12 Jahren
  • mit einem Gewicht von 15 - 36 kg bzw.
  • mit einer Körpergröße von 100 - 150 cm

Sitzerhöhungen - welche Arten gibt es?

Den Folgesitz erhalten Sie als reine Sitzerhöhung ohne Rückenlehne oder als Modell mit Rückenlehne.

Die Sitzerhöhung ohne Rückenlehne

Vorteile eines einfachen Sitzkissen:

  • erhöhte Sitzposition
  • relativ günstig
  • handlich

Nachteile eines einfachen Sitzkissens:

  • kein Seitenaufprallschutz
  • keine Schultergurtführung
  • kein Schutz des Kopfes
  • kein Komfort
  • kann bei einem Aufprall unter dem Po wegrutschen

 

Der ADAC sowie die Stiftung Warentest raten aufgrund mangelhafter Testergebnisse von Kindersitzen ohne Rückenlehne von einfachen Sitzkissen ab. Wir teilen diese Einschätzung.  

Die Sitzerhöhung mit Rückenlehne

Vorteile eines Folgesitzes mit Rückenlehne:

  • erhöhte Sitzposition
  • verbesserter Gurtverlauf an der Schulter
  • guter Seitenaufprallschutz
  • guter Schutz des Kopfes
  • hoher Komfort

Nachteile eines Folgesitzes:

  • etwas teurer
  • nicht ganz so handlich

 

Die Sicherheit Ihres Kindes ist von großer Wichtigkeit. Kaufen Sie deshalb bitte immer einen Kindersitz mit Rückenlehne - damit Ihr Kind stets gut gesichert ist.

Warum Sitzerhöhungen ohne Rückenlehne gefährlich sind

Sitzerh-ohungen-sind-gef-ahrlich-immer-Kindersitz-mit-Rueckenlehne-kaufen

Bildquelle: ©TCS Schweiz, Video-URL: https://www.youtube.com/watch?v=LC0mRxO32xM

 

Die eben genannten Vor- und Nachteile vor Augen, wird klar, warum Sitzerhöhungen ohne Rückenlehne so gefährlich sind.

 

Einfache Sitzkissen bieten keine optimale Gurtführung. Dadurch besteht bei jedem Unfall zusätzlich die Gefahr, dass Ihr Kind lebensgefährliche Verletzungen im Bauchraum (falsche Beckengurtführung) oder am Hals (fehlende und so falsche Schultergurtführung) erleidet. 

 

Zudem können Sitzerhöhungen ohne Rückenlehne bei einem Unfall verrutschen oder im schlimmsten Fall unter dem Po des Kindes wegrutschen. Ein sicherer Transport Ihres Kindes im Auto ist dann nicht mehr gewährleistet. Zudem besteht Strangulationsgefahr. 

 

Sitzerhöhungen ohne Rückenlehne bieten keinen Seitenschutz. Bei einem Unfall, vor allem einem seitlichen Aufprall, wird der Oberkörper des Kindes schutzlos hin und her geschleudert.

 

Auch für den empfindlichen Kopf und den Nacken Ihres Kindes besteht bei Modellen ohne Rückenlehne ein stark erhöhtes Verletzungsrisiko, denn es fehlt der wichtige Kopfschutz. Die ohrenähnlichen seitlichen Verlängerungen der Rückenlehne bieten dem Kopf zusätzlichen Schutz bei Unfällen.

 

Und auch ohne Unfall sind Sitzerhöhungen ohne Rückenlehne weder gesund noch sicher für Ihr Kind. Zum Beispiel während des Schlafens. Ohne Rückenlehne und dazugehörigen Seitenschutz fallen Oberkörper und Kopf während des Schlafens zur Seite. Die Folge ist eine ungesunde Haltung, die bei Ihrem Kind zu Verspannungen und Schmerzen führen kann.

 

Fazit: Kein Kindersitz ohne Rückenlehne

Damit Ihr Kind in seinem Folgesitz sicher und bequem im Auto mitfahren kann, sollten Sie deshalb immer einen vollständigen Kindersitz mit Rückenlehne kaufen und auf einfache Sitzkissen und Sitzerhöhungen unbedingt verzichten. 

