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Zubehör: Kneeguard Kids 4 - Fußstütze für den Kindersitz
Kneeguard Kids 4: Bequeme Fußstütze für entspanntes Reisen
Zwei Kinder in einem Auto in Kindersitzen mit Fußstütze Kneeguard
Fußablage des Kneeguard Kids 4 ganz oben
Mittig eingestellte Fußplatte des Kneeguard Kids 4
Der Standfuß des Kneeguard Kids 4 ist groß und sorgt für stabilen Halt
Aufbau der Fußablage Kneeguard
Variante mit Fußplatte oben: Kneeguard Kids 4
Junge in einem Folgesitz mit auf dem Kneeguard Kids 4 bequem abgestellten Füßen
Installation der Fußstütze für größere Kinder
Fußablage für kleinere Kinder, Kneeguard Kids 4 Fußplatte oben
Befestigungsmöglichkeit des KNeeguard Kids 4 ohne Isofix
Fußablage Kneeguard am Isofix befestigt
Kneeguard Kids 4 - Aufschrift auf der Verpackung der Fußablage
Zubehör: Kneeguard Kids 4 - Fußstütze für den Kindersitz

 Die Fußstütze von KneeguardKids kann bis zu einem Gewicht von 30 kg belastet werden.
 Sie dürfen die Kindersitz-Fußstütze auch auf einem gedrehten Autositz (Pilotensitz, z. B. in einem VW-Bus oder einer V-Klasse) verwenden, wenn der Autohersteller auch den Einbau von Kindersitzen auf diesen Plätzen erlaubt. 

 Sie befestigen die Fußablage an den Isofix-Haken Ihres Auto-Sitzes oder können diese mit dem beigefügten Montage-Set auch auf einem Sitzplatz ohne Isofix verwenden.

Kneeguard Kids Modell 4 - die praktische und stabile Fußstütze für den Kindersitz!

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  • Kneeguardkids-4
  •  Die Fußstütze von KneeguardKids kann bis zu einem Gewicht von 30 kg belastet werden.
     Sie dürfen die Kindersitz-Fußstütze auch auf einem gedrehten Autositz (Pilotensitz, z. B. in einem VW-Bus oder einer V-Klasse) verwenden, wenn der Autohersteller auch den Einbau von Kindersitzen auf diesen Plätzen erlaubt. 

     Sie befestigen die Fußablage an den Isofix-Haken Ihres Auto-Sitzes oder können diese mit dem beigefügten Montage-Set auch auf einem Sitzplatz ohne Isofix verwenden.

Kneeguard Kids 4: Fußstütze für den Kindersitz Wenn Ihr Nachwuchs in seinem...mehr
"Zubehör: Kneeguard Kids 4 - Fußstütze für den Kindersitz"

Kneeguard Kids 4: Fußstütze für den Kindersitz

Wenn Ihr Nachwuchs in seinem vorwärtsgerichteten Kindersitz über schmerzende oder eingeschlafene Beine klagt, wird jede Autofahrt zur Belastung. Schaffen Sie mit dem Kneeguard Kids 4, der Fußablage für den Kindersitz, Abhilfe.

Eine bequeme Ablage für die Füße Ihres Kindes Bequem im Kindersitz sitzen mit der cleveren Fußstütze

Vielleicht kennen Sie es selbst: Sitzen auf einem hohen Stuhl, ohne die Möglichkeit, die Füße abzustellen ist äußerst anstrengend und unbequem. Ihre Füße suchen nach Halt auf dem Boden oder auf einer Ablage am Stuhl, denn die herunterhängenden Beine sind sehr unangenehm. Ihrem Nachwuchs geht es in seinem Kindersitz ähnlich: Die Beine schmerzen, Ihr kleiner Mitfahrer wird unruhig, vielleicht sogar quengelig, rutscht in seinem Sitz hin und her oder tritt gegen den Vordersitz.

Eine einfache, aber sehr effektive Lösung bietet Ihnen die Fußablage Kneeguard Kids. Ihr Kind kann seine Füße hier komfortabel aufstellen, sitzt entspannter und das unruhige hin und her Rutschen sowie das Treten gegen den Vordersitz gehören der Vergangenheit an.

Die Beinauflage Kneeguard Kids: Entlastung für die Kniegelenke

Wenn die Beine über eine längere Zeit in der Luft baumeln, ist das nicht nur eine Frage des Komforts, sondern auch der Gesundheit. Auf langen Autofahrten werden die Kniegelenke Ihres Kindes, die sich noch im Wachstum befinden, durch die nach unten hängenden Beine stark belastet.

