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Joie Traver
Traver von Joie, grau, Dark Pewter mit Armlehnen
Der Seitenaufprallschutz am Traver sorgt für zusätzliche Sicherheit bei einer seitlichen Kollision
Die Sitzfläche des Traver kann 3-fach in der Tiefe verstellt werden
Wächst in 8 Stufen in der Höhe mit
Seitliche Ansicht des Traver mit roter Gurtführung, Seitenaufprallschutz und Armlehnen
Der Traver kann für mehr Stabilität am Isofix befestigt werden
Kinder im Folgesitz Joie Traver, schwarz

 Note „gut“ beim ADAC Kindersitztest im Frühjahr 2018

Besonders sicherer Kindersitz von 15 bis 36 kg, mit anpassbarer Sitztiefe für maximalen Komfort

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  •  Note „gut“ beim ADAC Kindersitztest im Frühjahr 2018

Joie Traver - der Testsieger zum kleinen Preis Der Traver von Joie ist ein flexibler,...mehr
Produktinformationen "Joie Traver"

Joie Traver - der Testsieger zum kleinen Preis

Joie-Traver-schwarz-mit-Kind-im-Auto

Der Traver von Joie ist ein flexibler, leichter, bequemer und ausgesprochen sicherer Kindersitz für Kinder ab 15 bis 36 kg. 

Sicherheit muss nicht teuer sein!

Mit der Gesamtnote 1,8 schnitt der Traver von Joie im ADAC Kindersitztest 2018 hervorragend ab. Im Seitenaufprall erreichte er sogar die Note 1,2. Mit diesem Kindersitz können Sie sicher sein, dass Ihr Kind bestens geschützt ist!

Geschützt von Kopf bis Fuß im Joie Traver

Durch die vielseitigen Verstellmöglichkeiten wächst dieser Kindersitz mit Ihrem Kind mit. Er ist daher als Folgesitz nach dem Reboarder, also ab ca. 4 Jahren bis zum Ende der Kindersitzpflicht, geeignet. In Deutschland endet diese mit dem Erreichen einer Körpergröße von 150 cm oder mit dem vollendeten 12. Lebensjahr, also am 12. Geburtstag.

Die Kopfstütze des Joie Traver lässt sich mit einem Handgriff 8-fach in der Höhe verstellen. Sie ist gut gepolstert und gibt dem Kopf perfekten Halt. So kann dieser Kindersitz individuell an seinen kleinen Passagier angepasst werden. Auch die Sitzfläche des Traver lässt sich 3-fach in der Tiefe verstellen. Dadurch wächst der Traver besonders gut mit Ihrem Nachwuchs mit. 

Ihr Kind wird den Traver lieben: Die bequeme Sitzposition sorgt dafür, dass Ihrem Kind während der Fahrt nichts entgeht. Sitzfläche und Rückenlehne sind mit besonders komfortablem Memoryschaum gepolstert und natürlich atmungsaktiv. Dies verringert übermäßiges Schwitzen. Der Bezug ist weich, pflegeleicht, schadstoffgeprüft und lässt sich bei 30 Grad waschen.

Für zusätzlichen Schutz von Kopf, Brust und Becken sorgt der individuell abnehmbare Seitenaufprallschutz. Um die Sicherheit Ihres Kindes zu gewährleisten, sollte der Seitenaufprallschutz zur Fensterseite immer montiert bleiben, während er zur Fahrzeuginnenseite entfernt werden darf. Dazu müssen Sie die kleine schwarze Plastiklasche am Seitenaufprallschutz lediglich mit etwas Kraft (und Gefühl) in Richtung Vorderseite des Sitzes drücken. So sollte sich der Seitenaufprallschutz leicht aus der Befestigung lösen lassen.

Um Fehler in der Anwendung zu vermeiden, ist die Gurtführung an Kopfstütze und Sitzeinheit gut gekennzeichnet. So wird Ihnen das korrekte Anschnallen Ihres Kindes leicht gemacht, denn nur bei richtiger Gurtführung bietet der Sitz Ihrem Kind optimalen Schutz.

Mit oder ohne Isofix? Sowohl als auch!

Beim Einbau punktet der Traver durch seine Flexibilität. Sie können ihn mit dem 3-Punkt-Gurt fixieren und ihm, wenn Sie möchten, mit den 8-fach verstellbaren ISOSAFE- Konnektoren zusätzliche Stabilität geben. Nutzen Sie ihn allein mit dem Fahrzeuggurt, so können Sie die flexiblen ISOSAFE- Konnektoren ganz einfach unter den Sitz klappen. Sie schnallen den Sitz dann zusammen mit Ihrem Kind mit dem 3-Punkt-Gurt an.

Dank der verstellbaren ISOSAFE-Konnektoren sind auch tief im Polster liegende Isofixaufnahmebügel kein Problem. Sie fahren die ISOSAFE-Konnektoren aus und verbinden sie mit den Isofixaufnahmebügeln. Wenn sie dort fest verankert sind, schieben Sie den Traver so weit zurück, bis die Rückenlehne an der Lehne des Autositzes anliegt. 

Mit seinem geringen Gewicht von nur 7 kg ist der Traver von Joie leicht zu handhaben und eignet sich auch für häufigen Fahrzeugwechsel.

Joie-Traver-Pacific-blau-mit-Kind

Die Vorteile des Joie Traver auf einen Blick:

  • 8-fach höhenverstellbare Kopfstütze
  • 3-fach in der Tiefe verstellbare Sitzfläche
  • integrierte ISOSAFE- Konnektoren für zusätzliche Stabilität
  • patentierter Seitenaufprallschutz
  • gut gekennzeichnete Gurtführung
  • leicht und gut zu handhaben
  • Preis-Leistungssieger beim ADAC Kindersitztest
  • ein komfortabler und gemütlicher Reisebegleiter für Ihr Kind

Hinweis: Kinder sollten so lange wie möglich, mindestens jedoch bis zu einem Alter von 4 Jahren in einem Reboarder gesichert werden. Ein rückwärtsgerichteter Kindersitz schützt das kleine bzw. junge Kind optimal und ist bestens auf seine Proportionen abgestimmt. Erst wenn Ihr Kind dem Reboarder entwachsen ist, es die körperlichen Voraussetzungen erfüllt und zuverlässig still sitzen kann, sollte es in einen Gruppe 2/3 Sitz wechseln.

Bitte beachten Sie: Ein Folgesitz der Gruppe 2/3 kann Ihr Kind nur dann optimal schützen, wenn er zum Kind und auch zu Ihrem Auto passt. Fragen Sie uns, wir beraten Sie gerne!

