Kompetente Kindersitzberatung

  Kindersitze mit Unfallaustauschgarantie

  Versandkostenfrei ab 50 €

  Abholung an 7 Standorten

Unfallaustauschgarantie-wir-ersetzen-Kindersitze-kostenlosUnsere Rundum-Sorglos-Garantie

Weil uns die Sicherheit Ihres Kindes am Herzen liegt, tauschen wir die bei uns gekaufte Babyschale, den Kindersitz und auch die gegebenenfalls zugehörige Basisstation im Rahmen unserer Unfallaustauschgarantie für Kindersitze für Sie kostenlos aus, wenn Ihr Kindersitz in einen durch Sie selbst verschuldeten Unfall verwickelt war.

Unfallaustauschgarantie für Kinderrückhaltesysteme

Babyschalen, Kindersitze und auch Nachfolgesitze sind Produkte, die der kompromisslosen und permanenten Sicherheit Ihres Kindes dienen und Ihr Kind nur dann zuverlässig vor Verletzungen bewahren können, wenn sie intakt sind.

Wann ist es nötig, einen Kindersitz auszutauschen?

Jeder Kindersitz, der bei einem Unfall an Bord des Fahrzeugs war, muss unbedingt ausgetauscht werden – auch dann, wenn er auf den ersten Blick unversehrt aussieht und unabhängig davon, ob ein Kind im Auto gesessen hat.*

Es ist nicht möglich bzw. viel zu kostspielig (CT des Sitzes) herauszufinden, ob ein Kindersitz mikroskopisch feine Haarrisse aufweist, welche jedoch bei einem weiteren Unfall dazu führen würden, dass der Sitz nicht mehr über seine ursprünglichen Sicherheitseigenschaften verfügt und Ihr Kind damit nicht mehr zuverlässig schützen kann. Das gleiche gilt für die gegebenenfalls zur Babyschale oder zum Kindersitz zugehörige Basisstation.

Aus diesem Grund raten die Kindersitzhersteller und auch wir Ihnen dazu, Ihr Kindersitzsystem nach einem Unfall unverzüglich auszutauschen. Die Herstelller weisen in der Bedienungsanleitung zu den jeweiligen Kindersitzen auch schriftlich darauf hin.

Konditionen unserer Unfallaustauschgarantie

Selbst verschuldete Verkehrsunfälle bringen nicht nur mögliche Verletzungen mit sich, sondern oftmals auch viel Ärger mit Versicherungen und Werkstätten. Um Ihnen eine Sorge zu nehmen, verkaufen wir alle unsere Sitze inklusive Unfallaustauschgarantie für 6 Jahre ab dem Kaufzeitpunkt. So kann Ihr Kind nach dem Austausch des Sitzes wieder sicher im Auto transportiert werden.

Damit wir Ihren Kindersitz (und die Basisstation) einmalig auf unsere Kosten ersetzen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Ihr Kindersitz war nachweislich in einen Unfall verwickelt und wurde entweder in den Polizeibericht oder in das Unfallgutachten aufgenommen oder Sie können anhand von Fotos des Kindersitzes im verunfallten Fahrzeug nachweisen, dass sich der Kindersitz zum Unfallzeitpunkt im Fahrzeug befand.
  • Der Kindersitz muss laut Angabe des Kindersitz-Herstellers ausgetauscht werden.
  • Der Verkehrsunfall wurde durch Sie selbst verursacht (anderenfalls übernimmt der Unfallgegner die Kosten des Kindersitzaustauschs).
  • Ihre eigene Versicherung übernimmt den Schaden nicht (Nichtversicherungserklärung) 
  • Sie sind bzw. waren der Erstkäufer des Kindersitzes und legen für den Austausch die Originalrechnung vor, die nicht älter als 6 Jahre ist.
  • Sie kontaktieren uns spätestens zwei Wochen nach dem Tag des Unfalls.
  • Sie überlassen uns den in den Unfall verwickelten Kindersitz zu Entsorgungszwecken.
  • Daneben verpflichten Sie sich, sich bei den herstellereigenen Unfallaustauschprogrammen zu registrieren.


Achtung:
Die Unfallaustauschgarantie ist nicht übertragbar. Die Unfallaustauschgarantie geht NICHT auf den Käufer über, wenn Sie Ihren Kindersitz verkaufen.

Die Unfallaustauschgarantie für Kindersitze gilt für alle Kindersitzsysteme, die bei Familie Bär im Ladengeschäft, hier in unserem Onlineshop oder bei den Partner-Händlern von Familie Bär gekauft werden bzw. wurden. 

*Hinweis: Ihr Kindersitz muss nach einer starken bzw. einer Vollbremsung oder einem Parkrempler nicht ausgetauscht werden.

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