Ergebnis dieser Überbelastung können Schmerzen und eine Reizung im Knie, bei großer Überbeanspruchung sogar eine Deformation des Knies sein. Auch die Durchblutung wird gestört und die Beine Ihres Kindes schlafen ein. Aus diesem Grund ist es enorm wichtig, dass Ihr Nachwuchs im Kindersitz seine Beine bequem abstellen kann.

Die Nutzung der Ablage für die Füße ist kinderleicht 

Sie können das Kneeguard Kids 4 mit sehr vielen Kindersitzen verwenden. Es wird im Auto entweder mit zwei Karabinern am Isofix oder mit den im Lieferumfang enthaltenen Befestigungsclips am Fahrzeugsitz befestigt. Das Eigengewicht des Kindersitzes sorgt dabei zusätzlich für einen sicheren, stabilen Stand.

Ausgesprochen clever: Sie können die Ablage nicht nur stufenlos in der Höhe verstellen, auch die Ablageplatte für die Füße kann in der Neigung perfekt an die Bedürfnisse Ihres Kindes angepasst werden. Zudem können Sie diese zum Ein- und Aussteigen einfach wegklappen. So kann Ihr Nachwuchs problemlos einsteigen und auch ein daneben sitzender Passagier kann mühelos zu seinem Platz gelangen.

Auf dem im Handumdrehen eingebauten Kneeguard kann Ihr kleiner Mitfahrer seine Füße bequem abstellen und findet so eine entspannte, ergonomische und die Kniegelenke entlastende Sitzposition in seinem Kindersitz. Vorbei die Zeiten schmerzender und eingeschlafener Beine.

Nutzung des Kneeguard Kids am Isofix

Es ist von Seiten des Herstellers erlaubt, die Kneeguard-Fußablage auch dann am Isofix einzuhängen, wenn zeitgleich ein Kindersitz an den Isofix-Ankern befestigt ist.

Damit sich das Kneeguard und der Kindersitz im täglichen Gebrauch oder bei einem Unfall nicht gegenseitig stören, empfehlen wir jedoch, das Kneeguard mit den beiliegenden Plättchen am Autositz zu befestigen, wenn Sie bereits den Kindersitz am Isofix eingerastet haben.

Sicher und natürlich crashgetestet

Im Auto sollte alles was dort steht oder liegt gesichert sein, selbstverständlich auch das Kneeguard Kids. Da die Fußstütze am Fahrzeugsitz befestigt wird, steht sie sicher und fest. Außerdem hat der Hersteller das Kneeguard Kids vom TÜV zertifizieren lassen und crashgetestet. Ist die Ablage korrekt installiert, bleibt sie auch bei einem Unfall sicher an Ort und Stelle.

Wie unterscheiden sich Kneeguard 3 und Kneeguard 4? Kneeguard_Kids_4_Hoehenverstellung

  • Stabilität: Der Standfuß des Kneeguard Kids 4 ist breiter als der Fuß der Vorgängerversion. So steht die Fußstütze noch stabiler im Fahrzeug.
  • Höhe der Fußstütze: Sie können das Kneeguard Kids Modell 4 auf eine Höhe von bis zu 54 cm stellen, die Höhenverstellung des Kneeguard Kids 3 reicht lediglich bis zu einer Höhe von 44 cm.
  • Optimierte Höhenverstellung: Die Höhenverstellung der Fußplatte wurde bei der neuen Version überarbeitet und gelingt nun noch einfacher.
  • Verbesserte Neigungverstellung: Die Fußplatte des Kneeguard Kids 4 kann noch leichtgängiger in der Neigung verstellt werden als die Platte der Vorgängerversion. Zudem ist die Neigungsverstellung feiner geworden. Sie können die Neigung der Fußaufstellplatte nun in 15 °-Schritten (vorher: 20 °-Schritte) bis auf einen Winkel von maximal 135 ° anpassen (vorher: 140 °).
  • Kinderleichte Ein-Hand-Bedienung: Die Fußablage des Kneeguard 4 lässt sich ganz mühelos mit nur einer Hand in der Neigung verstellen.


Mit dem Kneeguard Kids 4 werden Autofahrten für Ihren Nachwuchs wieder entspannt und bequem möglich. Es ist ideal für kleine und große Kinder in vorwärtsgerichteten Kindersitzen.

Empfohlenes Alter: ab ca. 12 Monaten (im Vorwärtssitz) bis ca. 9 Jahre

Maße des Kneeguard Kids 4

  • Maße der Fußplatte: (Länge x Breite x Höhe): 38 cm x 20 cm x 3,2 cm
  • Maße des Standfußes: 4,7 cm x 4,2 cm x 31,5 cm
  • Maße der Bodenplatte: 31,5 cm x 15 cm x 21 cm
  • Maße der Einbauplatte: 34 cm x 13 cm x 6 cm
  • Gewicht: 1,5 kg
  • Belastbar bis 30 kg, Kneeguard nicht als Einstiegshilfe nutzen!

