Kompetente Kindersitzberatung

  Kindersitze mit Unfallaustauschgarantie

  Versandkostenfrei ab 50 €

  Abholung an 7 Standorten

Swandoo Charlie i-Size
Folgesitz Swandoo Charlie in Alfalfa, Beige
Charlie wächst nicht nur in der Höhe, sondern auch in der Breite mit Ihrem Kind mit
Der ansteckbare Seitenaufprallschutz optimiert den Schutz bei einer seitlichen Kollision
Isofix-Arme am Swandoo Charlie, zur optionalen Befestigung
Seitliche Ansicht: Charlie mit hoch eingestellter Kopfstütze
Junge sitzt in Charlie im Auto und freut sich auf die Reise

Dieser Kindersitz darf auf einem rückwärts stehenden Autositz eingebaut werden, wenn auch der Fahrzeughersteller dies erlaubt.
 Wenn Sie Ihren Charlie i-Size bei Swandoo registrieren, erhalten Sie eine lebenslange Garantie auf Ihren Kindersitz. Die Bedingungen der Garantie finden Sie hier: Swandoo Garantieverlängerung

Folgesitz für Kinder von 100 bis 150 cm, der auch in der Breite mitwächst

269,00 € *

inkl. MwSt. zzgl. Versandkosten

Versandkostenfreie Lieferung!

Lieferzeit 10-14 Werktage

Farbe auswählen

Auswahl zurücksetzen
  • 110CH12271
  • versandkostenfrei
    kostenlose Rücksendung möglich
    inklusive Unfallaustauschgarantie

  • Dieser Kindersitz darf auf einem rückwärts stehenden Autositz eingebaut werden, wenn auch der Fahrzeughersteller dies erlaubt.
     Wenn Sie Ihren Charlie i-Size bei Swandoo registrieren, erhalten Sie eine lebenslange Garantie auf Ihren Kindersitz. Die Bedingungen der Garantie finden Sie hier: Swandoo Garantieverlängerung

Swandoo Charlie, der perfekte Reisebegleiter in stylischem Look Im Swandoo Charlie fährt Ihr...mehr
Produktinformationen "Swandoo Charlie i-Size"

Swandoo Charlie, der perfekte Reisebegleiter in stylischem Look

Im Swandoo Charlie fährt Ihr Kind sicher und komfortabel im Auto mit. Dieser Folgesitz wächst nicht nur in der Höhe, sondern auch in der Breite mit seinem Passagier mit. Er wurde so designt, dass eine gefährliche Fehlbedienung vermieden wird und Ihr Nachwuchs sich sogar kinderleicht alleine anschnallen kann.

Folgesitz mit besten Sicherheitseigenschaften

Charlie ist nach der aktuellen Kindersitznorm ECE R 129 für Kinder von 100 bis 150 cm zugelassen. Diese Norm, auch bekannt als i-Size, stellt höhere Ansprüche an den Schutz bei einer seitlichen Kollision als die alte, aber noch gültige Norm ECE R 44/04. Bei einem Kindersitz der nach R 129 zugelassen wurde, können Sie also ganz sicher sein, dass er Ihren kleinen Mitfahrer - unter anderem bei einem Seitencrash - hervorragend schützt.

Bester Seitenaufprallschutz ist immer mit an Board

Die Seitenwangen des Charlie umschließen den Oberkörper Ihres Kindes und schützen ihn bei einem Seitenaufprall, während die 11-fach höhenverstellbare Kopfstütze dem sensiblen Kopf die größtmögliche Sicherheit bietet. Alles ist perfekt aufeinander abgestimmt, um Ihren Nachwuchs bei einem Unfall bestmöglich zu schützen.

Der Side Impact Buddy optimiert den Schutz beim Seitencrash

Zusätzlich zu dem Schutz, den die Seitenwangen Ihrem Kind bieten, können Sie den Charlie mit einem ansteckbaren Seitenprotektor versehen. Dieser wird an der zur Tür zeigenden Seite des Kindersitzes angebracht und rundet den Seitenaufprallschutz an diesem Folgesitz ab.

Junge sitzt in seinem Charlie Folgesitz

Spielend einfach korrekt an Ihren Mitfahrer anpassbar

Dieser Folgesitz begleitet Ihren Nachwuchs über eine lange Zeit. Umso wichtiger, dass er sich immer perfekt an ihn anpassen lässt. Charlie wächst nicht nur in der Höhe mit, sondern auch in der Breite. Bis Ihr Nachwuchs eine Körpergröße von 135 cm erreicht hat, misst Charlie in der Breite 43 cm. Nach überschreiten der 135-cm-Marke erweitern sich die Seitenwangen von Charlie automatisch auf eine Breite von 51 cm. So wird sichergestellt, dass Ihr wachsender Mitfahrer bequem Platz findet und sich in seinem Sitz immer pudelwohl fühlt.

Charlie unterstützt Sie dabei die richtige Einstellung zu finden

Die richtige Einstellung der Kopfstütze ist ausgesprochen wichtig. Nur wenn diese korrekt positioniert ist, wird Ihr Kind bei einem Unfall optimal geschützt. Charlie hilft Ihnen dabei, indem sich auf der Kopfstütze eine Markierung, der sogenannte Eye Level Indikator, befindet. Bei richtig eingestellter Kopfstütze sollen sich die Augen Ihres Kindes auf Höhe dieses Zeichens befinden. So wissen Sie mit einem Blick, ob alles passend eingestellt ist.

