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Kindersitzpflicht: Ab wann kann ein Kind ohne Kindersitz im Auto mitfahren?

Beim Thema Insassensicherheit hat sich in den letzten Jahrzehnten viel getan, nicht zuletzt durch die Einführung der Kindersitzpflicht. Die Einführung der Sicherheitsgurte und die serienmäßigen, sich stets weiterentwickelnden Airbags sorgen für ein hohes Maß an passiver Sicherheit in modernen Fahrzeugen. Allerdings sind diese Systeme alle für Erwachsene ausgelegt.

Deswegen ist es auch weiterhin von großer Wichtigkeit die kleinen Passagiere im Auto besonders zu sichern. Gesetzlich ist diese Sicherung seit dem 1. April 1993 im Paragraph § 21 der Straßenverkehrsordnung festgelegt:

Rechtliches zur Kindersitzpflicht in Deutschland

§ 21 StVO (1a) Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, dürfen in Kraftfahrzeugen auf Sitzen, für die Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind, nur mitgenommen werden, wenn Rückhalteeinrichtungen für Kinder benutzt werden, die den in Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 91/671/EWG des Rates vom 16. Dezember 1991 über die Gurtanlegepflicht und die Pflicht zur Benutzung von Kinderrückhalteeinrichtungen in Kraftfahrzeugen (ABl. L 373 vom 31.12.1991, S. 26), der zuletzt durch Artikel 1 Absatz 2 der Durchführungsrichtlinie 2014/37/EU vom 27. Februar 2014 (ABl. L 59 vom 28.2.2014, S. 32) neu gefasst worden ist, genannten Anforderungen genügen und für das Kind geeignet sind.

Die Sicherung der Kinder in speziellen „Rückhalteeinrichtungen“, umgangssprachlich einfach Kindersitz, sollte Eltern aber nicht nur aufgrund eines Paragraphen wichtig sein. Auch die Qualität, Passform und nicht zuletzt die zur Alter, Gewicht und Größe passende Sitzgruppe müssen beachtet werden. Im Dschungel von Normen, Befestigungsarten und Herstellern fällt es aber schwer den Überblick zu behalten

Kindersitzpflicht: Wie lang benötigt ein Kind einen Kindersitz?

Ein Kind muss in Deutschland in einem Kindersitz fahren bis es 12 Jahre alt ist bzw. eine Größe von 150 cm erreicht hat - je nachdem, welche der beiden Bedingungen zuerst erreicht ist. Konkret bedeutet das: 

  • Ab dem 12. Geburtstag benötigt ein Kind per Gesetz keinen Kindersitz mehr. Das gilt unabhängig von der Größe, also auch dann, wenn das Kind noch nicht 150 cm groß ist.
  • Ab 150 cm Körpergröße muss kein Kindersitz mehr verwendet werden - auch dann nicht, wenn das Kind noch jünger als 12 Jahre ist.

Diese Vorschrift ist keine Willkür und auch das Erreichen einer dieser Grenzwerte, insbesondere wenn es nur das Alter ist, sollte kein Grund sein den Kindersitz sofort auszumustern. Auch viele Erwachsene kennen die Problematik des am Hals einschneidenden Gurtes durch einen ungünstigen Gurtverlauf. Kindersitze der Normgruppen 2/3 ab 15 kg bzw. 100 cm, in denen das Kind mit dem Autogurt gesichert wird, dienen hauptsächlich der Optimierung eben dieses Gurtverlaufes. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist der zusätzliche Seitenaufprallschutz.

Braucht das Kind wirklich keinen Kindersitz mehr?

Bevor Sie den Kindersitz weglassen, sollten Sie prüfen, ob Ihr Kind auch ohne seinen Sitz sicher im Auto mitfahren kann. Es ist wichtig, den korrekten Gurtverlauf zu (er)kennen um ohne Einbußen der Sicherheit den Kindersitz in Rente zu schicken.

So sitzt Ihr Kind ohne Kindersitz richtig

  • Der Beckengurt sollte, wie der Name es sagt, über dem Beckenknochen verlaufen. Rutscht er zu weit nach oben, also in den Bauchraum des Kindes, drohen bei einem Unfall schwere innere Verletzungen im Bauchbereich.
  • Der Schultergurt bzw. Diagonalgurt sollte nicht am Hals einschneiden oder von der Schulter rutschen können. Er muss mittig über die Schulter verlaufen und auf dem Schlüsselbein aufliegen. Ist das nicht der Fall besteht akute Verletzungsgefahr
  • Die Knie des Kindes sollten mit dem Autositz abschließen, wenn das Kind gerade und angelehnt sitzt. Sind die Oberschenkel zu kurz, sollte das Kind weiterhin im passenden Guppe 2/3 Kindersitz fahren.
  • Das Kind sollte begreifen, dass es korrekt sitzen bleiben muss und nicht am Gurt herumspielen darf.

Kindersitze für große Kinder

Ist das Kind aus dem Reboarder gewachsen, folgt ein Sitz der Gruppe 2/3. Diese Sitze haben eine Zulassung von 15 bis 36 kg. Trotz der maximalen Gewichtsbegrenzung auf 36 kg dürfen und müssen diese Sitze weiterhin genutzt werden, wenn das Kind noch nicht alt bzw. groß genug ist, um ohne Kindersitz zu fahren. Seit Anfang 2018 gibt es auch Sitze dieser Gruppe, die nach der neuesten Norm R129 bzw. iSize zugelassen sind. Diese Sitze haben keine Gewichtsbegrenzung mehr, sondern eine reine Größenbegrenzung. Ein Kind darf in diesen Sitzen ab einer Größe von 100 cm und bis zu den gesetzlich vorgegebenen 150 cm fahren.

Wählen Sie beim Kauf eines Kindersitzes immer ein Modell mit Rückenlehne, da nur hier der korrekte Gurtverlauf und ein zusätzlicher Seitenaufprallschutz gewährleistet sind.

Achtung: Nicht alle Kindersitze bieten eine ausreichend lange Rückenlehne, so dass sie oft nicht bis zum Ende der Kindersitzpflicht passen. Greifen Sie für ein großes Kind deshalb auf ein Modell nach der neuesten Kindersitznorm zurück

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