Material des Kneeguard Kids 4

  • ABS (Kunststoff)
  • PP (Polypropylen)
  • PC (Polycarbonat)

Die Fußstütze ist geeignet für

  • Kindersitze mit und ohne Isofix der Gruppe 1, die in Fahrtrichtung eingebaut werden
  • Kindersitze der Gruppe 2 oder 3 (Sitzerhöhungen mit und ohne Rückenlehne) - auch solche, die mit Isofix befestigt werden

Hinweis: Das Kneeguard Kids ist nicht geeignet für Kindersitze mit Stützfuß.

Lieferumfang:

  • Kneeguard Kids 4 Fußablage inkl. Befestigung + Montage-Anleitung
    Gezeigte Kindersitze befinden sich nicht im Lieferumfang.

 

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FAQ
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Sicherheit: Das richtige Alter für den Wechsel in einen Kindersitz der Gruppe 2/3 / ab 100 cm

Wann kann mein Kind auf den Folgesitz umsteigen? 

Wann ist der richtige Zeitpunkt für den Wechsel in den großen Kindersitz?

Eine pauschal gültige Antwort für jedes Kind gibt es dafür nicht. Jedes Kind entwickelt sich individuell und so ist es wichtig, bei jedem Kind zu schauen, ob es bereit ist, in einen Folgesitz zu wechseln.


Wichtig zu wissen:
Im vorwärtsgerichteten Kindersitz sind die Belastungen auf den Kopf und das Genick des Kindes beim gefährlichen Frontalunfall deutlich höher als in einem rückwärtsgerichteten Kindersitz. Wechseln Sie deshalb möglichst spät auf einen Kindersitz der Gruppe 2/3 bzw. ab 100 cm.

 

Im besten Fall fährt Ihr Kind seit es der Babyschale entwachsen ist in einem Reboarder, weil dies deutlich sicherer ist als das Fahren in einem vorwärtsgerichteten Sitz. Je nach Reboarder kann Ihr Kind so bis zu einem Alter von 4 bis 6 Jahren rückwärtsgerichtet unterwegs sein. Wenn es zu groß oder zu schwer für den Kindersitz wird (je nach Zulassung des Reboarders), lohnt es sich, genau zu schauen, wie es weitergehen soll.

Voraussetzungen für den Wechsel in einen Folgesitz

Um in einen Folgesitz der Gruppe 2/3 zu wechseln, muss Ihr Kind entweder

• 15 kg wiegen (bei Sitzen die nach ECE R44/04 zugelassen sind)

oder

• eine Größe von 100 cm erreicht haben (bei Sitzen die nach ECE R129 zugelassen sind)

 

Wenn beide Kriterien noch nicht erfüllt sind, sollte Ihr Kind noch eine Weile in seinem Reboarder fahren, sofern dieser noch passt und die Gewichts- bzw. Größengrenze noch nicht erreicht ist. Je nachdem, in welchem Reboarder Ihr Kind gesessen hat, ist auch ein Wechsel auf einen Reboardkindersitz möglich, der länger passt.


Die Grenzen (15 kg bzw. 100 cm) sind zudem verbindlich. Ihr Kind darf noch nicht auf einen Folgesitz wechseln, wenn es die Maße bzw. das erforderliche Körpergewicht (nackt) noch nicht erreicht hat.

Das müssen Sie beim Wechsel auf den großen Kindersitz außerdem beachten

Hat Ihr Kind die 15 kg oder 100 cm erreicht, ist es wichtig, dass es die geistige Reife besitzt zu verstehen, dass es in einem Folgesitz ruhig sitzen bleiben muss. Dort wird das Kind nun, anders als im Reboarder, mit dem 3-Punkt-Gurt des Fahrzeugs angeschnallt. Wenn Ihr Kind sich nach vorne oder zur Seite lehnt, kommt es aus dem Schutzbereich des Kindersitzes heraus und der Gurt kann dann nicht mehr sicher arbeiten und Ihr Kind im Falle eines Unfalls im Kindersitz halten. Ihr Kind MUSS also still sitzen können, auch wenn der 3-Punkt-Gurt mehr Bewegung erlaubt als es vorher im Reboarder der Fall gewesen ist. Ihr Kind darf sich auch nicht selbst abschnallen. Darauf müssen Sie sich verlassen können. Sonst kann das schwerwiegende Folgen für Ihr Kind haben!

 

Haben Sie alle Punkte gut durchdacht und kommen zu dem Ergebnis, dass es jetzt Zeit ist, um in einen Folgesitz zu wechseln, sollten Sie sich bei einem Fachhändler beraten lassen. Dieser hält viele verschiedene Kindersitze vor Ort für Sie bereit und kann mit Ihnen, Ihrem Kind und in Ihrem Auto testen, welcher Sitz/welche Sitze in Frage kommen, denn nicht jeder Sitz passt zu jedem Kind und zu jedem Auto.