Video-Vorstellung des Joie Traver

Sie möchten sich den Folgesitz von Joie gerne nochmal in Ruhe in einem Video ansehen? Kein Problem! 


Daten zum Folgesitz Joie Traver 

Zulassung UN/ECE R 44/04
Flugzulassung Nein
Kindersitzgruppe(n) 2/3
Gewicht des Kindes 15 bis 36 kg
Größe des Kindes -
Sicherung des Kindes Ihr Kind wird in dieser Kindersitzgruppe mit dem Fahrzeuggurt angeschnallt.
Einbau des Kindersitzes  
Verankerung am Isofix möglich Ja, dieser Folgesitz kann zusätzlich (optional) am Isofix befestigt werden.
Kindersitz darf auf einen gedrehten Fahrzeugsitz Nein
Ladungssicherung Dieser Folgesitz muss bei Fahrten ohne Kind mit dem Gurt gesichert werden, wenn er nicht mit Isofix befestigt ist.
Maße und Gewicht des Kindersitzes  
Maße 55,5 cm breit, 70 cm hoch, 41 cm tief
Maße bei höchster Einstellung der Kopfstütze 55,5 cm breit, 85,5 cm hoch, 41 cm tief
maximale Länge der Rückenlehne  53,5 cm 
Gewicht des Kindersitzes 7 kg

Lieferumfang zum Joie Traver:

  • Joie Traver Kindersitz
  • inkl. Unfallaustauschgarantie
Weiterführende Links zu "Joie Traver"
Verfügbare Downloads:

Kindersitz-FAQ: Häufig gestellte Fragen zu diesem Kindersitz


Hier finden Sie Antworten zu den wichtigsten Fragen zu diesem Kindersitz. Ihre Frage wurde noch nicht beantwortet? Melden Sie sich, wir helfen Ihnen gerne am Telefon, per Email oder auch persönlich in unseren Kindersitzgeschäften vor Ort.

  • Wie wird der Joie Traver eingebaut?


    Der Joie Traver ist für Kinder zugelassen, die mindestens 15 kg wiegen. Dieser Kindersitz wird in Fahrtrichtung in das Auto eingebaut, das Kind wird mit dem 3-Punkt-Gurt des Fahrzeugs gesichert.

    So bauen Sie den Joie Traver ein

    1. Einbau mit Isofix: Diesen Kindersitz können Sie an den Isofixbügeln Ihres Fahrzeugs befestigen. Damit bekommt er zusätzliche Stabilität. Ihr Kind wird dann mit dem Fahrzeuggurt gesichert.
    2. Einbau ohne Isofix: Um den Traver nutzen zu können, ist Isofix nicht zwingend erforderlich. Sie können den Kindersitz auch mit dem Fahrzeuggurt zusammen mit Ihrem Kind anschnallen.

    Achtung!
    Bitte lesen Sie immer zuerst im Handbuch Ihres Fahrzeugs nach, auf welchen Sitzen es erlaubt ist, Ihren Kindersitz zu installieren. Dort finden Sie auch wichtige Hinweise zum Thema Airbag und zur Installation auf dem Beifahrersitz! 

    Wenn Sie den Traver von Joie nicht am Isofix befestigen, handelt es sich um einen universal zugelassenen Kindersitz. Sie können diesen auf allen Sitzplätzen im Auto einbauen, die mit einem 3-Punkt-Gurt ausgestattet sind und für die der Hersteller den Einbau von Kindersitzen erlaubt. Möchten Sie den Traver am Isofix befestigen, informieren Sie sich bitte, ob eine Nutzung des Sitzes mit Isofix in Ihrem Auto erlaubt ist. Die entsprechenden Informationen finden Sie in der Fahrzeugtypenliste

    Einbau des Joie Traver mit Isofix:

    Hebel um die Isofixarme auszufahren

    1. Bringen Sie die Isofix-Einführungshülsen an den Isofixbügeln des Autositzplatzes an, auf dem der Sitz im Auto stehen soll. Diese Hülsen erleichtern Ihnen, die ISOSAFE-Konnektoren an den Isofixbügeln einrasten zu lassen. Dieser Schritt ist jedoch nicht unbedingt nötig, der Einbau kann auch ohne Führungshülsen erfolgen.
    2. Drücken Sie den ISOSAFE-Einstellknopf, der sich vorne unterhalb des Sitzes befindet und ziehen Sie die ISOSAFE-Konnektoren heraus. Drehen Sie diese um 180 Grad bis sie vom Sitz weg zeigen.
    3. Stellen Sie den Sitz nun auf den ausgewählten Platz im Auto und platzieren Sie die ISOSAFE-Konnektoren vor den Einführhülsen am Isofix.
    4. Rasten Sie nun durch leichten Druck die Konnektoren an den Isofixbügeln ein. Achten Sie darauf, dass beide Konnektoren eingerastet sind! Die Anzeige beider Konnektoren muss "grün" zeigen!
    5. Jetzt können Sie den Kindersitz soweit an die Lehne des Autositzes heran schieben bis dieser mit der Rückenlehne anliegt. Hierfür drücken Sie erneut den ISOSAFE-Einstellknopf und schieben den Sitz vorsichtig so weit wie nötig zurück. Manchmal kann es hilfreich sein, die Kopfstütze des Autositzes zu verstellen oder anders herum einzubauen. Durch diese kann es nämlich sein, dass die Rückenlehne des Traver nicht ganz an die Lehne des Autositzes anlehnen kann und der korrekte Einbau nicht möglich ist. Hinweis: Der Joie Traver muss immer möglichst flächig anlehnen, Sie dürfen ihn nicht abrücken, um eine Ruheposition zu schaffen. Joie Traver auf Fahrzeugsitz
    6. Prüfen Sie noch einmal alle Schritte und den korrekten Stand des Kindersitzes.
    7. Nun führen Sie den Schultergurt durch die offene Seite der Gurtführung bis in ihre Mitte. Achten Sie darauf, dass sich der Gurt dabei nicht verdreht.
    8. Der Beckengurt wird unter dem Hörnchen auf der gleichen Seite hindurch geführt.
    9. Achten Sie beim Anschnallen Ihres Kindes darauf, dass sowohl der Beckengurt als auch der Schultergurt unter dem Hörnchen zum Gurtschloss geführt werden!

    Einbau des Joie Traver ohne Isofix:

    Schultergurtverlauf am Joie Traver

    1. Drehen Sie die ISOSAFE-Konnektoren um 180 Grad und schieben Sie diese - während Sie den ISOSAFE-Einstellknopf drücken - wieder zusammen.
    2. Nun platzieren Sie den Kindersitz auf dem Platz im Auto, auf dem Sie ihn nutzen wollen. Kontrollieren Sie den richtigen Stand und bauen Sie, wenn nötig, die Kopfstütze des Fahrzeugsitzes aus/um.
    3. Folgen Sie nun der Anleitung zum Einbau mit Isofix ab Punkt 7.