Auch für die Mitnahme anderer Kinder ist diese Hilfestellung äußerst praktisch, denn im Nu haben Sie die Kopfstütze für jeden Passagier optimal eingestellt. Und auch Oma und Opa oder der Tagesmutter gelingt das Anpassen an Ihren Nachwuchs dank der cleveren Markierung völlig mühelos.

Komfortable Sitzfläche für entspanntes reisen

Stillsitzen fällt Kindern von Haus aus schwer. Auf langen Autofahrten ist das nicht anders. Gut, wenn der Kindersitz so gestaltet wurde, dass die Sitzfläche besonders komfortabel ist. Zudem hilft die ausgeklügelte Sitzgeometrie von Charlie dabei, den Druck beim Sitzen über eine größere Fläche zu verteilen. Das macht die Fahrten für Ihr Kind angenehmer und trägt dazu bei, dass es dem kleinen Passagier leichter fällt die Reise entspannt zu genießen.

Bestes Sitz-Klima für glückliche Kinder

Kinder, die in ihren Kindersitzen schwitzen, können schnell quengelig und anstrengend für alle Mitfahrer werden. Swandoo hat Charlie deshalb mit extra Belüftungslöchern und hoch atmungsaktiven Stoffen ausgestattet. Auf diese Weise wird eine optimale Luftzirkulation sichergestellt und das Klima im Sitz ist zu jeder Zeit ausgesprochen angenehm. Ihr Kind kann sich gemütlich zurücklehnen und jede Fahrt genießen, ganz gleich bei welchem Wetter.

Pflegeleichte und angenehm weiche Bezüge, ideal zum Anlehnen

Damit sich Ihr Nachwuchs gemütlich ankuscheln kann, hat Swandoo viel Wert auf hautsympathische und qualitativ hochwertige Stoffe gelegt. Diese laden geradezu dazu ein, sich während der Fahrt einfach entspannt anzulehnen und die Reise zu genießen. Wenn nötig kann der Bezug von Charlie übrigens problemlos bei 30 °C in der Maschine gewaschen werden.

Flexibel bei der Befestigung – perfekt für häufigen Fahrzeugwechsel

Bei Charlie brauchen Sie sich keine Gedanken darüber zu machen, ob Ihr Fahrzeug oder das Auto von Oma, der Tante oder der Tagesmutter eigentlich Isofix hat oder nicht. Sie können diesen Kindersitz entweder zusammen mit Ihrem Kind mit dem 3-Punkt-Gurt anschnallen, ganz ohne Isofix, oder den Sitz für mehr Stabilität optional am Isofix verankern. Ihr Nachwuchs wird dann selbstverständlich trotzdem mit dem Sicherheitsgurt (und zusammen mit dem Sitz) angeschnallt.

Auch sein Gewicht von nur 6,7 kg macht Charlie flexibel einsetzbar und perfekt für häufige Fahrzeugwechsel.

Charlie auf einen Blick

  • Folgesitz zugelassen nach ECE R 129 für Kinder von 100 bis 150 cm
  • Wächst in der Höhe und in der Breite mit
  • Kopfstütze 11-fach in der Höhe verstellbar
  • Eye Level Indikator zum Finden der richtigen Kopfstützen-Höhe
  • Side Impact Buddy für optimalen Seitenaufprallschutz
  • Belüftung für ein angenehmes Klima und hervorragenden Komfort
  • Ihr Kind wird mit dem Sitz zusammen mit dem 3-Punkt-Gurt angeschnallt
  • Kann optional am Isofix befestigt werden
  • Gewicht nur 6,7 kg

Daten zum Folgesitz Swandoo Charlie i-Size

Zulassung UN/ECE R 129/03
i-Size Ja
Flugzulassung Nein
Kindersitzgruppe(n) -
Gewicht des Kindes -
Größe des Kindes 100 bis 150 cm
Sicherung des Kindes Ihr Kind wird in dieser Kindersitzgruppe mit dem Fahrzeuggurt angeschnallt.
Einbau des Kindersitzes  
Verankerung am Isofix möglich Ja, dieser Folgesitz kann zusätzlich (optional) am Isofix befestigt werden.
Kindersitz darf auf einen gedrehten Fahrzeugsitz Ja, wenn der Fahrzeughersteller diese Art der Verwendung erlaubt.
Ladungssicherung Dieser Folgesitz muss bei Fahrten ohne Kind immer mit dem Gurt gesichert werden.
Maße und Gewicht des Kindersitzes  
Maße 43 cm breit, 59 cm hoch, 48 cm tief. Die Breite ändert sich ab einer Körpergröße von 135 cm auf 51 cm.
Maße bei höchster Einstellung der Kopfstütze 51 cm breit, 79 cm hoch, 48 cm tief
Maximale Länge der Rückenlehne   
Gewicht des Kindersitzes 6,7 kg

 

Lieferumfang zum Swandoo Charlie:

  • Swandoo Charlie, Folgesitz für Kinder von 100 bis 150 cm
  • SIDE IMPACT BUDDY Seitenaufprallschutz
  • inklusive Unfallaustauschgarantie
Weiterführende Links zu "Swandoo Charlie i-Size"
Verfügbare Downloads:

Kindersitz-FAQ: Häufig gestellte Fragen zu diesem Kindersitz


Hier finden Sie Antworten zu den wichtigsten Fragen zu diesem Kindersitz. Ihre Frage wurde noch nicht beantwortet? Melden Sie sich, wir helfen Ihnen gerne am Telefon, per Email oder auch persönlich in unseren Kindersitzgeschäften vor Ort.