 

Erst wenn die Passform, der Gurtverlauf und der Einbau in Ihrem Auto genau getestet wurden, kann man sagen: Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, um in einen Folgesitz zu wechseln!

Alle wichtigen Informationen sowie die Voraussetzungen für den Wechsel in den "großen" Kindersitz haben wir in diesem Video noch mal für Sie zusammengefasst.

Sicherheit: Warum einfache Sitzerhöhungen und Sitzkissen so gefährlich sind

Warum sind Kindersitze mit Rückenlehne sicherer als einfache Sitzerhöhungen und was ist an den Sitzkissen so gefährlich? 

Sitzerhöhungen? Bitte nur mit Rückenlehne!

Als Profis, wenn es um das Thema Kindersitze geht, empfehlen wir Ihnen, Ihr Kind mindestens bis zum 4. Lebensjahr in einem Reboarder, also rückwärts, im Auto zu transportieren.

Den Rest der Kindersitzzeit bis zum 12. Geburtstag bzw. bis zu einer Körpergröße von 150 cm verbringt Ihr Kind in einem Kindersitz, in dem es nicht mehr mit einem internen Gurt gesichert wird, sondern mit dem Fahrzeuggurt. Diese Sitze werden auch als Folgesitze bezeichnet. 

Folgesitz? Was ist das?

Derzeit gelten zeitgleich zwei Normen, wenn es um Kindersitze geht:

 

  • ECE R 44/04
  • ECE R 129

 

Bei der ECE R 44/04 erfolgt die Klassifizierung der Sitze nach dem Gewicht des Kindes. Bei der neuen i-Size-Norm werden die Sicherheitssitze nach der Körpergröße des Kindes klassifiziert. Kindersitze, die nach ECE R 44/03 zugelassen sind, sind sehr alt und erfüllen aktuelle Sicherheitsstandards nicht, Kindersitze, die nach der Norm 44/01 oder 44/02 zugelassen sind, dürfen auf deutschen Straßen nicht mehr genutzt werden.

 

Eine Änderung, die grundsätzlich sinnvoll ist, schließlich entwickelt sich nicht jedes Kind gleich und das Gewicht lässt nicht zwangsläufig auf die Körpergröße schließen. Zudem wissen die meisten Eltern anhand der aktuellen Kleidergröße, wie groß ihr Kind ist, können beim Körpergewicht aber oft nur grob schätzen (und liegen mit der Schätzung häufig weit neben dem realen Gewicht). 

 

Wie bei der Babyschale und beim Reboarder heißt es auch beim Folgesitz: der Sitz muss zum Kind passen.

Bei einem Folgesitz handelt es sich um einen Kindersitz der Gruppe II/III bzw. einen Kindersitz nach UN R129 (zum Teil i-Size) .

Der Folgesitz wird vorwärtsgerichtet in das Auto eingebaut und ist geeignet für Kinder:

  • von ca. 4 bis 12 Jahren
  • mit einem Gewicht von 15 - 36 kg bzw.
  • mit einer Körpergröße von 100 - 150 cm

Sitzerhöhungen - welche Arten gibt es?

Den Folgesitz erhalten Sie als reine Sitzerhöhung ohne Rückenlehne oder als Modell mit Rückenlehne.

Die Sitzerhöhung ohne Rückenlehne

Vorteile eines einfachen Sitzkissen:

  • erhöhte Sitzposition
  • relativ günstig
  • handlich

Nachteile eines einfachen Sitzkissens:

  • kein Seitenaufprallschutz
  • keine Schultergurtführung
  • kein Schutz des Kopfes
  • kein Komfort
  • kann bei einem Aufprall unter dem Po wegrutschen

 

Der ADAC sowie die Stiftung Warentest raten aufgrund mangelhafter Testergebnisse von Kindersitzen ohne Rückenlehne von einfachen Sitzkissen ab. Wir teilen diese Einschätzung.  

Die Sitzerhöhung mit Rückenlehne

Vorteile eines Folgesitzes mit Rückenlehne:

  • erhöhte Sitzposition
  • verbesserter Gurtverlauf an der Schulter
  • guter Seitenaufprallschutz
  • guter Schutz des Kopfes
  • hoher Komfort

Nachteile eines Folgesitzes:

  • etwas teurer
  • nicht ganz so handlich

 

Die Sicherheit Ihres Kindes ist von großer Wichtigkeit. Kaufen Sie deshalb bitte immer einen Kindersitz mit Rückenlehne - damit Ihr Kind stets gut gesichert ist.