    Ladungssicherung - Hinweis für Leerfahrten ohne Kind:

    Wenn Sie ohne Ihr Kind unterwegs sind, müssen Sie den Joie Traver entweder an den Isofixbügeln einrasten oder mit dem Gurt befestigen, da er sonst bei einer starken Bremsung oder einem Unfall durch das Auto geschleudert werden kann!

    Einbau-Video des Joie Traver

    Im Video können Sie sich noch einmal ansehen, wie der Joie Traver in Ihr Fahrzeug eingebaut wird.

  • Was unterscheidet den Joie Traver vom Joie Trillo?


    Die Kindersitze Joie Traver und Joie Trillo sind sich so ähnlich, dass wir häufig gefragt werden, was die Unterschiede zwischen den beiden Sitzen sind. Sowohl der Trillo als auch der Traver sind von 15 bis 36 kg zugelassen, beide Kindersitze werden zusammen mit dem Kind im Auto mit dem 3-Punkt-Gurt angeschnallt und bieten auch eine zusätzliche Befestigungsmöglichkeit.

    Die Sitze Joie Traver und Trillo ähneln sich, haben aber zwei grundlegende Unterschiede:

    Isofix vs. Soft-Latch 

    Der Joie Traver hat das in Deutschland bekannte Isofixsystem. Unter dem Sitz befinden sich zwei Isofixarme, die man bei Bedarf ausfahren und am Isofix des Fahrzeugs einhaken kann. Damit bekommt der Kindersitz extra Stabilität und Halt. Benötigt man diese Konnektoren nicht, lassen sie sich ganz einfach zusammenschieben und sind so unter dem Traver verstaut.

    Der Joie Trillo lässt sich ebenfalls am Isofix befestigen, hat aber keine festen Isofixarme. Er verfügt über das so genannte Softlatch. Das sind zwei Karabinerhaken, die sich an zwei Gurtbändern an der Rückseite des Sitzkissens befinden. Diese hängt man am Isofix des Autos ein. Softlatch ist durch das Gurtband in sich beweglich und gibt so etwas weniger Stabilität in der seitlichen Bewegung des Kindersitzes als feste Isofixkonnektoren. Es ist etwas einfacher, einen Sitz mit Isofix an den Isofixhaken des Autos zu befestigen. Die starren Isofixarme lassen sich leicht an die Isofixbügel schieben und dort einrasten. Die Softlatch- Karabiner am Isofix des Autos einzurasten, ist etwas aufwendiger.

    Verstellbare Sitzfläche beim Traver, aber nicht beim Trillo

    Der zweite Unterschied betrifft die Sitzfläche. Diese ist beim Traver 3-fach in der Tiefe verstellbar. Dies gewährleistet, dass Sie den Traver jederzeit optimal an die wachsenden Beine Ihres Kindes anpassen können und Ihr Kind immer eine bequeme Ablage für seine Oberschenkel hat. Die Sitzfläche des Trillo ist nicht verstellbar.

  • Ab welchem Alter bzw. welcher Größe kann mein Kind im Joie Traver gesichert werden

    Die Zulassung des Joie Traver

    Der Kindersitz Traver von Joie ist für Kinder mit einem Gewicht von 15 bis 36 kg zugelassen. Es ist je nach Entwicklung des einzelnen Kindes unterschiedlich, in welchem Alter dieses Mindestgewicht erreicht wird.

    Unsere Empfehlung ist es, Ihr Kind bis mindestens zu seinem 4. Geburtstag in einem rückwärtsgerichteten Kindersitz zu transportieren und erst im Anschluss daran in einen Folgesitz der Gruppe 2/3 wie den Traver wechseln zu lassen. Bis zu diesem Alter bietet der Reboard-Kindersitz im Falle eines Unfalls den bestmöglichen Schutz für die empfindliche Kopf- und Nackenpartie.

    Im Joie Traver wird Ihr Schatz mit dem 3-Punkt-Gurt des Autos angeschnallt, was neben der körperlichen auch eine gewisse geistige Reife voraussetzt. So muss sichergestellt sein, dass Ihr Nachwuchs nicht mit dem Sicherheitsgurt spielt, sich nicht aus dem Sitz herauslehnt oder sich gar während der Fahrt selbst abschnallt. Erst wenn Ihre Tochter oder Ihr Sohn wirklich versteht, wie wichtig diese Punkte sind und sich verlässlich daran hält, ist ein Wechsel in den Traver sicher möglich.

  • Kann ich den Joie Traver in jedem Auto verwenden?

    Der Traver von Joie ist für zwei Einbauarten zugelassen

    Der Joie Traver bietet Ihnen zwei Möglichkeiten der Befestigung. Ob er in jedes Auto eingebaut werden darf, hängt davon ab, für welche Sie sich entscheiden bzw. davon, ob Isofix in Ihrem Fahrzeug vorhanden ist.

    Schnallen Sie den Kindersitz zusammen mit Ihrem Nachwuchs mit dem 3-Punkt-Gurt an, besitzt er eine universale Zulassung. In diesem Fall darf er auf jeden Autositzplatz mit einem 3-Punkt-Gurt-System eingebaut werden, für den der Automobilhersteller den Einbau eines Kindersitzes freigegeben hat. 

    Möchten Sie den Kindersitz am Isofix Ihres Fahrzeugs installieren, muss die Fahrzeugtypenliste beachtet werden, da der Traver dann eine semi-universale Zulassung hat. In dieser Liste ist aufgeführt, in welchen Automodellen der Hersteller den Einbau des Traver geprüft und erlaubt hat.

    Wenn Ihr Fahrzeug nicht in der Fahrzeugtypen-Liste steht

    Auch wenn Sie Ihr Auto nicht in der Typenliste finden, ist ein Einbau eventuell möglich. Da ein Hersteller nicht alle Fahrzeuge mit jedem Kindersitz testen kann, ist eine solche Liste nie vollständig. Wenden Sie sich in dem Fall gerne an uns. Wir haben viel Erfahrung mit den verschiedensten Autos und können meist sagen, ob der Traver eingebaut werden kann. Ansonsten finden wir mit Ihnen gemeinsam heraus, ob ein Einbau möglich ist.

  • Wie stelle ich den Joie Traver richtig auf die Größe meines Kindes ein?