  • Wie baue ich den Swandoo Charlie in mein Auto ein?

    Einbau Swandoo Charlie

    Sie haben zwei Möglichkeiten Charlie im Fahrzeug zu installieren.

    1. Der Folgesitz von Swandoo kann mit dem 3-Punkt-Gurt zusammen mit Ihrem Kind angeschnallt werden. Aus diesem Grund ist es nicht zwingend nötig, dass Ihr Fahrzeug über Isofix verfügt.
    2. Für mehr Stabilität, beispielsweise wenn Ihr Nachwuchs gerne selber in seinen Sitz klettert, können Sie Charlie zusätzlich am Isofix befestigen. Ihren kleinen Mitfahrer schnallen Sie dann natürlich trotzdem mit dem Sicherheitsgurt an.

    Auf welchen Plätzen in Ihrem Auto die Nutzung von Charlie gestattet ist, können Sie im Fahrzeug-Handbuch nachlesen. Für die Verwendung am Isofix finden Sie mithilfe der Swandoo Kompatibilitäts-Liste heraus, auf welchen Fahrzeugsitzen der Hersteller eine Verwendung von Charlie erlaubt. Sollte Ihr Auto-Modell dort nicht zu finden sein, wenden Sie sich gerne an uns und wir helfen Ihnen dabei herauszufinden, ob Sie Charlie auf dem von Ihnen gewünschten Platz nutzen können.

    Informationen zur Nutzung auf dem Beifahrersitz finden Sie ebenfalls im Handbuch Ihres Autos und in der Bedienungsanleitung von Charlie.

    Charlie am Isofix installieren

    Im Lieferumfang von Charlie sind zwei Isofix-Einführhilfen inbegriffen. Diese können Sie zur einfacheren Befestigung vor der Installation an den Isofix-Verankerungen anbringen. 

    1. Stellen Sie den Kindersitz auf den von Ihnen ausgewählten Platz in Ihrem Wagen.
    2. Ziehen Sie am Entriegelungshebel für die Isofix-Arme, welcher sich vorne unter der Sitzfläche befindet und lassen Sie beide Isofix-Konnektoren komplett ausfahren. Isofix Entriegelungshebel Swandoo Charlie
    3. Positionieren Sie Charlie so, dass die Isofix-Haken vor den Isofix-Bügeln am Fahrzeugsitz liegen und lassen Sie den Sitz nun dort einrasten. Dabei hören Sie auf beiden Seiten ein Klick-Geräusch und die Farbindikatoren an den Isofixarmen wechseln auf „grün“.
    4. Ziehen Sie erneut am Isofix-Entriegelungshebel und schieben Sie den Folgesitz so weit in Richtung Rückenlehne des Autositzes, bis dieser dort fest anliegt.
    5. Sollte die Kopfstütze des Autositzes dabei im Weg sein und ein komplettes Heranschieben verhindern, stellen Sie diese in eine höhere Position oder setzen Sie sie umgedreht am Fahrzeugsitz ein.
    6. Installieren Sie den zusätzlichen Seitenaufprallschutz - SIDE IMPACT BUDDY – an der zur Tür zeigenden Seite. Stecken Sie ihn dazu in den roten ovalen Befestigungspunkt und drehen ihn dann um 90°, bis er einrastet.
    7. Nun können Sie den 3-Punkt-Gurt in die Gurtführung am Charlie einlegen.

    Den Kindersitz mit dem 3-Punkt-Gurt befestigen

    Einbau Swandoo Charlie Folgesitz

    1. Verstauen Sie die Isofix-Konnektoren unter dem Sitz.
    2. Platzieren Sie Charlie auf dem von Ihnen ausgesuchten Fahrzeugsitz und schieben Sie ihn so weit wie möglich an dessen Rückenlehne. 
    3. Wenn die Kopfstütze des Fahrzeugsitzes verhindert, dass Sie Charlie an die Lehne des Autositzes heranschieben können, fahren Sie diese so weit wie nötig aus oder nehmen Sie sie ab und setzen sie umgekehrt wieder ein.
    4. Installieren Sie nun den Seitenprotektor SIDE IMPACT BUDDY an der zur Tür zeigenden Seite, indem Sie ihn auf den ovalen roten Befestigungspunkt aufsetzten und um 90° drehen. Er rastet dabei am Sitz ein.
    5. Legen Sie jetzt den Sicherheitsgurt in die Gurtführen am Charlie ein.
Bewertungen lesen, schreiben und diskutieren...mehr
Kundenbewertungen für "Swandoo Charlie i-Size"
Bewertung schreiben
Bewertungen werden nach Überprüfung freigeschaltet.

Die mit einem * markierten Felder sind Pflichtfelder.

FAQ
FAQ anzeigen  mehr
Sicherheit: Das richtige Alter für den Wechsel in einen Kindersitz der Gruppe 2/3 / ab 100 cm

Wann kann mein Kind auf den Folgesitz umsteigen? 

Wann ist der richtige Zeitpunkt für den Wechsel in den großen Kindersitz?

Eine pauschal gültige Antwort für jedes Kind gibt es dafür nicht. Jedes Kind entwickelt sich individuell und so ist es wichtig, bei jedem Kind zu schauen, ob es bereit ist, in einen Folgesitz zu wechseln.