Warum Sitzerhöhungen ohne Rückenlehne gefährlich sind

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Bildquelle: ©TCS Schweiz, Video-URL: https://www.youtube.com/watch?v=LC0mRxO32xM

 

Die eben genannten Vor- und Nachteile vor Augen, wird klar, warum Sitzerhöhungen ohne Rückenlehne so gefährlich sind.

 

Einfache Sitzkissen bieten keine optimale Gurtführung. Dadurch besteht bei jedem Unfall zusätzlich die Gefahr, dass Ihr Kind lebensgefährliche Verletzungen im Bauchraum (falsche Beckengurtführung) oder am Hals (fehlende und so falsche Schultergurtführung) erleidet. 

 

Zudem können Sitzerhöhungen ohne Rückenlehne bei einem Unfall verrutschen oder im schlimmsten Fall unter dem Po des Kindes wegrutschen. Ein sicherer Transport Ihres Kindes im Auto ist dann nicht mehr gewährleistet. Zudem besteht Strangulationsgefahr. 

 

Sitzerhöhungen ohne Rückenlehne bieten keinen Seitenschutz. Bei einem Unfall, vor allem einem seitlichen Aufprall, wird der Oberkörper des Kindes schutzlos hin und her geschleudert.

 

Auch für den empfindlichen Kopf und den Nacken Ihres Kindes besteht bei Modellen ohne Rückenlehne ein stark erhöhtes Verletzungsrisiko, denn es fehlt der wichtige Kopfschutz. Die ohrenähnlichen seitlichen Verlängerungen der Rückenlehne bieten dem Kopf zusätzlichen Schutz bei Unfällen.

 

Und auch ohne Unfall sind Sitzerhöhungen ohne Rückenlehne weder gesund noch sicher für Ihr Kind. Zum Beispiel während des Schlafens. Ohne Rückenlehne und dazugehörigen Seitenschutz fallen Oberkörper und Kopf während des Schlafens zur Seite. Die Folge ist eine ungesunde Haltung, die bei Ihrem Kind zu Verspannungen und Schmerzen führen kann.

 

Fazit: Kein Kindersitz ohne Rückenlehne

Damit Ihr Kind in seinem Folgesitz sicher und bequem im Auto mitfahren kann, sollten Sie deshalb immer einen vollständigen Kindersitz mit Rückenlehne kaufen und auf einfache Sitzkissen und Sitzerhöhungen unbedingt verzichten. 

 

Im folgenden Video des TCS sehen Sie beim "Crashtest Sitzerhöhung" eindrucksvoll, warum einfache Sitzkissen bei einem Unfall so gefährlich sind:  

Sicherheit: Ein Kindersitz mit oder ohne Isofix - Was ist sicherer?

Isofix beim Folgesitz – Was bedeutet das? Ist das sicherer?

Folgesitze der Gruppe 2/3 bzw. mit Kindersitze mit einer Zulassung ab 100 cm werden mit dem Kind zusammen mit dem 3-Punkt-Gurt des Autos angeschnallt. Zusätzlich können Sie diese Sitze meistens noch an den Isofix-Haken des Fahrzeugs befestigen.

Welchen Sinn hat die Isofixbefestigung eines Folgesitzes?

Die Isofix-Befestigung eines Gruppe-2/3-Kindersitzes trägt zur Stabilisierung und Sicherung des Sitzes bei. Anders als bei den vorhergehenden Kindersitzen der Gruppe 1/2, haben diese Sitze keine Haltefunktion mehr für das Kind, denn es wird bei einem Unfall durch den 3-Punkt-Gurt Ihres Autos gesichert. Der Kindersitz der Gruppe 2/3 hat die Aufgabe, die Position des Kindes und den Gurtverlauf des Fahrzeuggurtes so zu beeinflussen, dass alles optimal zusammenpasst, Ihr Kind sicher unterwegs und im Falle eines Unfalls bestmöglich geschützt ist.

 

In einem Kindersitz der Gruppe 1/2 mit integriertem Gurtsystem muss hingegen der interne Gurt das Kind bei einem Unfall festhalten, weshalb der Kindersitz besonders gut befestigt werden muss (Isofix- oder Gurtbefestigung).

Sicherung des Kindersitzes bei Leerfahrten ohne Kind

Sind Sie ohne sein Kind unterwegs, so müssen Sie den Folgesitz der Gruppe 2/3 immer sichern. Haben Sie ihn am Isofix befestigt, so reicht das bei den meisten Kindersitzherstellern zur Ladungssicherung aus. Manche Hersteller schreiben allerdings auch vor, ihre Kindersitze bei Leerfahrten zusätzlich zum Isofix mit dem 3-Punkt-Gurt anzuschnallen. Informationen, wie Sie es bei Ihrem Kindersitz handhaben sollten, finden Sie in der Bedienungsanleitung zu Ihrem Kindersitz.