    Ein Kindersitz muss immer korrekt an die Größe Ihres Kindes angepasst sein. Nur dann kann er seinen kleinen Passagier bestmöglich schützen. Überprüfen Sie deshalb die Einstellungen Ihres Traver regelmäßig.

    Eine komfortable Ablage für die Beine am Joie TraverDie Sitzfläche des Traver anpassen

    Der Traver bietet Ihnen die Möglichkeit, die Tiefe der Sitzfläche an Ihren Nachwuchs anzupassen. So erhalten auch wachsende Kinderbeine immer die optimale Unterstützung und eine bequeme Ablage.

    Um die Sitzfläche in der Tiefe zu verstellen, ziehen Sie am Hebel unterhalb der Sitzfläche und stellen sie auf die entsprechende Tiefe ein.

    Die Kopfstütze des Traver richtig einstellenDie Kopfstütze richtig einstellen

    Die Kopfstütze des Traver lässt sich über einen Hebel an der Rückseite der Kopfstütze einfach in der Höhe verstellen. Um die korrekte Höhe zu wählen, muss Ihr Kind aufrecht im Traver sitzen. Es soll sich mit dem Po hinten auf der Sitzfläche befinden und Schultern und Rücken an der Rückenlehne anlehnen. Die richtige Position der Kopfstütze ist gefunden, wenn sich diese mit der unteren Kante knapp über den Schultern Ihres Kindes befindet.

    Da sich die Gurtführung an der Kopfstütze befindet, verläuft der Schultergurt automatisch auf der korrekten Höhe, wenn Sie die Kopfstütze richtig eingestellt haben.

  • Muss der Seitenaufprallschutz an beiden Seiten des Traver installiert sein?

    Zusätzlicher Schutz durch Seitenprotektoren am Joie Traver

    Der Joie Traver besitzt zwei Protektoren, die Ihrem Kind bei einem seitlichen Aufprall zusätzlichen Schutz bieten. Dieser Seitenaufprallschutz wird fest am Kindersitz installiert, kann aber bei Bedarf abgenommen werden. Verwenden Sie den Traver auf einem der äußeren Plätze, so muss der Seitenprotektor an der zur Tür zeigenden Seite montiert sein. Um für weitere Kindersitze oder Mitfahrer mehr Platz auf dem Rücksitz zu schaffen, können Sie den Protektor zur Fahrzeugmitte abnehmen.

    Wie nehme ich den Seitenaufprallschutz des Traver ab?

    An der Rückseite des Protektors befindet sich ein Kunststoffhalter, der in das Gegenstück an der Seitenwange des Traver eingerastet wird. Lösen Sie diesen Halter aus der Verankerung. Dann können Sie die Halter an der Vorderseite des Traver vorsichtig aus deren Halterungen lösen und den Seitenaufprallschutz abnehmen.

  • Wurde der Joie Traver vom ADAC, Stiftung Warentest oder ÖAMTC getestet?

    Testsieger – der Joie Traver

    Beim gemeinsamen Kindersitztest von ADAC und Stiftung Warentest im Mai 2018 wurde der Joie Traver von der Stiftung Warentest zum Testsieger seiner Klasse (Kindersitze der Gruppe 2/3) gekürt. Beim Seitencrash überzeugte er mit einer Note von 1,2 und zeigte damit, wie ausgesprochen sicher er für Ihr Kind ist.

    Im Gesamtergebnis schnitt dieser Kindersitz mit einer Note von 1,8 besonders gut ab. Das Testinstitut lobte das geringe Verletzungsrisiko des Kindes bei einem frontalen und das sehr geringe Verletzungsrisiko bei einem seitlichen Aufprall. Auch in Sachen Bedienung zeigten sich die Tester vom Traver begeistert. Mit seinem einfachen Handling und der geringen Gefahr einer Fehlbedienung punktete der Joie Traver im Test.

    Auch der Komfort für Ihren Nachwuchs kommt im Traver laut Testurteil nicht zu kurz. Seine bequeme Polsterung, die gute Auflage für die Beine, das gute Platzangebot und die Sicht für das Kind nach draußen runden das Komplettpaket dieses Kindersitzes ab.

    Noch mehr über den Joie Traver im Kindersitztest des ADAC können Sie hier lesen:

    Joie zu seinem Kindersitz Traver im ADAC Kindersitztest

    Die Unterschiede im Testergebnis vom Traver und Duallo finden Sie hier:

    Test-Vergleich Joie Duallo und Traver

  • Kann ich den Traver für ein weiteres Kind verwenden? Wie ist die maximale Nutzungsdauer dieses Sitzes?

    Ein Kindersitz schützt ein Kind

    Kindersitze sind, auch wenn sie nicht in einen Unfall verwickelt werden, im Alltag Belastungen ausgesetzt, welche das Material ermüden lassen. Bedenken Sie welchen Temperaturunterschieden ein Kindersitz im Auto ausgesetzt ist – im Sommer 30° C und mehr und im Winter bis zu -10° C – das setzt dem Material zu und beeinflusst die Qualität. Es können sich feine, kaum sichtbare Haarrisse bilden oder das Material wird spröde und porös. Aus diesem Grund sollten die Sitze nur eine gewisse Dauer genutzt und dann entsorgt werden. Die Sicherheit Ihres Kindes kann schließlich nicht mehr garantiert werden.

    Im Joie Traver kann Ihr Kind nach dem Reboarder bis zum Ende der Kindersitzpflicht im Auto mitfahren. Das entspricht einer Nutzungsdauer von 8 Jahren. Danach empfiehlt der Hersteller, den Sitz auszutauschen und zu entsorgen. Sie sollten den Joie Traver deshalb nur für ein Kind verwenden und einem Geschwisterkind einen neuen Kindersitz kaufen. 

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FAQ
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Sicherheit: Das richtige Alter für den Wechsel in einen Kindersitz der Gruppe 2/3 / ab 100 cm

Wann kann mein Kind auf den Folgesitz umsteigen? 

Wann ist der richtige Zeitpunkt für den Wechsel in den großen Kindersitz?

Eine pauschal gültige Antwort für jedes Kind gibt es dafür nicht. Jedes Kind entwickelt sich individuell und so ist es wichtig, bei jedem Kind zu schauen, ob es bereit ist, in einen Folgesitz zu wechseln.


Wichtig zu wissen:
Im vorwärtsgerichteten Kindersitz sind die Belastungen auf den Kopf und das Genick des Kindes beim gefährlichen Frontalunfall deutlich höher als in einem rückwärtsgerichteten Kindersitz. Wechseln Sie deshalb möglichst spät auf einen Kindersitz der Gruppe 2/3 bzw. ab 100 cm.