Wichtig zu wissen:
Im vorwärtsgerichteten Kindersitz sind die Belastungen auf den Kopf und das Genick des Kindes beim gefährlichen Frontalunfall deutlich höher als in einem rückwärtsgerichteten Kindersitz. Wechseln Sie deshalb möglichst spät auf einen Kindersitz der Gruppe 2/3 bzw. ab 100 cm.

 

Im besten Fall fährt Ihr Kind seit es der Babyschale entwachsen ist in einem Reboarder, weil dies deutlich sicherer ist als das Fahren in einem vorwärtsgerichteten Sitz. Je nach Reboarder kann Ihr Kind so bis zu einem Alter von 4 bis 6 Jahren rückwärtsgerichtet unterwegs sein. Wenn es zu groß oder zu schwer für den Kindersitz wird (je nach Zulassung des Reboarders), lohnt es sich, genau zu schauen, wie es weitergehen soll.

Voraussetzungen für den Wechsel in einen Folgesitz

Um in einen Folgesitz der Gruppe 2/3 zu wechseln, muss Ihr Kind entweder

• 15 kg wiegen (bei Sitzen die nach ECE R44/04 zugelassen sind)

oder

• eine Größe von 100 cm erreicht haben (bei Sitzen die nach ECE R129 zugelassen sind)

 

Wenn beide Kriterien noch nicht erfüllt sind, sollte Ihr Kind noch eine Weile in seinem Reboarder fahren, sofern dieser noch passt und die Gewichts- bzw. Größengrenze noch nicht erreicht ist. Je nachdem, in welchem Reboarder Ihr Kind gesessen hat, ist auch ein Wechsel auf einen Reboardkindersitz möglich, der länger passt.


Die Grenzen (15 kg bzw. 100 cm) sind zudem verbindlich. Ihr Kind darf noch nicht auf einen Folgesitz wechseln, wenn es die Maße bzw. das erforderliche Körpergewicht (nackt) noch nicht erreicht hat.

Das müssen Sie beim Wechsel auf den großen Kindersitz außerdem beachten

Hat Ihr Kind die 15 kg oder 100 cm erreicht, ist es wichtig, dass es die geistige Reife besitzt zu verstehen, dass es in einem Folgesitz ruhig sitzen bleiben muss. Dort wird das Kind nun, anders als im Reboarder, mit dem 3-Punkt-Gurt des Fahrzeugs angeschnallt. Wenn Ihr Kind sich nach vorne oder zur Seite lehnt, kommt es aus dem Schutzbereich des Kindersitzes heraus und der Gurt kann dann nicht mehr sicher arbeiten und Ihr Kind im Falle eines Unfalls im Kindersitz halten. Ihr Kind MUSS also still sitzen können, auch wenn der 3-Punkt-Gurt mehr Bewegung erlaubt als es vorher im Reboarder der Fall gewesen ist. Ihr Kind darf sich auch nicht selbst abschnallen. Darauf müssen Sie sich verlassen können. Sonst kann das schwerwiegende Folgen für Ihr Kind haben!

 

Haben Sie alle Punkte gut durchdacht und kommen zu dem Ergebnis, dass es jetzt Zeit ist, um in einen Folgesitz zu wechseln, sollten Sie sich bei einem Fachhändler beraten lassen. Dieser hält viele verschiedene Kindersitze vor Ort für Sie bereit und kann mit Ihnen, Ihrem Kind und in Ihrem Auto testen, welcher Sitz/welche Sitze in Frage kommen, denn nicht jeder Sitz passt zu jedem Kind und zu jedem Auto.

 

Erst wenn die Passform, der Gurtverlauf und der Einbau in Ihrem Auto genau getestet wurden, kann man sagen: Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, um in einen Folgesitz zu wechseln!

Alle wichtigen Informationen sowie die Voraussetzungen für den Wechsel in den "großen" Kindersitz haben wir in diesem Video noch mal für Sie zusammengefasst.

Sicherheit: Warum einfache Sitzerhöhungen und Sitzkissen so gefährlich sind

Warum sind Kindersitze mit Rückenlehne sicherer als einfache Sitzerhöhungen und was ist an den Sitzkissen so gefährlich? 

Sitzerhöhungen? Bitte nur mit Rückenlehne!

Als Profis, wenn es um das Thema Kindersitze geht, empfehlen wir Ihnen, Ihr Kind mindestens bis zum 4. Lebensjahr in einem Reboarder, also rückwärts, im Auto zu transportieren.

Den Rest der Kindersitzzeit bis zum 12. Geburtstag bzw. bis zu einer Körpergröße von 150 cm verbringt Ihr Kind in einem Kindersitz, in dem es nicht mehr mit einem internen Gurt gesichert wird, sondern mit dem Fahrzeuggurt. Diese Sitze werden auch als Folgesitze bezeichnet. 

Folgesitz? Was ist das?

Derzeit gelten zeitgleich zwei Normen, wenn es um Kindersitze geht:

 

  • ECE R 44/04
  • ECE R 129

 

Bei der ECE R 44/04 erfolgt die Klassifizierung der Sitze nach dem Gewicht des Kindes. Bei der neuen i-Size-Norm werden die Sicherheitssitze nach der Körpergröße des Kindes klassifiziert. Kindersitze, die nach ECE R 44/03 zugelassen sind, sind sehr alt und erfüllen aktuelle Sicherheitsstandards nicht, Kindersitze, die nach der Norm 44/01 oder 44/02 zugelassen sind, dürfen auf deutschen Straßen nicht mehr genutzt werden.