 

Im folgenden Video des TCS sehen Sie beim "Crashtest Sitzerhöhung" eindrucksvoll, warum einfache Sitzkissen bei einem Unfall so gefährlich sind:  

Sicherheit: Ein Kindersitz mit oder ohne Isofix - Was ist sicherer?

Isofix beim Folgesitz – Was bedeutet das? Ist das sicherer?

Folgesitze der Gruppe 2/3 bzw. mit Kindersitze mit einer Zulassung ab 100 cm werden mit dem Kind zusammen mit dem 3-Punkt-Gurt des Autos angeschnallt. Zusätzlich können Sie diese Sitze meistens noch an den Isofix-Haken des Fahrzeugs befestigen.

Welchen Sinn hat die Isofixbefestigung eines Folgesitzes?

Die Isofix-Befestigung eines Gruppe-2/3-Kindersitzes trägt zur Stabilisierung und Sicherung des Sitzes bei. Anders als bei den vorhergehenden Kindersitzen der Gruppe 1/2, haben diese Sitze keine Haltefunktion mehr für das Kind, denn es wird bei einem Unfall durch den 3-Punkt-Gurt Ihres Autos gesichert. Der Kindersitz der Gruppe 2/3 hat die Aufgabe, die Position des Kindes und den Gurtverlauf des Fahrzeuggurtes so zu beeinflussen, dass alles optimal zusammenpasst, Ihr Kind sicher unterwegs und im Falle eines Unfalls bestmöglich geschützt ist.

 

In einem Kindersitz der Gruppe 1/2 mit integriertem Gurtsystem muss hingegen der interne Gurt das Kind bei einem Unfall festhalten, weshalb der Kindersitz besonders gut befestigt werden muss (Isofix- oder Gurtbefestigung).

Sicherung des Kindersitzes bei Leerfahrten ohne Kind

Sind Sie ohne sein Kind unterwegs, so müssen Sie den Folgesitz der Gruppe 2/3 immer sichern. Haben Sie ihn am Isofix befestigt, so reicht das bei den meisten Kindersitzherstellern zur Ladungssicherung aus. Manche Hersteller schreiben allerdings auch vor, ihre Kindersitze bei Leerfahrten zusätzlich zum Isofix mit dem 3-Punkt-Gurt anzuschnallen. Informationen, wie Sie es bei Ihrem Kindersitz handhaben sollten, finden Sie in der Bedienungsanleitung zu Ihrem Kindersitz.

Kein Isofix vorhanden? Denken Sie an die Sicherung des Folgesitzes!

Wenn Sie den Folgesitz nicht am Isofix befestigt haben, dann müssen Sie ihn auf jeden Fall mit dem 3-Punkt-Gurt anschnallen, da er sonst bei einem starken Bremsmanöver oder einem Unfall durch das Auto geschleudert wird und zum gefährlichen Geschoss und zur Gefahr für alle Insassen werden kann.

Sicherheit: Fahrten ohne Kind (Leerfahrten und Ladungssicherung)

Muss der Kindersitz befestigt werden, wenn kein Kind im Sitz sitzt?

Im Auto gilt: Ladung muss gesichert werden. Ansonsten kann sie bei stärkeren Bremsmanövern oder ruckartigem Lenken schnell zum Geschoss werden und zur Gefahr für alle Mitfahrenden. Da macht die Sicherung eines Kindersitzes keine Ausnahme.

 

Wenn ein Kindersitz nicht fest mit dem Auto verbunden ist, wie bei der dauerhaften Befestigung mit dem 3-Punkt-Gurt oder am Isofix, dann muss er bei jeder Leerfahrt ohne Kind gesichert werden.

Kindersitzsicherung bei Fahrten ohne Kind: Was heißt das genau?

Wenn Sie den Kindersitz üblicherweise zusammen mit Ihrem Kind mit dem 3-Punkt-Gurt des Fahrzeugs anschnallen, dann müssen Sie ihn, wenn Sie ohne Kind unterwegs sind, ebenfalls anschnallen. Sonst kann er Ihnen im schlimmsten Fall quer durch Ihr Auto fliegen und Sie oder Ihre Mitfahrer verletzen.