 

Im besten Fall fährt Ihr Kind seit es der Babyschale entwachsen ist in einem Reboarder, weil dies deutlich sicherer ist als das Fahren in einem vorwärtsgerichteten Sitz. Je nach Reboarder kann Ihr Kind so bis zu einem Alter von 4 bis 6 Jahren rückwärtsgerichtet unterwegs sein. Wenn es zu groß oder zu schwer für den Kindersitz wird (je nach Zulassung des Reboarders), lohnt es sich, genau zu schauen, wie es weitergehen soll.

Voraussetzungen für den Wechsel in einen Folgesitz

Um in einen Folgesitz der Gruppe 2/3 zu wechseln, muss Ihr Kind entweder

• 15 kg wiegen (bei Sitzen die nach ECE R44/04 zugelassen sind)

oder

• eine Größe von 100 cm erreicht haben (bei Sitzen die nach ECE R129 zugelassen sind)

 

Wenn beide Kriterien noch nicht erfüllt sind, sollte Ihr Kind noch eine Weile in seinem Reboarder fahren, sofern dieser noch passt und die Gewichts- bzw. Größengrenze noch nicht erreicht ist. Je nachdem, in welchem Reboarder Ihr Kind gesessen hat, ist auch ein Wechsel auf einen Reboardkindersitz möglich, der länger passt.


Die Grenzen (15 kg bzw. 100 cm) sind zudem verbindlich. Ihr Kind darf noch nicht auf einen Folgesitz wechseln, wenn es die Maße bzw. das erforderliche Körpergewicht (nackt) noch nicht erreicht hat.

Das müssen Sie beim Wechsel auf den großen Kindersitz außerdem beachten

Hat Ihr Kind die 15 kg oder 100 cm erreicht, ist es wichtig, dass es die geistige Reife besitzt zu verstehen, dass es in einem Folgesitz ruhig sitzen bleiben muss. Dort wird das Kind nun, anders als im Reboarder, mit dem 3-Punkt-Gurt des Fahrzeugs angeschnallt. Wenn Ihr Kind sich nach vorne oder zur Seite lehnt, kommt es aus dem Schutzbereich des Kindersitzes heraus und der Gurt kann dann nicht mehr sicher arbeiten und Ihr Kind im Falle eines Unfalls im Kindersitz halten. Ihr Kind MUSS also still sitzen können, auch wenn der 3-Punkt-Gurt mehr Bewegung erlaubt als es vorher im Reboarder der Fall gewesen ist. Ihr Kind darf sich auch nicht selbst abschnallen. Darauf müssen Sie sich verlassen können. Sonst kann das schwerwiegende Folgen für Ihr Kind haben!

 

Haben Sie alle Punkte gut durchdacht und kommen zu dem Ergebnis, dass es jetzt Zeit ist, um in einen Folgesitz zu wechseln, sollten Sie sich bei einem Fachhändler beraten lassen. Dieser hält viele verschiedene Kindersitze vor Ort für Sie bereit und kann mit Ihnen, Ihrem Kind und in Ihrem Auto testen, welcher Sitz/welche Sitze in Frage kommen, denn nicht jeder Sitz passt zu jedem Kind und zu jedem Auto.

 

Erst wenn die Passform, der Gurtverlauf und der Einbau in Ihrem Auto genau getestet wurden, kann man sagen: Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, um in einen Folgesitz zu wechseln!

Alle wichtigen Informationen sowie die Voraussetzungen für den Wechsel in den "großen" Kindersitz haben wir in diesem Video noch mal für Sie zusammengefasst.

Sicherheit: Warum einfache Sitzerhöhungen und Sitzkissen so gefährlich sind

Warum sind Kindersitze mit Rückenlehne sicherer als einfache Sitzerhöhungen und was ist an den Sitzkissen so gefährlich? 

Sitzerhöhungen? Bitte nur mit Rückenlehne!

Als Profis, wenn es um das Thema Kindersitze geht, empfehlen wir Ihnen, Ihr Kind mindestens bis zum 4. Lebensjahr in einem Reboarder, also rückwärts, im Auto zu transportieren.

Den Rest der Kindersitzzeit bis zum 12. Geburtstag bzw. bis zu einer Körpergröße von 150 cm verbringt Ihr Kind in einem Kindersitz, in dem es nicht mehr mit einem internen Gurt gesichert wird, sondern mit dem Fahrzeuggurt. Diese Sitze werden auch als Folgesitze bezeichnet. 

Folgesitz? Was ist das?

Derzeit gelten zeitgleich zwei Normen, wenn es um Kindersitze geht:

 

  • ECE R 44/04
  • ECE R 129

 

Bei der ECE R 44/04 erfolgt die Klassifizierung der Sitze nach dem Gewicht des Kindes. Bei der neuen i-Size-Norm werden die Sicherheitssitze nach der Körpergröße des Kindes klassifiziert. Kindersitze, die nach ECE R 44/03 zugelassen sind, sind sehr alt und erfüllen aktuelle Sicherheitsstandards nicht, Kindersitze, die nach der Norm 44/01 oder 44/02 zugelassen sind, dürfen auf deutschen Straßen nicht mehr genutzt werden.

 

Eine Änderung, die grundsätzlich sinnvoll ist, schließlich entwickelt sich nicht jedes Kind gleich und das Gewicht lässt nicht zwangsläufig auf die Körpergröße schließen. Zudem wissen die meisten Eltern anhand der aktuellen Kleidergröße, wie groß ihr Kind ist, können beim Körpergewicht aber oft nur grob schätzen (und liegen mit der Schätzung häufig weit neben dem realen Gewicht). 

 

Wie bei der Babyschale und beim Reboarder heißt es auch beim Folgesitz: der Sitz muss zum Kind passen.

Bei einem Folgesitz handelt es sich um einen Kindersitz der Gruppe II/III bzw. einen Kindersitz nach UN R129 (zum Teil i-Size) .

Der Folgesitz wird vorwärtsgerichtet in das Auto eingebaut und ist geeignet für Kinder:

  • von ca. 4 bis 12 Jahren
  • mit einem Gewicht von 15 - 36 kg bzw.
  • mit einer Körpergröße von 100 - 150 cm

Sitzerhöhungen - welche Arten gibt es?

Den Folgesitz erhalten Sie als reine Sitzerhöhung ohne Rückenlehne oder als Modell mit Rückenlehne.

