Was steht auf dem orangen Siegel und wofür ist es gut?
Vermutlich haben Sie das orange Etikett auf Ihrem Kindersitz schon einmal gesehen. Der Aufkleber auf dem Kindersitz ist Teil der Zulassung des Sitzes, - ganz gleich, ob Babyschale, Reboarder oder Folgesitz. Das Siegel zeigt, dass der Sitz offiziell getestet und nach der Prüfnorm ECE R44/xx oder ECE R129 (i-Size) zugelassen ist und deren gesetzlichen Mindestanforderungen entspricht.
Wichtig für Sie: Jeder Kindersitz muss diesen Aufkleber haben, denn nur so können Sie die offizielle Zulassung und die Größen- bzw. Gewichtsbeschränkungen des Kindersitzes nachweisen. Diese Angaben sind sonst beispielsweise für einen Polizisten bei einer Verkehrskontrolle nicht zu erkennen. Achten Sie immer darauf, dass Ihr Kindersitz das orange Etikett hat und entfernen Sie dies nicht!
Was steht auf dem Etikett des Kindersitzes? Wofür stehen die Ziffern und Buchstaben?
Sehen wir uns die Angaben auf dem orangen Aufkleber einmal genau an. Diese Informationen finden Sie auf dem Etikett:
- Die Norm, nach der Ihr Kindersitz zugelassen wurde
- Der Größen- und Gewichtsbereich, in dem der Autokindersitz benutzt werden darf
- Die Art der Zulassung
- Die E-Nummer: Das europäische Land, in dem der Kindersitz zugelassen wurde
- Die Zulassungsnummer des Sitzes
- Die Seriennummer des Sitzes
- zum Teil optional: Name und Adresse des Herstellers, Name des Kindersitzmodells
1. Die Angabe der Norm, nach der Ihr Kindersitz zugelassen wurde
Aktuell sind drei Normen, nach denen Kindersitze zugelassen werden, parallel gültig, die UN ECE R 44/03 (seit 1995), die R 44/04 (seit 2005) und die R 129 (seit 2013). Kindersitze, auf denen noch die Prüfnorm ECE R44/01 oder ECE R44/02 steht, dürfen seit dem Jahr 2008 nicht mehr auf deutschen Straßen verwendet werden.
ECE R44/xx: Nach dieser Norm wurden bis zum Jahr 2013 alle Kindersitze getestet. Die Zahl nach dem Schrägstrich zeigt, um welche Zulassungsnorm es sich handelt. Die ECE R44/04 ist die aktuelle Norm, die ECE R44/03 die Vorgängerin. Sitze mit der „03“ am Anfang dürfen rein rechtlich noch genutzt werden. Da diese Norm aber schon seit 1995 gilt, ist es ratsam einen Sitz zu kaufen, der auch den neuesten Sicherheitsstandards entspricht.
Bei älteren Sitzen können Materialermüdung oder - beim Kauf von gebrauchten Sitzen - auch Stürze bzw. vom Käufer nicht erwähnte Unfälle die Sicherheit des Sitzes stark beeinträchtigen. Außerdem wird von den Herstellern eine maximale Nutzungsdauer angegeben, die bei älteren Sitzen (z.B. nach ECE R44/03) bereits überschritten ist.
ECE R129 (i-Size): Dies ist die neue Kindersitz-Norm, oft kurz "i-Size" genannt. Sie gilt im Moment parallel mit der 44/03 und der 44/04, soll die alten Zulassungsnormen aber in Zukunft ganz ablösen.
2. Die Gewichts- oder Größenklasse des Kindersitzes
Unter diesen Angaben steht die Gewichtsklasse, in der der Sitz zugelassen ist. Achtung: Die Angaben zu Gewicht und Größe, die Sie auf dem orangen Etikett finden, sind keine Richtwerte, sondern bindend. Ihr Kind darf weder mit einem zu niedrigen noch mit einem höheren als auf dem Zulassungsaufkleber angegebenen Gewicht in einem Kindersitz fahren.
Eine Ausnahme bildet dabei lediglich die 36 kg-Grenze, mehr dazu können Sie hier nachlesen: Kindersitze für Kinder über 36 Kilogramm. Sie riskieren nicht nur ein Bußgeld, sondern gefährden auch die Sicherheit Ihres Kindes, wenn Sie die Angaben zur Gewichtsklasse unter- oder überschreiten. Das gleiche gilt für die Größenbereiche, in denen ein Kindersitz zugelassen ist.
Es gibt folgende Kindersitz-Gruppen (UN ECE R 44):
Innerhalb der alten Kindersitznorm gab es feste Gruppen, in die die Kindersitze eingeteilt wurden. Die Gruppe 0 startete mit 0 Kilogramm, Kindersitze für große Kinder waren bis maximal 36 kg zugelassen. Mit der neuen Kindersitznorm wurde die Einteilung in Klassen als solche aufgegeben.