 

Ist der Kindersitz bereits am Isofix Ihres Autos befestigt, dann genügt dies in den meisten Fällen zur Sicherung. Einige Hersteller schreiben allerdings auch vor, den Kindersitz zusätzlich zum Isofix auch mit dem Fahrzeuggurt anzuschnallen. Lesen Sie deshalb immer sorgfältig die Anleitung zu Ihrem Kindersitz.

Sicherheit: Materialermüdung von Folgesitzen

Was ist die maximale Nutzungsdauer eines Kindersitzes der Gruppe 2/3?

Es klingt verlockend: Sie kaufen jetzt einen Folgesitz und nutzen ihn dann für zwei oder drei Kinder hintereinander. Aber ist das auch sicher?

Achtung! Materialermüdung bei Kindersitzen

Kindersitze sind so konstruiert und die Materialien so ausgewählt, dass sie Ihr Kind bei einem Unfall bestmöglich schützen. Doch selbst wenn der Sitz nie in einen Unfall verwickelt war, kann das Material nach einiger Zeit ermüden. Auch die hochwertigsten Materialien werden mit der Zeit spröde, porös oder es bilden sich feine, kaum sichtbare Haarrisse. Temperaturschwankungen von Sommer (über 30° C) zu Winter (weit unter dem Gefrierpunkt) setzen dem Material zu und beeinflussen die Qualität.

 

Aus diesem Grund sollten Kindersitze nur für eine gewissen Nutzungsdauer verwendet und danach entsorgt und ausgetauscht werden.

Die maximale Nutzungsdauer Ihres Folgesitzes

Kindersitze der Gruppe 2/3 sind für die Nutzung durch ein Kind ausgelegt. Das heißt, Ihr Nachwuchs kann von ca. 4 Jahren bis zu einem Alter von ungefähr 12 Jahren in diesem Sitz sicher im Auto mitfahren. Verwenden Sie deshalb den Kindersitz für Ihr großes Kind nur für dieses eine Kind und nicht weiter für ein Geschwisterkind.


Haben Sie Fragen zur maximalen Nutzungsdauer Ihres Kindersitzes? Schicken Sie uns eine Email oder rufen Sie uns an!

Sicherheit: Mein Kind wiegt über 36 kg - darf es noch im Folgesitz fahren?

Braucht das Kind noch einen Folgesitz, wenn es über 36 kg wiegt?

In der Straßenverkehrsordnung ist die Kindersitzpflicht ganz klar geregelt. 

 

Wenn Ihr Kind noch nicht 150 cm groß ist oder das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, muss es in einem Kindersitz fahren, - auch wenn es bereits über 36 kg wiegt!

 

Erst wenn Ihr Kind eines der beiden Kriterien (12 Jahre alt oder 150 cm groß) erfüllt, braucht es aus rechtlicher Sicht keinen Folgesitz mehr.

 

Folgesitze der Gruppe 2/3, die nach ECE R44/04 zugelassen sind, dürfen laut Zulassung von 15 kg bis 36 kg genutzt werden. Da diese Kindersitze aber keine haltende Funktion mehr haben (diese übernimmt im Falle eines Unfalls der 3-Punkt-Gurt), spricht sicherheitstechnisch grundsätzlich nichts dagegen, diese auch für Kinder zu nutzen, die mehr als 36 kg wiegen. Das letzte Wort dazu hat allerdings der Kindersitzhersteller und nicht alle erlauben die Verwendung über die Gewichtsbegrenzung von 36 kg hinaus.

Neu: Kindersitze ohne Gewichtsbeschränkung auf 36 kg

Bis zum Inkrafttreten der neuen Kindersitznorm ECE R 129 gab es keine alternative Möglichkeit zur Nutzung des Kindersitzes über die 36 kg-Grenze hinaus. Seit 2018 ist dies anders: In diesem Jahr kam der erste nach der neuen Kindersitznorm zugelassene Folgesitz ohne Gewichtsbeschränkung auf den Markt. 

 

Im Gegensatz zu Folgesitzen der Gruppe 2/3 sind Kindersitze nach der neuen R 129-Norm nicht mehr auf ein Maximalgewicht beschränkt. Sie können diese deshalb auch problemlos für schwere Kinder nutzen.