 

Eine Änderung, die grundsätzlich sinnvoll ist, schließlich entwickelt sich nicht jedes Kind gleich und das Gewicht lässt nicht zwangsläufig auf die Körpergröße schließen. Zudem wissen die meisten Eltern anhand der aktuellen Kleidergröße, wie groß ihr Kind ist, können beim Körpergewicht aber oft nur grob schätzen (und liegen mit der Schätzung häufig weit neben dem realen Gewicht). 

 

Wie bei der Babyschale und beim Reboarder heißt es auch beim Folgesitz: der Sitz muss zum Kind passen.

Bei einem Folgesitz handelt es sich um einen Kindersitz der Gruppe II/III bzw. einen Kindersitz nach UN R129 (zum Teil i-Size) .

Der Folgesitz wird vorwärtsgerichtet in das Auto eingebaut und ist geeignet für Kinder:

  • von ca. 4 bis 12 Jahren
  • mit einem Gewicht von 15 - 36 kg bzw.
  • mit einer Körpergröße von 100 - 150 cm

Sitzerhöhungen - welche Arten gibt es?

Den Folgesitz erhalten Sie als reine Sitzerhöhung ohne Rückenlehne oder als Modell mit Rückenlehne.

Die Sitzerhöhung ohne Rückenlehne

Vorteile eines einfachen Sitzkissen:

  • erhöhte Sitzposition
  • relativ günstig
  • handlich

Nachteile eines einfachen Sitzkissens:

  • kein Seitenaufprallschutz
  • keine Schultergurtführung
  • kein Schutz des Kopfes
  • kein Komfort
  • kann bei einem Aufprall unter dem Po wegrutschen

 

Der ADAC sowie die Stiftung Warentest raten aufgrund mangelhafter Testergebnisse von Kindersitzen ohne Rückenlehne von einfachen Sitzkissen ab. Wir teilen diese Einschätzung.  

Die Sitzerhöhung mit Rückenlehne

Vorteile eines Folgesitzes mit Rückenlehne:

  • erhöhte Sitzposition
  • verbesserter Gurtverlauf an der Schulter
  • guter Seitenaufprallschutz
  • guter Schutz des Kopfes
  • hoher Komfort

Nachteile eines Folgesitzes:

  • etwas teurer
  • nicht ganz so handlich

 

Die Sicherheit Ihres Kindes ist von großer Wichtigkeit. Kaufen Sie deshalb bitte immer einen Kindersitz mit Rückenlehne - damit Ihr Kind stets gut gesichert ist.

Warum Sitzerhöhungen ohne Rückenlehne gefährlich sind

Sitzerh-ohungen-sind-gef-ahrlich-immer-Kindersitz-mit-Rueckenlehne-kaufen

Bildquelle: ©TCS Schweiz, Video-URL: https://www.youtube.com/watch?v=LC0mRxO32xM

 

Die eben genannten Vor- und Nachteile vor Augen, wird klar, warum Sitzerhöhungen ohne Rückenlehne so gefährlich sind.

 

Einfache Sitzkissen bieten keine optimale Gurtführung. Dadurch besteht bei jedem Unfall zusätzlich die Gefahr, dass Ihr Kind lebensgefährliche Verletzungen im Bauchraum (falsche Beckengurtführung) oder am Hals (fehlende und so falsche Schultergurtführung) erleidet. 

 

Zudem können Sitzerhöhungen ohne Rückenlehne bei einem Unfall verrutschen oder im schlimmsten Fall unter dem Po des Kindes wegrutschen. Ein sicherer Transport Ihres Kindes im Auto ist dann nicht mehr gewährleistet. Zudem besteht Strangulationsgefahr. 

 

Sitzerhöhungen ohne Rückenlehne bieten keinen Seitenschutz. Bei einem Unfall, vor allem einem seitlichen Aufprall, wird der Oberkörper des Kindes schutzlos hin und her geschleudert.

 

Auch für den empfindlichen Kopf und den Nacken Ihres Kindes besteht bei Modellen ohne Rückenlehne ein stark erhöhtes Verletzungsrisiko, denn es fehlt der wichtige Kopfschutz. Die ohrenähnlichen seitlichen Verlängerungen der Rückenlehne bieten dem Kopf zusätzlichen Schutz bei Unfällen.

 

Und auch ohne Unfall sind Sitzerhöhungen ohne Rückenlehne weder gesund noch sicher für Ihr Kind. Zum Beispiel während des Schlafens. Ohne Rückenlehne und dazugehörigen Seitenschutz fallen Oberkörper und Kopf während des Schlafens zur Seite. Die Folge ist eine ungesunde Haltung, die bei Ihrem Kind zu Verspannungen und Schmerzen führen kann.

 

Fazit: Kein Kindersitz ohne Rückenlehne

Damit Ihr Kind in seinem Folgesitz sicher und bequem im Auto mitfahren kann, sollten Sie deshalb immer einen vollständigen Kindersitz mit Rückenlehne kaufen und auf einfache Sitzkissen und Sitzerhöhungen unbedingt verzichten. 

 

Im folgenden Video des TCS sehen Sie beim "Crashtest Sitzerhöhung" eindrucksvoll, warum einfache Sitzkissen bei einem Unfall so gefährlich sind:  

Sicherheit: Ein Kindersitz mit oder ohne Isofix - Was ist sicherer?