Die Sitzerhöhung ohne Rückenlehne

Vorteile eines einfachen Sitzkissen:

  • erhöhte Sitzposition
  • relativ günstig
  • handlich

Nachteile eines einfachen Sitzkissens:

  • kein Seitenaufprallschutz
  • keine Schultergurtführung
  • kein Schutz des Kopfes
  • kein Komfort
  • kann bei einem Aufprall unter dem Po wegrutschen

 

Der ADAC sowie die Stiftung Warentest raten aufgrund mangelhafter Testergebnisse von Kindersitzen ohne Rückenlehne von einfachen Sitzkissen ab. Wir teilen diese Einschätzung.  

Die Sitzerhöhung mit Rückenlehne

Vorteile eines Folgesitzes mit Rückenlehne:

  • erhöhte Sitzposition
  • verbesserter Gurtverlauf an der Schulter
  • guter Seitenaufprallschutz
  • guter Schutz des Kopfes
  • hoher Komfort

Nachteile eines Folgesitzes:

  • etwas teurer
  • nicht ganz so handlich

 

Die Sicherheit Ihres Kindes ist von großer Wichtigkeit. Kaufen Sie deshalb bitte immer einen Kindersitz mit Rückenlehne - damit Ihr Kind stets gut gesichert ist.

Warum Sitzerhöhungen ohne Rückenlehne gefährlich sind

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Bildquelle: ©TCS Schweiz, Video-URL: https://www.youtube.com/watch?v=LC0mRxO32xM

 

Die eben genannten Vor- und Nachteile vor Augen, wird klar, warum Sitzerhöhungen ohne Rückenlehne so gefährlich sind.

 

Einfache Sitzkissen bieten keine optimale Gurtführung. Dadurch besteht bei jedem Unfall zusätzlich die Gefahr, dass Ihr Kind lebensgefährliche Verletzungen im Bauchraum (falsche Beckengurtführung) oder am Hals (fehlende und so falsche Schultergurtführung) erleidet. 

 

Zudem können Sitzerhöhungen ohne Rückenlehne bei einem Unfall verrutschen oder im schlimmsten Fall unter dem Po des Kindes wegrutschen. Ein sicherer Transport Ihres Kindes im Auto ist dann nicht mehr gewährleistet. Zudem besteht Strangulationsgefahr. 

 

Sitzerhöhungen ohne Rückenlehne bieten keinen Seitenschutz. Bei einem Unfall, vor allem einem seitlichen Aufprall, wird der Oberkörper des Kindes schutzlos hin und her geschleudert.

 

Auch für den empfindlichen Kopf und den Nacken Ihres Kindes besteht bei Modellen ohne Rückenlehne ein stark erhöhtes Verletzungsrisiko, denn es fehlt der wichtige Kopfschutz. Die ohrenähnlichen seitlichen Verlängerungen der Rückenlehne bieten dem Kopf zusätzlichen Schutz bei Unfällen.

 

Und auch ohne Unfall sind Sitzerhöhungen ohne Rückenlehne weder gesund noch sicher für Ihr Kind. Zum Beispiel während des Schlafens. Ohne Rückenlehne und dazugehörigen Seitenschutz fallen Oberkörper und Kopf während des Schlafens zur Seite. Die Folge ist eine ungesunde Haltung, die bei Ihrem Kind zu Verspannungen und Schmerzen führen kann.

 

Fazit: Kein Kindersitz ohne Rückenlehne

Damit Ihr Kind in seinem Folgesitz sicher und bequem im Auto mitfahren kann, sollten Sie deshalb immer einen vollständigen Kindersitz mit Rückenlehne kaufen und auf einfache Sitzkissen und Sitzerhöhungen unbedingt verzichten. 

 

Im folgenden Video des TCS sehen Sie beim "Crashtest Sitzerhöhung" eindrucksvoll, warum einfache Sitzkissen bei einem Unfall so gefährlich sind:  

Sicherheit: Ein Kindersitz mit oder ohne Isofix - Was ist sicherer?

Isofix beim Folgesitz – Was bedeutet das? Ist das sicherer?

Folgesitze der Gruppe 2/3 bzw. mit Kindersitze mit einer Zulassung ab 100 cm werden mit dem Kind zusammen mit dem 3-Punkt-Gurt des Autos angeschnallt. Zusätzlich können Sie diese Sitze meistens noch an den Isofix-Haken des Fahrzeugs befestigen.

Welchen Sinn hat die Isofixbefestigung eines Folgesitzes?

Die Isofix-Befestigung eines Gruppe-2/3-Kindersitzes trägt zur Stabilisierung und Sicherung des Sitzes bei. Anders als bei den vorhergehenden Kindersitzen der Gruppe 1/2, haben diese Sitze keine Haltefunktion mehr für das Kind, denn es wird bei einem Unfall durch den 3-Punkt-Gurt Ihres Autos gesichert. Der Kindersitz der Gruppe 2/3 hat die Aufgabe, die Position des Kindes und den Gurtverlauf des Fahrzeuggurtes so zu beeinflussen, dass alles optimal zusammenpasst, Ihr Kind sicher unterwegs und im Falle eines Unfalls bestmöglich geschützt ist.

 

In einem Kindersitz der Gruppe 1/2 mit integriertem Gurtsystem muss hingegen der interne Gurt das Kind bei einem Unfall festhalten, weshalb der Kindersitz besonders gut befestigt werden muss (Isofix- oder Gurtbefestigung).

Sicherung des Kindersitzes bei Leerfahrten ohne Kind

Sind Sie ohne sein Kind unterwegs, so müssen Sie den Folgesitz der Gruppe 2/3 immer sichern. Haben Sie ihn am Isofix befestigt, so reicht das bei den meisten Kindersitzherstellern zur Ladungssicherung aus. Manche Hersteller schreiben allerdings auch vor, ihre Kindersitze bei Leerfahrten zusätzlich zum Isofix mit dem 3-Punkt-Gurt anzuschnallen. Informationen, wie Sie es bei Ihrem Kindersitz handhaben sollten, finden Sie in der Bedienungsanleitung zu Ihrem Kindersitz.

Kein Isofix vorhanden? Denken Sie an die Sicherung des Folgesitzes!

Wenn Sie den Folgesitz nicht am Isofix befestigt haben, dann müssen Sie ihn auf jeden Fall mit dem 3-Punkt-Gurt anschnallen, da er sonst bei einem starken Bremsmanöver oder einem Unfall durch das Auto geschleudert wird und zum gefährlichen Geschoss und zur Gefahr für alle Insassen werden kann.

Sicherheit: Fahrten ohne Kind (Leerfahrten und Ladungssicherung)

Muss der Kindersitz befestigt werden, wenn kein Kind im Sitz sitzt?