Mehr zum Thema "36 Kilo-Grenze bei Kindersitzen" können Sie auch in unserem Blogartikel zum Thema nachlesen: Kindersitze für Kinder über 36 kg

Ratgeber: Kindersitzpflicht - Wie lang benötigen Kinder einen Kindersitz?

Bis zu welchem Alter braucht ein Kind einen Kindersitz?

Die Kindersitzpflicht: Das sagt das Gesetz

Ob und wie ein Kind im Auto gesichert werden muss, steht in der Straßenverkehrsordnung (StVO). In Deutschland gibt es eine Kindersitzpflicht für Kinder, die weder das 12. Lebensjahr vollendet haben noch 150 cm groß sind. Bis eines der beiden Kriterien erreicht ist, muss Ihr Kind im Auto mit einem geeigneten Rückhaltesystem gesichert sein.

 

Ihr Kind darf erst ohne einen Kindersitz im Auto mitfahren, wenn es mindestens 150 cm groß ist oder das 12. Lebensjahr vollendet hat. Das 12. Lebensjahr beendet Ihr Kind am 12. Geburtstag. Bis dahin muss Ihr Kind in einem geeigneten Kindersitz gesichert werden. Geeignet sind Kindersitze, die nach der Prüfnorm ECE R44/04 und ECE R129 (i-Size) zugelassen sind.

Wir empfehlen Ihnen für Ihr Kind bis zum Ende der Kindersitzpflicht folgende Kindersitze:

 

  • Babyschale: Sie ist optimal an die Bedürfnisse von Neugeborenen und Babys angepasst und schützt diese besonders gut.
  • Reboarder: Kinder fahren in einem rückwärtsgerichteten Kindersitz  bis zu 7-mal sicherer als in einem vorwärtsgerichteten. Die Belastung für den kleinen Kopf und den kindlichen Nacken sind in einem Reboard-Kindersitz bei einem Unfall deutlich geringer, was Ihr Kind vor schweren oder gar tödlichen Verletzungen schützt.
  • Folgesitz der Gruppe 2/3 bzw. ab 100 cm mit Rückenlehne: Nur in einem Folgesitz mit Rückenlehne hat Ihr Kind auch bei einem Seitenaufprall den bestmöglichen Schutz. Außerdem wird bei diesem Folgesitz auch die Gurtführung an der Schulter optimiert. 

 

Wichtig: Auch wenn Ihr Kind bereits 12 Jahre alt oder 150 cm groß ist, sollten Sie den Gurtverlauf des 3-Punkt-Gurtes überprüfen. Wenn dieser ohne Kindersitz noch nicht optimal ist, sollte Ihr Kind den Sitz lieber noch eine Weile nutzen.

Ratgeber: Fahren ohne Kindersitz - Ab wann können Kinder guten Gewissens ohne Sitz fahren?

Ab wann braucht mein Kind keinen Kindersitz mehr?

Für die Mitnahme von Kindern im Auto gilt seit 1993 in Deutschland die Kindersitzpflicht. Diese besagt, dass Kinder bis zu einer Größe von 150 cm oder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres mit einem Kindersitz gesichert werden müssen. Ist Ihr Kind also mindestens 150 cm groß oder hat das 12. Lebensjahr vollendet, muss es rein rechtlich gesehen keinen Folgesitz mehr nutzen. 


Aber: Natürlich kann dabei nicht die individuelle Entwicklung eines jeden Kindes mit einbezogen werden, genau so wenig wie die technischen Gegebenheiten (Gurthöhe, Sitzposition, etc.) in allen Autos.

 
Deshalb raten wir Ihnen: Machen Sie es nicht alleine vom Alter oder Größe Ihres Kindes abhängig, ab wann kein Folgesitz mehr genutzt wird. Auch wenn 150 cm erreicht oder das 12. Lebensjahr vollendet ist, sollten Sie sich immer genau anschauen, wie der Gurtverlauf bei Ihrem Kind ohne Kindersitz ist. Nur wenn der Beckengurt über den Beckenknochen verläuft und der Schultergurt wirklich mittig auf der Schulter liegt, kann Ihr Kind im Falle eines Unfalls auch optimal gehalten und geschützt werden. Ist dies nicht der Fall, drohen Ihrem Kind bei einem Unfall durch den Gurt sogar schwere Verletzungen.  