Isofix beim Folgesitz – Was bedeutet das? Ist das sicherer?

Folgesitze der Gruppe 2/3 bzw. mit Kindersitze mit einer Zulassung ab 100 cm werden mit dem Kind zusammen mit dem 3-Punkt-Gurt des Autos angeschnallt. Zusätzlich können Sie diese Sitze meistens noch an den Isofix-Haken des Fahrzeugs befestigen.

Welchen Sinn hat die Isofixbefestigung eines Folgesitzes?

Die Isofix-Befestigung eines Gruppe-2/3-Kindersitzes trägt zur Stabilisierung und Sicherung des Sitzes bei. Anders als bei den vorhergehenden Kindersitzen der Gruppe 1/2, haben diese Sitze keine Haltefunktion mehr für das Kind, denn es wird bei einem Unfall durch den 3-Punkt-Gurt Ihres Autos gesichert. Der Kindersitz der Gruppe 2/3 hat die Aufgabe, die Position des Kindes und den Gurtverlauf des Fahrzeuggurtes so zu beeinflussen, dass alles optimal zusammenpasst, Ihr Kind sicher unterwegs und im Falle eines Unfalls bestmöglich geschützt ist.

 

In einem Kindersitz der Gruppe 1/2 mit integriertem Gurtsystem muss hingegen der interne Gurt das Kind bei einem Unfall festhalten, weshalb der Kindersitz besonders gut befestigt werden muss (Isofix- oder Gurtbefestigung).

Sicherung des Kindersitzes bei Leerfahrten ohne Kind

Sind Sie ohne sein Kind unterwegs, so müssen Sie den Folgesitz der Gruppe 2/3 immer sichern. Haben Sie ihn am Isofix befestigt, so reicht das bei den meisten Kindersitzherstellern zur Ladungssicherung aus. Manche Hersteller schreiben allerdings auch vor, ihre Kindersitze bei Leerfahrten zusätzlich zum Isofix mit dem 3-Punkt-Gurt anzuschnallen. Informationen, wie Sie es bei Ihrem Kindersitz handhaben sollten, finden Sie in der Bedienungsanleitung zu Ihrem Kindersitz.

Kein Isofix vorhanden? Denken Sie an die Sicherung des Folgesitzes!

Wenn Sie den Folgesitz nicht am Isofix befestigt haben, dann müssen Sie ihn auf jeden Fall mit dem 3-Punkt-Gurt anschnallen, da er sonst bei einem starken Bremsmanöver oder einem Unfall durch das Auto geschleudert wird und zum gefährlichen Geschoss und zur Gefahr für alle Insassen werden kann.

Sicherheit: Fahrten ohne Kind (Leerfahrten und Ladungssicherung)

Muss der Kindersitz befestigt werden, wenn kein Kind im Sitz sitzt?

Im Auto gilt: Ladung muss gesichert werden. Ansonsten kann sie bei stärkeren Bremsmanövern oder ruckartigem Lenken schnell zum Geschoss werden und zur Gefahr für alle Mitfahrenden. Da macht die Sicherung eines Kindersitzes keine Ausnahme.

 

Wenn ein Kindersitz nicht fest mit dem Auto verbunden ist, wie bei der dauerhaften Befestigung mit dem 3-Punkt-Gurt oder am Isofix, dann muss er bei jeder Leerfahrt ohne Kind gesichert werden.

Kindersitzsicherung bei Fahrten ohne Kind: Was heißt das genau?

Wenn Sie den Kindersitz üblicherweise zusammen mit Ihrem Kind mit dem 3-Punkt-Gurt des Fahrzeugs anschnallen, dann müssen Sie ihn, wenn Sie ohne Kind unterwegs sind, ebenfalls anschnallen. Sonst kann er Ihnen im schlimmsten Fall quer durch Ihr Auto fliegen und Sie oder Ihre Mitfahrer verletzen.

 

Ist der Kindersitz bereits am Isofix Ihres Autos befestigt, dann genügt dies in den meisten Fällen zur Sicherung. Einige Hersteller schreiben allerdings auch vor, den Kindersitz zusätzlich zum Isofix auch mit dem Fahrzeuggurt anzuschnallen. Lesen Sie deshalb immer sorgfältig die Anleitung zu Ihrem Kindersitz.

Sicherheit: Materialermüdung von Folgesitzen

Was ist die maximale Nutzungsdauer eines Kindersitzes der Gruppe 2/3?

Es klingt verlockend: Sie kaufen jetzt einen Folgesitz und nutzen ihn dann für zwei oder drei Kinder hintereinander. Aber ist das auch sicher?

Achtung! Materialermüdung bei Kindersitzen

Kindersitze sind so konstruiert und die Materialien so ausgewählt, dass sie Ihr Kind bei einem Unfall bestmöglich schützen. Doch selbst wenn der Sitz nie in einen Unfall verwickelt war, kann das Material nach einiger Zeit ermüden. Auch die hochwertigsten Materialien werden mit der Zeit spröde, porös oder es bilden sich feine, kaum sichtbare Haarrisse. Temperaturschwankungen von Sommer (über 30° C) zu Winter (weit unter dem Gefrierpunkt) setzen dem Material zu und beeinflussen die Qualität.

 

Aus diesem Grund sollten Kindersitze nur für eine gewissen Nutzungsdauer verwendet und danach entsorgt und ausgetauscht werden.