Im Auto gilt: Ladung muss gesichert werden. Ansonsten kann sie bei stärkeren Bremsmanövern oder ruckartigem Lenken schnell zum Geschoss werden und zur Gefahr für alle Mitfahrenden. Da macht die Sicherung eines Kindersitzes keine Ausnahme.

 

Wenn ein Kindersitz nicht fest mit dem Auto verbunden ist, wie bei der dauerhaften Befestigung mit dem 3-Punkt-Gurt oder am Isofix, dann muss er bei jeder Leerfahrt ohne Kind gesichert werden.

Kindersitzsicherung bei Fahrten ohne Kind: Was heißt das genau?

Wenn Sie den Kindersitz üblicherweise zusammen mit Ihrem Kind mit dem 3-Punkt-Gurt des Fahrzeugs anschnallen, dann müssen Sie ihn, wenn Sie ohne Kind unterwegs sind, ebenfalls anschnallen. Sonst kann er Ihnen im schlimmsten Fall quer durch Ihr Auto fliegen und Sie oder Ihre Mitfahrer verletzen.

 

Ist der Kindersitz bereits am Isofix Ihres Autos befestigt, dann genügt dies in den meisten Fällen zur Sicherung. Einige Hersteller schreiben allerdings auch vor, den Kindersitz zusätzlich zum Isofix auch mit dem Fahrzeuggurt anzuschnallen. Lesen Sie deshalb immer sorgfältig die Anleitung zu Ihrem Kindersitz.

Sicherheit: Materialermüdung von Folgesitzen

Was ist die maximale Nutzungsdauer eines Kindersitzes der Gruppe 2/3?

Es klingt verlockend: Sie kaufen jetzt einen Folgesitz und nutzen ihn dann für zwei oder drei Kinder hintereinander. Aber ist das auch sicher?

Achtung! Materialermüdung bei Kindersitzen

Kindersitze sind so konstruiert und die Materialien so ausgewählt, dass sie Ihr Kind bei einem Unfall bestmöglich schützen. Doch selbst wenn der Sitz nie in einen Unfall verwickelt war, kann das Material nach einiger Zeit ermüden. Auch die hochwertigsten Materialien werden mit der Zeit spröde, porös oder es bilden sich feine, kaum sichtbare Haarrisse. Temperaturschwankungen von Sommer (über 30° C) zu Winter (weit unter dem Gefrierpunkt) setzen dem Material zu und beeinflussen die Qualität.

 

Aus diesem Grund sollten Kindersitze nur für eine gewissen Nutzungsdauer verwendet und danach entsorgt und ausgetauscht werden.

Die maximale Nutzungsdauer Ihres Folgesitzes

Kindersitze der Gruppe 2/3 sind für die Nutzung durch ein Kind ausgelegt. Das heißt, Ihr Nachwuchs kann von ca. 4 Jahren bis zu einem Alter von ungefähr 12 Jahren in diesem Sitz sicher im Auto mitfahren. Verwenden Sie deshalb den Kindersitz für Ihr großes Kind nur für dieses eine Kind und nicht weiter für ein Geschwisterkind.


Haben Sie Fragen zur maximalen Nutzungsdauer Ihres Kindersitzes? Schicken Sie uns eine Email oder rufen Sie uns an!

Sicherheit: Mein Kind wiegt über 36 kg - darf es noch im Folgesitz fahren?

Braucht das Kind noch einen Folgesitz, wenn es über 36 kg wiegt?

In der Straßenverkehrsordnung ist die Kindersitzpflicht ganz klar geregelt. 

 

Wenn Ihr Kind noch nicht 150 cm groß ist oder das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, muss es in einem Kindersitz fahren, - auch wenn es bereits über 36 kg wiegt!

 

Erst wenn Ihr Kind eines der beiden Kriterien (12 Jahre alt oder 150 cm groß) erfüllt, braucht es aus rechtlicher Sicht keinen Folgesitz mehr.

 

Folgesitze der Gruppe 2/3, die nach ECE R44/04 zugelassen sind, dürfen laut Zulassung von 15 kg bis 36 kg genutzt werden. Da diese Kindersitze aber keine haltende Funktion mehr haben (diese übernimmt im Falle eines Unfalls der 3-Punkt-Gurt), spricht sicherheitstechnisch grundsätzlich nichts dagegen, diese auch für Kinder zu nutzen, die mehr als 36 kg wiegen. Das letzte Wort dazu hat allerdings der Kindersitzhersteller und nicht alle erlauben die Verwendung über die Gewichtsbegrenzung von 36 kg hinaus.

Neu: Kindersitze ohne Gewichtsbeschränkung auf 36 kg

Bis zum Inkrafttreten der neuen Kindersitznorm ECE R 129 gab es keine alternative Möglichkeit zur Nutzung des Kindersitzes über die 36 kg-Grenze hinaus. Seit 2018 ist dies anders: In diesem Jahr kam der erste nach der neuen Kindersitznorm zugelassene Folgesitz ohne Gewichtsbeschränkung auf den Markt. 

 

Im Gegensatz zu Folgesitzen der Gruppe 2/3 sind Kindersitze nach der neuen R 129-Norm nicht mehr auf ein Maximalgewicht beschränkt. Sie können diese deshalb auch problemlos für schwere Kinder nutzen.

Mehr zum Thema "36 Kilo-Grenze bei Kindersitzen" können Sie auch in unserem Blogartikel zum Thema nachlesen: Kindersitze für Kinder über 36 kg

Ratgeber: Kindersitzpflicht - Wie lang benötigen Kinder einen Kindersitz?

Bis zu welchem Alter braucht ein Kind einen Kindersitz?

Die Kindersitzpflicht: Das sagt das Gesetz

Ob und wie ein Kind im Auto gesichert werden muss, steht in der Straßenverkehrsordnung (StVO). In Deutschland gibt es eine Kindersitzpflicht für Kinder, die weder das 12. Lebensjahr vollendet haben noch 150 cm groß sind. Bis eines der beiden Kriterien erreicht ist, muss Ihr Kind im Auto mit einem geeigneten Rückhaltesystem gesichert sein.

 

Ihr Kind darf erst ohne einen Kindersitz im Auto mitfahren, wenn es mindestens 150 cm groß ist oder das 12. Lebensjahr vollendet hat. Das 12. Lebensjahr beendet Ihr Kind am 12. Geburtstag. Bis dahin muss Ihr Kind in einem geeigneten Kindersitz gesichert werden. Geeignet sind Kindersitze, die nach der Prüfnorm ECE R44/04 und ECE R129 (i-Size) zugelassen sind.