Deshalb sollten Sie Ihr Kind, wenn der Gurtverlauf noch nicht passend ist, lieber noch etwas länger im Folgesitz fahren lassen.
 

Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Ihr Kind schon ohne Kindersitz fahren kann, nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Wir helfen Ihnen gerne!

Ratgeber: Unterschied Folgesitz der Gruppe 2/3 und "i-Size"-Folgesitz

Was ist der Unterschied bei Folgesitzen, die nach ECE R 44/04 oder nach ECE R 129 zugelassen sind?

Unterschiede der Kindersitznormen

Bei Kindersitzen gelten zurzeit die Zulassungsnormen ECE R 44/03, 44/04 und ECE R129 (inkl i-Size) parallel. Der offensichtlichste Unterschied dieser beiden Zulassungsnormen ist die Klassifizierung nach Gewicht beziehungsweise nach Größe.

 

  • Bei der Zulassung nach ECE R 44/04 wird die Klassifizierung des Kindersitzes nach dem Gewicht des Kindes vorgenommen. Bei Folgesitzen der Gruppe 2/3 ist der Kindersitz beispielsweise von 15 bis 36 kg zugelassen.
  • Bei Kindersitzen, die nach ECE R129 (i-Size) zugelassen sind, werden Kindersitze nach der Größe des Kindes eingeteilt. So ist ein nach neuer Norm zugelassener Folgesitz zum Beispiel für Kinder von 100 bis 150 cm freigegeben.

 

Anhand der Größe lässt sich viel besser beurteilen, ob ein Kindersitz bereits für ein Kind passt. Das ist bei der Einteilung nach Gewicht so nicht der Fall. Es können auch relativ kleine Kinder schon ein hohes Gewicht haben. Trotzdem passen sie vielleicht noch nicht in den Kindersitz, obwohl sie ihn von der Gewichtseinteilung (rein theoretisch) nutzen dürften. Ferner kennen Eltern die Größe Ihrer Kinder meist besser als das Gewicht. Schließlich haben sie mit der Größe täglich bei der Konfektionsgröße der Kleidung zu tun.

Auch die Anforderungen an Kindersitze, die nach der UN ECE R 129 zugelassen sind, sind andere als bei ECE R 44/04.

Bei den Tests zur Zulassung nach der neuen Kindersitznorm R 129 wird zusätzlich zum Frontal- und Heckaufprall auch der Seitenaufprall mit einbezogen. Dies ist bei einer Zulassung nach ECE R 44/04 nicht vorgesehen. Da der seitliche Aufprall aber mit ca. 27 % die zweithäufigste Unfallart ist, macht das durchaus Sinn. Viele Hersteller legen mittlerweile bei ihren Kindersitzen, die noch nach ECE R44/04 zugelassen sind, ebenfalls Wert auf gute Testergebnisse beim Thema Seitenaufprall und rüsten Seitenschutz-Protektoren nach.

Welcher Kindersitz ist besser für Ihr Kind?

Egal für welchen Kindersitz Sie sich entscheiden, er muss zum Kind und auch zu Ihrem Fahrzeug passen. Das findet Sie beispielsweise bei einem Termin beim Kindersitz-Fachhändler heraus. Dort kann Ihr Kind in verschiedenen Sitzen probesitzen und es werden auch Kindersitze zur Probe ins Auto eingebaut. Alternativ können Sie sich auch gerne per Email oder telefonisch an uns wenden. Wir haben jahrelange Erfahrung mit verschiedenen Automodellen und den Folgesitzen und können Ihnen so auch aus der Ferne bei der Entscheidung hilfreich zur Seite stehen.

 

Wenn alles passend ist und Sie für Kind und Auto den perfekten Sitz gefunden haben, dann schützt er Ihr Kind bestmöglich – egal ob er nach ECE R44/04 oder ECE R129 (inkl.i-Size) zugelassen ist!

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