Kein Isofix vorhanden? Denken Sie an die Sicherung des Folgesitzes!

Wenn Sie den Folgesitz nicht am Isofix befestigt haben, dann müssen Sie ihn auf jeden Fall mit dem 3-Punkt-Gurt anschnallen, da er sonst bei einem starken Bremsmanöver oder einem Unfall durch das Auto geschleudert wird und zum gefährlichen Geschoss und zur Gefahr für alle Insassen werden kann.

Sicherheit: Fahrten ohne Kind (Leerfahrten und Ladungssicherung)

Muss der Kindersitz befestigt werden, wenn kein Kind im Sitz sitzt?

Im Auto gilt: Ladung muss gesichert werden. Ansonsten kann sie bei stärkeren Bremsmanövern oder ruckartigem Lenken schnell zum Geschoss werden und zur Gefahr für alle Mitfahrenden. Da macht die Sicherung eines Kindersitzes keine Ausnahme.

 

Wenn ein Kindersitz nicht fest mit dem Auto verbunden ist, wie bei der dauerhaften Befestigung mit dem 3-Punkt-Gurt oder am Isofix, dann muss er bei jeder Leerfahrt ohne Kind gesichert werden.

Kindersitzsicherung bei Fahrten ohne Kind: Was heißt das genau?

Wenn Sie den Kindersitz üblicherweise zusammen mit Ihrem Kind mit dem 3-Punkt-Gurt des Fahrzeugs anschnallen, dann müssen Sie ihn, wenn Sie ohne Kind unterwegs sind, ebenfalls anschnallen. Sonst kann er Ihnen im schlimmsten Fall quer durch Ihr Auto fliegen und Sie oder Ihre Mitfahrer verletzen.

 

Ist der Kindersitz bereits am Isofix Ihres Autos befestigt, dann genügt dies in den meisten Fällen zur Sicherung. Einige Hersteller schreiben allerdings auch vor, den Kindersitz zusätzlich zum Isofix auch mit dem Fahrzeuggurt anzuschnallen. Lesen Sie deshalb immer sorgfältig die Anleitung zu Ihrem Kindersitz.

Sicherheit: Materialermüdung von Folgesitzen

Was ist die maximale Nutzungsdauer eines Kindersitzes der Gruppe 2/3?

Es klingt verlockend: Sie kaufen jetzt einen Folgesitz und nutzen ihn dann für zwei oder drei Kinder hintereinander. Aber ist das auch sicher?

Achtung! Materialermüdung bei Kindersitzen

Kindersitze sind so konstruiert und die Materialien so ausgewählt, dass sie Ihr Kind bei einem Unfall bestmöglich schützen. Doch selbst wenn der Sitz nie in einen Unfall verwickelt war, kann das Material nach einiger Zeit ermüden. Auch die hochwertigsten Materialien werden mit der Zeit spröde, porös oder es bilden sich feine, kaum sichtbare Haarrisse. Temperaturschwankungen von Sommer (über 30° C) zu Winter (weit unter dem Gefrierpunkt) setzen dem Material zu und beeinflussen die Qualität.

 

Aus diesem Grund sollten Kindersitze nur für eine gewissen Nutzungsdauer verwendet und danach entsorgt und ausgetauscht werden.

Die maximale Nutzungsdauer Ihres Folgesitzes

Kindersitze der Gruppe 2/3 sind für die Nutzung durch ein Kind ausgelegt. Das heißt, Ihr Nachwuchs kann von ca. 4 Jahren bis zu einem Alter von ungefähr 12 Jahren in diesem Sitz sicher im Auto mitfahren. Verwenden Sie deshalb den Kindersitz für Ihr großes Kind nur für dieses eine Kind und nicht weiter für ein Geschwisterkind.


Haben Sie Fragen zur maximalen Nutzungsdauer Ihres Kindersitzes? Schicken Sie uns eine Email oder rufen Sie uns an!

Sicherheit: Mein Kind wiegt über 36 kg - darf es noch im Folgesitz fahren?

Braucht das Kind noch einen Folgesitz, wenn es über 36 kg wiegt?

In der Straßenverkehrsordnung ist die Kindersitzpflicht ganz klar geregelt. 

 

Wenn Ihr Kind noch nicht 150 cm groß ist oder das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, muss es in einem Kindersitz fahren, - auch wenn es bereits über 36 kg wiegt!

 

Erst wenn Ihr Kind eines der beiden Kriterien (12 Jahre alt oder 150 cm groß) erfüllt, braucht es aus rechtlicher Sicht keinen Folgesitz mehr.

