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Kindersitzpflicht

Was bedeutet Kindersitzpflicht und für wen gilt sie?

Die Kindersitzpflicht in Deutschland

Wenn Sie in Deutschland Kinder im Auto mitnehmen, müssen Sie eine geeignete Rückhalteeinrichtung, sprich einen Kindersitz, verwenden, sofern das entsprechende Kind noch nicht 150 cm groß oder 12 Jahre alt ist. Das ergibt sich aus § 21 Absatz 1a der Straßenverkehrsordnung: 

§ 21 Absatz 1a StVO: "Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, dürfen in Kraftfahrzeugen auf Sitzen, für die Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind, nur mitgenommen werden, wenn Rückhalteeinrichtungen für Kinder benutzt werden, die den [...] Anforderungen genügen und für das Kind geeignet sind."

Für Kinder gilt also, bis eines der beiden Kriterien - 150 cm oder 12 Jahre alt - erfüllt ist, eine Kindersitzpflicht.

Was ist ein geeigneter Kindersitz?

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Ihr Kind benötigt in seinem Leben drei Kindersitze:

  • Eine Babyschale: Optimal an die Bedürfnisse des kleinen Erdenbürgers angepasst bietet die Schale Ihrem Baby perfekten Schutz.
  • Einen Reboard-Kindersitz: Rückwärtsgerichtet sind Kinder bis zu 7-mal sicherer unterwegs als in einem Kindersitz in Fahrtrichtung. Der empfindliche Kopf und kindliche Nackenbereich werden in einem Reboarder bei einem Unfall deutlich weniger belastet und Ihr Kind wird wesentlich besser vor schweren oder tödlichen Verletzungen geschützt.
  • Einen Folgesitz der Gruppe 2/3 bzw. ab 100 cm mit Rückenlehne: Nur in einem vollwertigen Kindersitz mit Rückenlehne wird der Schultergurt durch die Gurtführung an der Kopfstütze optimal geführt. Die Seitenwangen und die Kopfstütze bieten Ihrem Nachwuchs auch bei einem seitlichen Aufprall den bestmöglichen Schutz.

Bei den entsprechenden Sitzen gilt es darauf zu achten, dass sie entweder nach der Kindersitznorm ECE R 44/04 oder R 129 zugelassen sind. Außerdem muss der Sitz auch für das Gewicht und/oder die Größe Ihres Nachwuchses zugelassen sein.

Ihr Kind passt nicht mehr in seinen Kindersitz, darf es dann ohne Sitz fahren?

Wenn Ihr Kind noch nicht 150 cm groß ist oder das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, so muss es in einem Kindersitz gesichert werden. Sollte Ihr jetziges Modell nicht mehr (richtig) passen, müssen Sie sich nach einem neuen, geeigneteren umschauen. Dabei sind wir Ihnen selbstverständlich gerne behilflich!

Ihr Kind ist 150 cm groß oder 12 Jahre alt – was jetzt?

Auch wenn Ihr Nachwuchs die erforderliche Größe bzw. das Alter erreicht hat um – von Gesetzes wegen – ohne einen Kindersitz im Auto mitfahren zu dürfen, sollten Sie sich trotzdem noch einmal die Gurtführung des 3-Punkt-Gurtes ansehen. Ist diese ohne Kindersitz noch nicht optimal, ist es ratsam, den Sitz noch eine Weile weiter zu verwenden.

Mehr zur Kindersitzpflicht in Deutschland und im europäischen Ausland können Sie auch in unserem Blogartikel nachlesen: Die Kindersitzpflicht in Deutschland und Europa

Gesetzliche Grundlage zur Kindersitzpflicht: § 21 StVO