Warum sollte man auch im Flugzeug einen Kindersitz nutzen?
Kinder unter 2 Jahren bekommen standardmäßig bei der Buchung eines Fluges keinen eigenen Sitzplatz zugewiesen, sondern müssen auf dem Schoß eines Erwachsenen, "gesichert" durch den Loopbelt, mitfliegen. Dieser Bauchgurt schützt die Kleinsten jedoch in keiner Weise.
Kinder sollten immer mit einem eigenen Sitzplatz fliegen und dort je nach Alter und Maßen zusätzlich gesichert werden. Babys und kleine Kinder sind in einer Babyschale gut aufgehoben. Um den Beckengurtverlauf zu optimieren, ist ein Folgesitz der Gruppe 2/3 für ältere Kinder ab ca. 4 Jahren empfehlenswert.
Was muss ich beim Fliegen mit Kindersitz beachten?
Ein Kindersitz, welcher im Flugzeug genutzt werden soll, muss je nach Airline über ein "For Use in Aircraft" Siegel vom TÜV Rheinland oder über einen Aufkleber der die US-Amerikanische FAA Zulassung bestätigt (“This restraint is certified for use in motor vehicles and aircraft”.) verfügen. Meist darf der Sitz nur mit diesen während Start und Landung an Bord genutzt werden. Viele Airlines wünschen eine vorige Anmeldung eines Kinderrückhaltesystems, dies empfehlen wir auch. Eine schriftliche Erlaubnis, dass der Sitz genutzt werden darf, vermeidet eventuelle Diskussionen mit dem Boden- oder Boardpersonal.
Kindersitze mit Flugzulassung
Weitere Informationen zum Thema Fliegen mit Kindern sowie eine Liste von Kindersitzen mit Flugzulassung finden Sie in unserem Blogbeitrag.