 

Folgesitze der Gruppe 2/3, die nach ECE R44/04 zugelassen sind, dürfen laut Zulassung von 15 kg bis 36 kg genutzt werden. Da diese Kindersitze aber keine haltende Funktion mehr haben (diese übernimmt im Falle eines Unfalls der 3-Punkt-Gurt), spricht sicherheitstechnisch grundsätzlich nichts dagegen, diese auch für Kinder zu nutzen, die mehr als 36 kg wiegen. Das letzte Wort dazu hat allerdings der Kindersitzhersteller und nicht alle erlauben die Verwendung über die Gewichtsbegrenzung von 36 kg hinaus.

Neu: Kindersitze ohne Gewichtsbeschränkung auf 36 kg

Bis zum Inkrafttreten der neuen Kindersitznorm ECE R 129 gab es keine alternative Möglichkeit zur Nutzung des Kindersitzes über die 36 kg-Grenze hinaus. Seit 2018 ist dies anders: In diesem Jahr kam der erste nach der neuen Kindersitznorm zugelassene Folgesitz ohne Gewichtsbeschränkung auf den Markt. 

 

Im Gegensatz zu Folgesitzen der Gruppe 2/3 sind Kindersitze nach der neuen R 129-Norm nicht mehr auf ein Maximalgewicht beschränkt. Sie können diese deshalb auch problemlos für schwere Kinder nutzen.

Mehr zum Thema "36 Kilo-Grenze bei Kindersitzen" können Sie auch in unserem Blogartikel zum Thema nachlesen: Kindersitze für Kinder über 36 kg

Ratgeber: Kindersitzpflicht - Wie lang benötigen Kinder einen Kindersitz?

Bis zu welchem Alter braucht ein Kind einen Kindersitz?

Die Kindersitzpflicht: Das sagt das Gesetz

Ob und wie ein Kind im Auto gesichert werden muss, steht in der Straßenverkehrsordnung (StVO). In Deutschland gibt es eine Kindersitzpflicht für Kinder, die weder das 12. Lebensjahr vollendet haben noch 150 cm groß sind. Bis eines der beiden Kriterien erreicht ist, muss Ihr Kind im Auto mit einem geeigneten Rückhaltesystem gesichert sein.

 

Ihr Kind darf erst ohne einen Kindersitz im Auto mitfahren, wenn es mindestens 150 cm groß ist oder das 12. Lebensjahr vollendet hat. Das 12. Lebensjahr beendet Ihr Kind am 12. Geburtstag. Bis dahin muss Ihr Kind in einem geeigneten Kindersitz gesichert werden. Geeignet sind Kindersitze, die nach der Prüfnorm ECE R44/04 und ECE R129 (i-Size) zugelassen sind.

Wir empfehlen Ihnen für Ihr Kind bis zum Ende der Kindersitzpflicht folgende Kindersitze:

 

  • Babyschale: Sie ist optimal an die Bedürfnisse von Neugeborenen und Babys angepasst und schützt diese besonders gut.
  • Reboarder: Kinder fahren in einem rückwärtsgerichteten Kindersitz  bis zu 7-mal sicherer als in einem vorwärtsgerichteten. Die Belastung für den kleinen Kopf und den kindlichen Nacken sind in einem Reboard-Kindersitz bei einem Unfall deutlich geringer, was Ihr Kind vor schweren oder gar tödlichen Verletzungen schützt.
  • Folgesitz der Gruppe 2/3 bzw. ab 100 cm mit Rückenlehne: Nur in einem Folgesitz mit Rückenlehne hat Ihr Kind auch bei einem Seitenaufprall den bestmöglichen Schutz. Außerdem wird bei diesem Folgesitz auch die Gurtführung an der Schulter optimiert. 

 

Wichtig: Auch wenn Ihr Kind bereits 12 Jahre alt oder 150 cm groß ist, sollten Sie den Gurtverlauf des 3-Punkt-Gurtes überprüfen. Wenn dieser ohne Kindersitz noch nicht optimal ist, sollte Ihr Kind den Sitz lieber noch eine Weile nutzen.

Ratgeber: Fahren ohne Kindersitz - Ab wann können Kinder guten Gewissens ohne Sitz fahren?

Ab wann braucht mein Kind keinen Kindersitz mehr?

Für die Mitnahme von Kindern im Auto gilt seit 1993 in Deutschland die Kindersitzpflicht. Diese besagt, dass Kinder bis zu einer Größe von 150 cm oder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres mit einem Kindersitz gesichert werden müssen. Ist Ihr Kind also mindestens 150 cm groß oder hat das 12. Lebensjahr vollendet, muss es rein rechtlich gesehen keinen Folgesitz mehr nutzen. 