In der neuen Kindersitznorm (UN ECE R 129) sind die Gruppen nach der Körpergröße verteilt:
i-Size (ECE R 129): Kindersitze, die nach der neuesten Kindersitznorm ECE R 129 zugelassen sind, erkennt man an der Bezeichnung "129" bzw. „i-Size“ auf dem Zulassungsetikett. Hier steht zusätzlich zum zugelassenen Gewicht auch die zugelassene Größe für die Nutzung des Sitzes. Alle weiteren Angaben sind so wie beim ECE R44/xx Etikett.
Der Kindersitzhersteller kann bei einem nach der ECE R 129 zugelassenen Sitz einen Größenbereich vorgeben, in dem der Kindersitz zugelassen werden soll. Die Angaben zur Größenbegrenzung finden Sie sowohl in der Bedienungsanleitung als auch auf dem Zulassungsetikett.
Kinder müssen in Autokindersitzen, die nach der ECE R 129 zugelassen sind, über den 1. Geburtstag hinaus rückwärts transportiert werden. Es ist erst ab einem Alter von 15 Lebensmonaten erlaubt, einen nach vorne gerichteteten Kindersitz zu nutzen bzw. den Kombinationskindersitz nach vorne zu drehen. Die Größenbereiche, die Sie in unserer Tabelle sehen, zeigen an, mit welchen Dummies die Kindersitze geprüft werden.
3. Die Art der Zulassung (universal, semi-universal, fahrzeugspezifisch, i-universal für i-Size-Sitze)
Wenn Sie sich das Handbuch zu Ihrem Auto einmal näher angesehen haben, haben Sie sehr wahrscheinlich auch eine Kindersitztabelle gefunden. In dieser gibt der Autohersteller vor, welche Sitze in welchen Größenklassen und mit welcher Zulassung in das Fahrzeug eingebaut werden dürfen.
Es gibt folgende Arten der Kindersitzzulassungen:
Art der Zulassung | Bedeutung |
Universal | Hat ein Kindersitz eine universale Zulassung, so bedeutet das, dass dieser Sitz in allen Fahrzeugen verwendet werden darf, die zur Personenbeförderung zugelassen sind und auf allen Autositzen genutzt werden kann, für die der Autohersteller eine Freigabe für Kindersitze erteilt hat (dies können Sie in Ihrem Auto-Handbuch nachlesen). Dabei muss das Fahrzeug die Vorschriften ECE R 14 und ECE R 16 erfüllen. |
Semi-universal | Semi-universal heißt, dass über die Standardanforderungen der Universal-Zulassung hinaus weitere Tests zum sicheren Einbau nötig sind (zum Beispiel bei Bodenstaufächern und Stützfüßen). Kindersitze, die semi-universal zugelassen sind, dürfen nicht auf jedem Sitzplatz im Auto eingebaut werden. Für diese Kindersitze erstellen die Hersteller jeweils Typenlisten. In diesen Fahrzeuglisten sind alle Sitzplätze der verschiedenenen Automodelle vermerkt, auf denen Sie den semi-universalen Kindersitz einbauen dürfen. Wenn Ihr Auto nicht erfasst ist, bedeutet das allerdings nicht automatisch, dass Sie den Kindersitz nicht verwenden dürfen. Es kann sein, dass der Kindersitzhersteller seinen Kindersitz in Ihrem Automodell noch nicht probeeingebaut hat. Wenden Sie sich in diesem Fall an den Hersteller oder auch an uns als Fachhändler. Wir klären gemeinsam mit Ihnen ab, ob der Kindersitz in Ihr Auto eingebaut werden darf. |
Fahrzeugspezifisch | "Fahrzeugspezifische Zulassung" bedeutet, dass der Kindersitz in jedem in der Fahrzeugtypenliste aufgeführten Kindersitze verwendet werden kann. Dies kann an Besonderheiten oder speziellen Designelementen liegen, die nur in bestimmten Fahrzeugtypen angebracht werden können. Bei dieser Art der Zulassung werden die zugelassenen Fahrzeuge wie bei der semi-universalen Kindersitzzulassung in der Typenliste des Herstellers aufgeführt. Auch die UN ECE R 129 kennt diese Form der Kindersitzzulassung für Kindersitze, die nicht universal zugelassen sind. |
i-universal (i-Size) | Im Handbuch zu Ihrem Fahrzeug finden Sie eventuell auch die Angabe "i-U". i-U ist die Abkürzung für i-Size-universal. Auf einem Autositzplatz, der für einen i-Size-Sitz freigegeben ist, dürfen Sie einen i-Size-Kindersitz in der Regel uneingeschränkt einbauen. Beachten Sie bei einem Fahrzeug, das Bodenstaufächer hat, unbedingt die Hinweise des Autoherstellers zu Kindersitzen bzw. Basisstationen mit Stützfuß. |
4. Das europäische Prüfzeichen
Das große „E“ ist das europäische Prüfzeichen. Es steht in Verbindung mit einer Zahl in einem Kreis. Die Zahl ist die Länderkennung und steht für das Land, in welchem der Kindersitz zugelassen wurde.
