Familie Bär: Unsere Unfallaustauschgarantie für Ihren Kindersitz

Wir begleiten Sie von der Schwangerschaft an bis zum Ende der Kindersitzpflicht – das gilt in guten wie in schlechten Zeiten. Sollte Ihr Kindersitz in einen Unfall verwickelt werden, tauschen wir deshalb die bei uns gekaufte Babyschale, den Kindersitz und auch die gegebenenfalls zugehörige Basisstation im Rahmen unserer Unfallaustauschgarantie für Sie aus – und das kostenlos.

Kindersitze Unfallaustauschgarantie Familie Bär

Wir ersetzen Ihren Kindersitz nach einem Unfall kostenlos

Kindersitze sind Sicherheitsartikel. Die Babyschale und auch die nachfolgenden Sitze müssen Ihr Kind zu jeder Zeit vor Verletzungen bewahren können. Dies funktioniert allerdings nur dann zuverlässig, wenn Ihr Kindersitz intakt ist.

Wann muss ein Kindersitz ersetzt werden?

Jeder Kindersitz, der bei einem Unfall an Bord des Fahrzeugs war, muss unbedingt ausgetauscht werden* – auch dann, wenn er auf den ersten Blick unversehrt aussieht. Bei einem Unfall können feine, auf den ersten Blick nicht sichtbare, Haarrisse an Ihrem Kindersitz entstehen. Ist dies der Fall, kann der Sitz Ihr Kind bei einem weiteren Verkehrsunfall nicht mehr (gut) schützen. Dies gilt ebenso für die gegebenenfalls zugehörige Basisstation zur Babyschale oder zum Kindersitz und auch dann, wenn Ihr Kind beim Unfall nicht in seinem Sitz saß.

Deshalb raten die Kindersitzhersteller und auch wir Ihnen dazu, Ihr Kindersitzsystem nach einem Unfall unbedingt auszutauschen. Diesen Hinweis finden Sie jeweils auch in der Bedienungsanleitung zu Ihrem Kindersitz.

Bedingungen unserer Unfallaustauschgarantie für Kindersitze

Wir tauschen Kindersitze nach einem Unfall ausVerkehrsunfälle bringen neben etwaigen Verletzungen oft auch viel Ärger mit sich. Wir möchten Ihnen ein wenig beistehen und verkaufen deshalb alle unsere Sitze inklusive Unfallaustauschgarantie. So haben Sie nach dem Unfall eine Sorge weniger, und Ihr Kind kann direkt im Anschluss wieder sicher im Auto mitfahren.

Die Unfallaustauschgarantie für Kindersitze gilt für alle Kindersitzsysteme, die bei Familie Bär und den Partner-Händlern von Familie Bär gekauft werden oder ab folgenden Daten gekauft wurden: ab 01.07.2016 bei Familie Bär und nana natürlich, ab 04.03.2017 bei Die Kinderburg, ab dem 13.01.2018 bei Paderkinderleben, ab 01.12.2020 bei Rü du Lä und ab Eröffnung bei Kuckuck & Känguru.

Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein, damit wir Ihren Kindersitz (und die Basisstation) einmalig auf unsere Kosten ersetzen:

  • Ihr Kindersitz war nachweislich in einen Unfall mit Aufprall verwickelt und wurde entweder in den Polizeibericht oder in das Unfallgutachten aufgenommen oder Sie können anhand von Fotos des Kindersitzes im verunfallten Fahrzeug nachweisen, dass sich der Kindersitz zum Unfallzeitpunkt im Fahrzeug befand.
  • Ihre eigene Versicherung übernimmt den Schaden nicht (Nichtversicherungserklärung)
  • Der Kindersitz muss laut Angabe des Kindersitz-Herstellers ausgetauscht werden.
  • Der Verkehrsunfall wurde durch Sie selbst verursacht (anderenfalls übernimmt der Unfallgegner die Kosten des Kindersitzaustauschs).
  • Sie sind bzw. waren der Erstkäufer des Kindersitzes und legen für den Austausch die Originalrechnung vor, die nicht älter als 6 Jahre ist.
  • Sie kontaktieren uns spätestens zwei Wochen nach dem Tag des Unfalls.
  • Sie überlassen uns den in den Unfall verwickelten Kindersitz zu Entsorgungszwecken.

Daneben verpflichten Sie sich, sich bei den herstellereigenen Unfallaustauschprogrammen zu registrieren.

Achtung: Die Unfallaustauschgarantie ist nicht übertragbar. Wenn Sie Ihren Kindersitz verkaufen, geht die Unfallaustauschgarantie NICHT auf den Käufer über.

*Hinweis:
Nach einer starken Bremsung muss Ihr Kindersitz nicht ersetzt werden. Dies gilt auch für Parkrempler mit einer Geschwindigkeit unter 10 km/h.