Wir empfehlen Ihnen für Ihr Kind bis zum Ende der Kindersitzpflicht folgende Kindersitze:

 

  • Babyschale: Sie ist optimal an die Bedürfnisse von Neugeborenen und Babys angepasst und schützt diese besonders gut.
  • Reboarder: Kinder fahren in einem rückwärtsgerichteten Kindersitz  bis zu 7-mal sicherer als in einem vorwärtsgerichteten. Die Belastung für den kleinen Kopf und den kindlichen Nacken sind in einem Reboard-Kindersitz bei einem Unfall deutlich geringer, was Ihr Kind vor schweren oder gar tödlichen Verletzungen schützt.
  • Folgesitz der Gruppe 2/3 bzw. ab 100 cm mit Rückenlehne: Nur in einem Folgesitz mit Rückenlehne hat Ihr Kind auch bei einem Seitenaufprall den bestmöglichen Schutz. Außerdem wird bei diesem Folgesitz auch die Gurtführung an der Schulter optimiert. 

 

Wichtig: Auch wenn Ihr Kind bereits 12 Jahre alt oder 150 cm groß ist, sollten Sie den Gurtverlauf des 3-Punkt-Gurtes überprüfen. Wenn dieser ohne Kindersitz noch nicht optimal ist, sollte Ihr Kind den Sitz lieber noch eine Weile nutzen.

Ratgeber: Fahren ohne Kindersitz - Ab wann können Kinder guten Gewissens ohne Sitz fahren?

Ab wann braucht mein Kind keinen Kindersitz mehr?

Für die Mitnahme von Kindern im Auto gilt seit 1993 in Deutschland die Kindersitzpflicht. Diese besagt, dass Kinder bis zu einer Größe von 150 cm oder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres mit einem Kindersitz gesichert werden müssen. Ist Ihr Kind also mindestens 150 cm groß oder hat das 12. Lebensjahr vollendet, muss es rein rechtlich gesehen keinen Folgesitz mehr nutzen. 


Aber: Natürlich kann dabei nicht die individuelle Entwicklung eines jeden Kindes mit einbezogen werden, genau so wenig wie die technischen Gegebenheiten (Gurthöhe, Sitzposition, etc.) in allen Autos.

 
Deshalb raten wir Ihnen: Machen Sie es nicht alleine vom Alter oder Größe Ihres Kindes abhängig, ab wann kein Folgesitz mehr genutzt wird. Auch wenn 150 cm erreicht oder das 12. Lebensjahr vollendet ist, sollten Sie sich immer genau anschauen, wie der Gurtverlauf bei Ihrem Kind ohne Kindersitz ist. Nur wenn der Beckengurt über den Beckenknochen verläuft und der Schultergurt wirklich mittig auf der Schulter liegt, kann Ihr Kind im Falle eines Unfalls auch optimal gehalten und geschützt werden. Ist dies nicht der Fall, drohen Ihrem Kind bei einem Unfall durch den Gurt sogar schwere Verletzungen.  


Deshalb sollten Sie Ihr Kind, wenn der Gurtverlauf noch nicht passend ist, lieber noch etwas länger im Folgesitz fahren lassen.
 

Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Ihr Kind schon ohne Kindersitz fahren kann, nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Wir helfen Ihnen gerne!

Ratgeber: Unterschied Folgesitz der Gruppe 2/3 und "i-Size"-Folgesitz

Was ist der Unterschied bei Folgesitzen, die nach ECE R 44/04 oder nach ECE R 129 zugelassen sind?

Unterschiede der Kindersitznormen

Bei Kindersitzen gelten zurzeit die Zulassungsnormen ECE R 44/03, 44/04 und ECE R129 (inkl i-Size) parallel. Der offensichtlichste Unterschied dieser beiden Zulassungsnormen ist die Klassifizierung nach Gewicht beziehungsweise nach Größe.

 

  • Bei der Zulassung nach ECE R 44/04 wird die Klassifizierung des Kindersitzes nach dem Gewicht des Kindes vorgenommen. Bei Folgesitzen der Gruppe 2/3 ist der Kindersitz beispielsweise von 15 bis 36 kg zugelassen.
  • Bei Kindersitzen, die nach ECE R129 (i-Size) zugelassen sind, werden Kindersitze nach der Größe des Kindes eingeteilt. So ist ein nach neuer Norm zugelassener Folgesitz zum Beispiel für Kinder von 100 bis 150 cm freigegeben.

 

Anhand der Größe lässt sich viel besser beurteilen, ob ein Kindersitz bereits für ein Kind passt. Das ist bei der Einteilung nach Gewicht so nicht der Fall. Es können auch relativ kleine Kinder schon ein hohes Gewicht haben. Trotzdem passen sie vielleicht noch nicht in den Kindersitz, obwohl sie ihn von der Gewichtseinteilung (rein theoretisch) nutzen dürften. Ferner kennen Eltern die Größe Ihrer Kinder meist besser als das Gewicht. Schließlich haben sie mit der Größe täglich bei der Konfektionsgröße der Kleidung zu tun.

Auch die Anforderungen an Kindersitze, die nach der UN ECE R 129 zugelassen sind, sind andere als bei ECE R 44/04.

Bei den Tests zur Zulassung nach der neuen Kindersitznorm R 129 wird zusätzlich zum Frontal- und Heckaufprall auch der Seitenaufprall mit einbezogen. Dies ist bei einer Zulassung nach ECE R 44/04 nicht vorgesehen. Da der seitliche Aufprall aber mit ca. 27 % die zweithäufigste Unfallart ist, macht das durchaus Sinn. Viele Hersteller legen mittlerweile bei ihren Kindersitzen, die noch nach ECE R44/04 zugelassen sind, ebenfalls Wert auf gute Testergebnisse beim Thema Seitenaufprall und rüsten Seitenschutz-Protektoren nach.

Welcher Kindersitz ist besser für Ihr Kind?

Egal für welchen Kindersitz Sie sich entscheiden, er muss zum Kind und auch zu Ihrem Fahrzeug passen. Das findet Sie beispielsweise bei einem Termin beim Kindersitz-Fachhändler heraus. Dort kann Ihr Kind in verschiedenen Sitzen probesitzen und es werden auch Kindersitze zur Probe ins Auto eingebaut. Alternativ können Sie sich auch gerne per Email oder telefonisch an uns wenden. Wir haben jahrelange Erfahrung mit verschiedenen Automodellen und den Folgesitzen und können Ihnen so auch aus der Ferne bei der Entscheidung hilfreich zur Seite stehen.

 

Wenn alles passend ist und Sie für Kind und Auto den perfekten Sitz gefunden haben, dann schützt er Ihr Kind bestmöglich – egal ob er nach ECE R44/04 oder ECE R129 (inkl.i-Size) zugelassen ist!

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