ECE-Länderkennzahlen | |||||||
E1 | Deutschland | E11 | Vereinigtes Königreich | E21 | Portugal | E31 | Bosnien und Herzegowina |
E2 | Frankreich | E12 | Österreich | E22 | Russische Förderation | E32 | Lettland |
E3 | Italien | E13 | Luxemburg | E23 | Griechenland | E33 | |
E4 | Niederlande | E14 | Schweiz | E24 | Irland | E34 | Bulgarien |
E5 | Schweden | E15 | (ehemalige DDR) | E25 | Kroatien | E35 | Kasachstan |
E6 | Belgien | E16 | Norwegen | E26 | Slowenien | E36 | Litauen |
E7 | Ungarn | E17 | Finnland | E27 | Slowakei | E37 | Türkei |
E8 | Tschechische Republik | E18 | Dänemark | E28 | Weißrussland | E38 | |
E9 | Spanien | E19 | Rumänien | E29 | Estland | E39 | Aserbaidschan |
E10 | Serbien | E20 | Polen | E30 | E40 | Nordmazedonien | |
E41 | E51 | Republik Korea | E61 | ||||
E42 | Europäische Union | E52 | Malaysia | E62 | Ägypten | ||
E43 | Japan | E53 | Thailand | E63 | Nigeria | ||
E44 | E54 | Albanien | |||||
E45 | Australien | E55 | Armenien | ||||
E46 | Ukraine | E56 | Montenegro | ||||
E47 | Südafrika | E57 | San Marino | ||||
E48 | Neuseeland | E58 | Tunesien | ||||
E49 | Zypern | E59 | |||||
E50 | Malta | E60 | Georgien |
5. Die Zulassungsnummer des Kindersitzes
Auch auf dem orangen Zulassungsaufkleber finden Sie die Zulassungsnummer des Kindersitzes.
Diese beginnt mit 01, 02, 03 oder 04 bzw. bei den neuen Kindersitzen meist mit 129. Der Anfang der Zulassungsnummer verrät Ihnen, nach welcher Kindersitznorm der jeweilige Sitz zugelassen ist: 01 für 44/01, 02 für 44/02, 03 für die 44/03 und die 04 am Anfang steht für die UN-ECE R 44/04. Kindersitze, die nach der aktuellsten Norm zugelassen wurden, beginnen entweder mit der 129 oder die Norm wird direkt auf dem orangen Aufkleber vermerkt.
Der 2WayPearl von Maxi-Cosi bekam als erster nach der R129 zugelassener Kindersitz die Zulassungsnummer R129000001 (und die E4, da dieser Reboader in den Niederlanden zugelassen wurde). Auch der Concord Reverso hat diese Zulassungsnummer - allerdings wurde er in Deutschland (E1) zugelassen.
6. Die Seriennummer des Kindersitzes
Unter der Zulassungsnummer befindet sich meist noch eine weitere Nummer. Dieser Nummer dient Nachverfolgungs- und Testzwecken (zum Beispiel bei Rückrufen und Warnungen oder Nachprüfungen). Neben dieser Seriennummer hat jeder Kindersitz noch einige herstellereigene Seriennummer, die Sie an unterschiedlichen Stellen des Kindersitzes, nicht aber auf dem orangen Prüftetikett finden.
7. Weitere Angaben zum Kindersitz
Folgende Angaben können sich außerdem auf dem orangen Etikett oder auf einem anderen Aufkleber (oder einer Gravur) neben oder unter dem orangen Zulassungsetikett befinden:
- Der Name des Herstellers
- Die Hersteller-Artikel-Referenznummer
- Produktionsjahr und die Kalenderwoche (0706 steht z.B. für Kalenderwoche 07, Jahr 2006).
- Ein Barcode mit EAN-Code
Die Reihenfolge der verschiedenen Angaben kann variieren.
Schauen Sie sich Ihren Kindersitz doch einmal genau an und überprüfen Sie, wo das Etikett sitzt und ob es noch unbeschadet ist.
Haben Sie weitere Fragen zum Zulassungsetikett und den Angaben darauf? Wir beantworten sie gerne!