Aber: Natürlich kann dabei nicht die individuelle Entwicklung eines jeden Kindes mit einbezogen werden, genau so wenig wie die technischen Gegebenheiten (Gurthöhe, Sitzposition, etc.) in allen Autos.

 
Deshalb raten wir Ihnen: Machen Sie es nicht alleine vom Alter oder Größe Ihres Kindes abhängig, ab wann kein Folgesitz mehr genutzt wird. Auch wenn 150 cm erreicht oder das 12. Lebensjahr vollendet ist, sollten Sie sich immer genau anschauen, wie der Gurtverlauf bei Ihrem Kind ohne Kindersitz ist. Nur wenn der Beckengurt über den Beckenknochen verläuft und der Schultergurt wirklich mittig auf der Schulter liegt, kann Ihr Kind im Falle eines Unfalls auch optimal gehalten und geschützt werden. Ist dies nicht der Fall, drohen Ihrem Kind bei einem Unfall durch den Gurt sogar schwere Verletzungen.  


Deshalb sollten Sie Ihr Kind, wenn der Gurtverlauf noch nicht passend ist, lieber noch etwas länger im Folgesitz fahren lassen.
 

Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Ihr Kind schon ohne Kindersitz fahren kann, nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Wir helfen Ihnen gerne!

Ratgeber: Unterschied Folgesitz der Gruppe 2/3 und "i-Size"-Folgesitz

Was ist der Unterschied bei Folgesitzen, die nach ECE R 44/04 oder nach ECE R 129 zugelassen sind?

Unterschiede der Kindersitznormen

Bei Kindersitzen gelten zurzeit die Zulassungsnormen ECE R 44/03, 44/04 und ECE R129 (inkl i-Size) parallel. Der offensichtlichste Unterschied dieser beiden Zulassungsnormen ist die Klassifizierung nach Gewicht beziehungsweise nach Größe.

 

  • Bei der Zulassung nach ECE R 44/04 wird die Klassifizierung des Kindersitzes nach dem Gewicht des Kindes vorgenommen. Bei Folgesitzen der Gruppe 2/3 ist der Kindersitz beispielsweise von 15 bis 36 kg zugelassen.
  • Bei Kindersitzen, die nach ECE R129 (i-Size) zugelassen sind, werden Kindersitze nach der Größe des Kindes eingeteilt. So ist ein nach neuer Norm zugelassener Folgesitz zum Beispiel für Kinder von 100 bis 150 cm freigegeben.

 

Anhand der Größe lässt sich viel besser beurteilen, ob ein Kindersitz bereits für ein Kind passt. Das ist bei der Einteilung nach Gewicht so nicht der Fall. Es können auch relativ kleine Kinder schon ein hohes Gewicht haben. Trotzdem passen sie vielleicht noch nicht in den Kindersitz, obwohl sie ihn von der Gewichtseinteilung (rein theoretisch) nutzen dürften. Ferner kennen Eltern die Größe Ihrer Kinder meist besser als das Gewicht. Schließlich haben sie mit der Größe täglich bei der Konfektionsgröße der Kleidung zu tun.

Auch die Anforderungen an Kindersitze, die nach der UN ECE R 129 zugelassen sind, sind andere als bei ECE R 44/04.

Bei den Tests zur Zulassung nach der neuen Kindersitznorm R 129 wird zusätzlich zum Frontal- und Heckaufprall auch der Seitenaufprall mit einbezogen. Dies ist bei einer Zulassung nach ECE R 44/04 nicht vorgesehen. Da der seitliche Aufprall aber mit ca. 27 % die zweithäufigste Unfallart ist, macht das durchaus Sinn. Viele Hersteller legen mittlerweile bei ihren Kindersitzen, die noch nach ECE R44/04 zugelassen sind, ebenfalls Wert auf gute Testergebnisse beim Thema Seitenaufprall und rüsten Seitenschutz-Protektoren nach.

Welcher Kindersitz ist besser für Ihr Kind?

Egal für welchen Kindersitz Sie sich entscheiden, er muss zum Kind und auch zu Ihrem Fahrzeug passen. Das findet Sie beispielsweise bei einem Termin beim Kindersitz-Fachhändler heraus. Dort kann Ihr Kind in verschiedenen Sitzen probesitzen und es werden auch Kindersitze zur Probe ins Auto eingebaut. Alternativ können Sie sich auch gerne per Email oder telefonisch an uns wenden. Wir haben jahrelange Erfahrung mit verschiedenen Automodellen und den Folgesitzen und können Ihnen so auch aus der Ferne bei der Entscheidung hilfreich zur Seite stehen.

 

Wenn alles passend ist und Sie für Kind und Auto den perfekten Sitz gefunden haben, dann schützt er Ihr Kind bestmöglich – egal ob er nach ECE R44/04 oder ECE R129 (inkl.i-Size) zugelassen ist!

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