Die maximale Nutzungsdauer Ihres Folgesitzes

Kindersitze der Gruppe 2/3 sind für die Nutzung durch ein Kind ausgelegt. Das heißt, Ihr Nachwuchs kann von ca. 4 Jahren bis zu einem Alter von ungefähr 12 Jahren in diesem Sitz sicher im Auto mitfahren. Verwenden Sie deshalb den Kindersitz für Ihr großes Kind nur für dieses eine Kind und nicht weiter für ein Geschwisterkind.


Haben Sie Fragen zur maximalen Nutzungsdauer Ihres Kindersitzes? Schicken Sie uns eine Email oder rufen Sie uns an!

Sicherheit: Mein Kind wiegt über 36 kg - darf es noch im Folgesitz fahren?

Braucht das Kind noch einen Folgesitz, wenn es über 36 kg wiegt?

In der Straßenverkehrsordnung ist die Kindersitzpflicht ganz klar geregelt. 

 

Wenn Ihr Kind noch nicht 150 cm groß ist oder das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, muss es in einem Kindersitz fahren, - auch wenn es bereits über 36 kg wiegt!

 

Erst wenn Ihr Kind eines der beiden Kriterien (12 Jahre alt oder 150 cm groß) erfüllt, braucht es aus rechtlicher Sicht keinen Folgesitz mehr.

 

Folgesitze der Gruppe 2/3, die nach ECE R44/04 zugelassen sind, dürfen laut Zulassung von 15 kg bis 36 kg genutzt werden. Da diese Kindersitze aber keine haltende Funktion mehr haben (diese übernimmt im Falle eines Unfalls der 3-Punkt-Gurt), spricht sicherheitstechnisch grundsätzlich nichts dagegen, diese auch für Kinder zu nutzen, die mehr als 36 kg wiegen. Das letzte Wort dazu hat allerdings der Kindersitzhersteller und nicht alle erlauben die Verwendung über die Gewichtsbegrenzung von 36 kg hinaus.

Neu: Kindersitze ohne Gewichtsbeschränkung auf 36 kg

Bis zum Inkrafttreten der neuen Kindersitznorm ECE R 129 gab es keine alternative Möglichkeit zur Nutzung des Kindersitzes über die 36 kg-Grenze hinaus. Seit 2018 ist dies anders: In diesem Jahr kam der erste nach der neuen Kindersitznorm zugelassene Folgesitz ohne Gewichtsbeschränkung auf den Markt. 

 

Im Gegensatz zu Folgesitzen der Gruppe 2/3 sind Kindersitze nach der neuen R 129-Norm nicht mehr auf ein Maximalgewicht beschränkt. Sie können diese deshalb auch problemlos für schwere Kinder nutzen.

Mehr zum Thema "36 Kilo-Grenze bei Kindersitzen" können Sie auch in unserem Blogartikel zum Thema nachlesen: Kindersitze für Kinder über 36 kg

Ratgeber: Kindersitzpflicht - Wie lang benötigen Kinder einen Kindersitz?

Bis zu welchem Alter braucht ein Kind einen Kindersitz?

Die Kindersitzpflicht: Das sagt das Gesetz

Ob und wie ein Kind im Auto gesichert werden muss, steht in der Straßenverkehrsordnung (StVO). In Deutschland gibt es eine Kindersitzpflicht für Kinder, die weder das 12. Lebensjahr vollendet haben noch 150 cm groß sind. Bis eines der beiden Kriterien erreicht ist, muss Ihr Kind im Auto mit einem geeigneten Rückhaltesystem gesichert sein.

 

Ihr Kind darf erst ohne einen Kindersitz im Auto mitfahren, wenn es mindestens 150 cm groß ist oder das 12. Lebensjahr vollendet hat. Das 12. Lebensjahr beendet Ihr Kind am 12. Geburtstag. Bis dahin muss Ihr Kind in einem geeigneten Kindersitz gesichert werden. Geeignet sind Kindersitze, die nach der Prüfnorm ECE R44/04 und ECE R129 (i-Size) zugelassen sind.

Wir empfehlen Ihnen für Ihr Kind bis zum Ende der Kindersitzpflicht folgende Kindersitze:

 

  • Babyschale: Sie ist optimal an die Bedürfnisse von Neugeborenen und Babys angepasst und schützt diese besonders gut.
  • Reboarder: Kinder fahren in einem rückwärtsgerichteten Kindersitz  bis zu 7-mal sicherer als in einem vorwärtsgerichteten. Die Belastung für den kleinen Kopf und den kindlichen Nacken sind in einem Reboard-Kindersitz bei einem Unfall deutlich geringer, was Ihr Kind vor schweren oder gar tödlichen Verletzungen schützt.
  • Folgesitz der Gruppe 2/3 bzw. ab 100 cm mit Rückenlehne: Nur in einem Folgesitz mit Rückenlehne hat Ihr Kind auch bei einem Seitenaufprall den bestmöglichen Schutz. Außerdem wird bei diesem Folgesitz auch die Gurtführung an der Schulter optimiert. 

 

Wichtig: Auch wenn Ihr Kind bereits 12 Jahre alt oder 150 cm groß ist, sollten Sie den Gurtverlauf des 3-Punkt-Gurtes überprüfen. Wenn dieser ohne Kindersitz noch nicht optimal ist, sollte Ihr Kind den Sitz lieber noch eine Weile nutzen.

Ratgeber: Fahren ohne Kindersitz - Ab wann können Kinder guten Gewissens ohne Sitz fahren?

Ab wann braucht mein Kind keinen Kindersitz mehr?

Für die Mitnahme von Kindern im Auto gilt seit 1993 in Deutschland die Kindersitzpflicht. Diese besagt, dass Kinder bis zu einer Größe von 150 cm oder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres mit einem Kindersitz gesichert werden müssen. Ist Ihr Kind also mindestens 150 cm groß oder hat das 12. Lebensjahr vollendet, muss es rein rechtlich gesehen keinen Folgesitz mehr nutzen. 


Aber: Natürlich kann dabei nicht die individuelle Entwicklung eines jeden Kindes mit einbezogen werden, genau so wenig wie die technischen Gegebenheiten (Gurthöhe, Sitzposition, etc.) in allen Autos.

 
Deshalb raten wir Ihnen: Machen Sie es nicht alleine vom Alter oder Größe Ihres Kindes abhängig, ab wann kein Folgesitz mehr genutzt wird. Auch wenn 150 cm erreicht oder das 12. Lebensjahr vollendet ist, sollten Sie sich immer genau anschauen, wie der Gurtverlauf bei Ihrem Kind ohne Kindersitz ist. Nur wenn der Beckengurt über den Beckenknochen verläuft und der Schultergurt wirklich mittig auf der Schulter liegt, kann Ihr Kind im Falle eines Unfalls auch optimal gehalten und geschützt werden. Ist dies nicht der Fall, drohen Ihrem Kind bei einem Unfall durch den Gurt sogar schwere Verletzungen.  


Deshalb sollten Sie Ihr Kind, wenn der Gurtverlauf noch nicht passend ist, lieber noch etwas länger im Folgesitz fahren lassen.
 

Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Ihr Kind schon ohne Kindersitz fahren kann, nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Wir helfen Ihnen gerne!

Ratgeber: Unterschied Folgesitz der Gruppe 2/3 und "i-Size"-Folgesitz

Was ist der Unterschied bei Folgesitzen, die nach ECE R 44/04 oder nach ECE R 129 zugelassen sind?

Unterschiede der Kindersitznormen

Bei Kindersitzen gelten zurzeit die Zulassungsnormen ECE R 44/03, 44/04 und ECE R129 (inkl i-Size) parallel. Der offensichtlichste Unterschied dieser beiden Zulassungsnormen ist die Klassifizierung nach Gewicht beziehungsweise nach Größe.

 

  • Bei der Zulassung nach ECE R 44/04 wird die Klassifizierung des Kindersitzes nach dem Gewicht des Kindes vorgenommen. Bei Folgesitzen der Gruppe 2/3 ist der Kindersitz beispielsweise von 15 bis 36 kg zugelassen.
  • Bei Kindersitzen, die nach ECE R129 (i-Size) zugelassen sind, werden Kindersitze nach der Größe des Kindes eingeteilt. So ist ein nach neuer Norm zugelassener Folgesitz zum Beispiel für Kinder von 100 bis 150 cm freigegeben.

 

Anhand der Größe lässt sich viel besser beurteilen, ob ein Kindersitz bereits für ein Kind passt. Das ist bei der Einteilung nach Gewicht so nicht der Fall. Es können auch relativ kleine Kinder schon ein hohes Gewicht haben. Trotzdem passen sie vielleicht noch nicht in den Kindersitz, obwohl sie ihn von der Gewichtseinteilung (rein theoretisch) nutzen dürften. Ferner kennen Eltern die Größe Ihrer Kinder meist besser als das Gewicht. Schließlich haben sie mit der Größe täglich bei der Konfektionsgröße der Kleidung zu tun.

Auch die Anforderungen an Kindersitze, die nach der UN ECE R 129 zugelassen sind, sind andere als bei ECE R 44/04.

Bei den Tests zur Zulassung nach der neuen Kindersitznorm R 129 wird zusätzlich zum Frontal- und Heckaufprall auch der Seitenaufprall mit einbezogen. Dies ist bei einer Zulassung nach ECE R 44/04 nicht vorgesehen. Da der seitliche Aufprall aber mit ca. 27 % die zweithäufigste Unfallart ist, macht das durchaus Sinn. Viele Hersteller legen mittlerweile bei ihren Kindersitzen, die noch nach ECE R44/04 zugelassen sind, ebenfalls Wert auf gute Testergebnisse beim Thema Seitenaufprall und rüsten Seitenschutz-Protektoren nach.

Welcher Kindersitz ist besser für Ihr Kind?

Egal für welchen Kindersitz Sie sich entscheiden, er muss zum Kind und auch zu Ihrem Fahrzeug passen. Das findet Sie beispielsweise bei einem Termin beim Kindersitz-Fachhändler heraus. Dort kann Ihr Kind in verschiedenen Sitzen probesitzen und es werden auch Kindersitze zur Probe ins Auto eingebaut. Alternativ können Sie sich auch gerne per Email oder telefonisch an uns wenden. Wir haben jahrelange Erfahrung mit verschiedenen Automodellen und den Folgesitzen und können Ihnen so auch aus der Ferne bei der Entscheidung hilfreich zur Seite stehen.

 

Wenn alles passend ist und Sie für Kind und Auto den perfekten Sitz gefunden haben, dann schützt er Ihr Kind bestmöglich – egal ob er nach ECE R44/04 oder ECE R129 (inkl.i-Size) zugelassen ist!

Zuletzt angesehen