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Gibt es Kindersitze für Kinder über 36 kg?

Junge im Kindersitz mit Rückenlehne ab 15 kgWie sichere ich mein Kind im Auto, wenn es mehr als 36 kg wiegt? Darf es trotzdem in einem Folgesitz sitzen?

Als Gruppe 2/3 Folgesitze (mit Rückenlehne) wird die letzte Stufe der Kindersitze bezeichnet. In diese Sitze wechseln die Kinder, bevor sie keinen Kindersitz mehr brauchen. Viele Kindersitze auf dem Markt sind noch nach der Kindersitznorm ECE R44/04 zugelassen, was ihre Nutzung zulassungsbedingt auf Kinder mit einem Körpergewicht von 15 kg bis 36 kg beschränkt, denn streng genommen sind diese Autokindersitz nur bis zu einem Maximalgewicht von 36 kg zugelassen. Dies betrifft nicht nur die Sitze mit Rückenlehne, sondern auch Sitzkissen bzw. Sitzerhöhungen. 

Immer wieder fragen uns besorgte Eltern, wie sie ein Kind sichern sollen, das mehr als 36 kg wiegt, aber immer noch kindersitzpflichtig ist. Wir möchten das in diesem Artikel erklären.

Was sagt die Straßenverkehrsordnung zur Sicherung von Kindern über 36 kg?

In Deutschland gilt für Kinder bis zu 150 cm Größe oder einem Alter von 11 Jahren die Kindersitzpflicht. Sie endet, wenn das Kind unter 150 cm groß ist, mit dem 12. Geburtstag. Diese wird in der Straßenverkehrsordnung genau geregelt und gilt erstmal ausnahmslos für alle Kinder. Erst wenn ein Kind die 150 cm erreicht oder das 12. Lebensjahr vollendet hat, braucht es von Gesetzes wegen keinen Kindersitz mehr: 

§ 21 StVO Personenbeförderung / Kindersitzpflicht: 
(1a) 1Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, dürfen in Kraftfahrzeugen auf Sitzen, für die Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind, nur mitgenommen werden, wenn Rückhalteeinrichtungen für Kinder benutzt werden, die [...] für das Kind geeignet sind.

Das heißt: Rein rechtlich MUSS Ihr Kind - auch wenn es schwerer als 36 Kilogramm ist - weiter in einem Kindersitz sitzen. 

Kindersitzpflicht versus Zulassung des Kindersitzes

Wer seinen kindersitzpflichtigen Nachwuchs ohne Kindersitz im Auto mitnimmt, riskiert ein Bußgeld, im schlimmsten Fall jedoch die Gesundheit oder sogar das Leben seines Kindes. Um Ihr Kind nicht zu gefährden, sollten Sie immer einen gut passenden Folgesitz mit Rückenlehne nutzen!

Was nun aber, wenn das Kind noch einen Kindersitz, also einen Folgesitz der Gruppe 2/3 benötigt, es vom Gewicht her aber schon über den 36 kg liegt? Dürfen Sie den Sitz dann noch nutzen oder muss das Kindohne Kindersitz fahren, auch wenn es laut Kindersitzpflicht noch einen Autokindersitz benötigen würde?

Die Antwort hierauf ist einfach, denn die Straßenverkehrsordnung ist an dieser Stelle eindeutig: Sie müssen auch für ein Kind, das schwerer als 36 kg ist, zwingend einen Kindersitz verwenden! Solange Ihr Sohn oder Ihre Tochter noch nicht 150 cm groß ist oder das 12. Lebensjahr vollendet hat, unterliegt Ihr Kind der Kindersitzpflicht. Das ist rechtlich bindend! 

Daneben ist es für Ihr Kind außerdem sicherer, auch über die 36 Kilogramm hinaus einen Kindersitz zu nutzen. 

Es ist auch für Kinder mit über 36 kg Körpergewicht sicher, in einem Kindersitz zu sitzen

Concord Transformer XT Plus Folgesitz Kind AutoDie rechtliche Seite haben wir ausgeführt. Allerdings gibt es an der Stelle einen Haken: Die Zulassung der Kindersitze - denn kein Kindersitz, der nach der Norm UN ECE R 44 zugelassen ist, ist für ein höheres Gewicht als 36 kg zugelassen. Auch Sitzerhöhungen, die wir wegen ihres fehlenden Seitenschutzes generell nicht empfehlen, sind an dieser Stelle begrenzt. 

Um die Frage zu klären, ob ein Kindersitz, der bis 36 kg zugelassen ist, auch darüber hinaus sicher ist, müssen wir uns zunächst einmal ansehen, wie ein Folgesitz funktioniert. 

Wie schützt der Folgesitz Ihr Kind?

Kindersitze der Gruppe 2/3 sorgen dafür, dass Ihr Kind erhöht im Auto sitzt. Dies beeinflusst und verbessert die Gurtführung des 3-Punkt-Autogurtes, der auf die Größe eines durchschnittlichen Erwachsenen zugeschnitten ist. Die Rückenlehne und auch die Kopfstütze des Folgesitzes schützen Ihr Kind im Falle eines seitlichen Aufpralls. Der Gurtverlauf wird bei einem Folgesitz mit Rückenlehne nicht nur am Becken- sondern auch am Schultergurt optimiert. Seine Rückenlehne und die Kopfstütze schützen das Kind auch bei einem Seitenaufprall effektiv. All das kann ein einfaches Sitzkissen nicht bieten. Wir verkaufen bewusst ausnahmslos Kindersitze mit Rückenlehnen, denn diese Folgesitze sind deutlich sicherer als ein einfaches Sitzkissen. 

Nicht der Folgesitz, sondern der Autogurt hält das Kind

In einem Folgesitz der Gruppe 2/3 wird Ihr Kind gemeinsam mit seinem Kindersitz mit dem Fahrzeuggurt angeschnallt. Dieser hält im Falle eines Unfalls Ihr Kind im Sitz. Die zusätzliche Befestigung eines Folgesitzes am Isofix-System erhöht zwar die Stabilität des Kindersitzes bei Kurvenfahrten, Ihr Kind wird aber auch bei Isofix-Montage des Kindersitzes vom Kfz-Gurt gehalten. Der Autogurt ist für ein deutlich höheres Gewicht ausgelegt, er muss über eine Tonne Zuglast aushalten. Der Folgesitz an sich hat keine haltende Wirkung.

Die Beschränkung auf ein Gewicht von 36 kg kommt alleine durch die Zulassung nach ECE R44/04, die diese Grenze vorgibt, und durch das Gewicht des bei den Tests verwendeten Prüfdummies.

Ein auf 36 kg beschränkter Kindersitz ist auch bei schwereren Kindern sicher

Diese Fakten betrachtet kommen wir, ebenso wie die Experten des ADAC, der Unfallforschung der Versicherer, die Fachpersonen der Landesverkehrswacht und das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur zu dem Ergebnis, dass ein Kindersitz der Gruppe 2/3 rein technisch gesehen auch mit einem Gewicht von über 36 kg genutzt werden kann.

Expertenstimmen zum Thema

Dr. Gerd Müller, Oberingenieur, Fachgebiet Kraftfahrzeuge der TU-Berlin meint:
„Kindersitze der Klasse 2/3 sind bis zu einem Kindesgewicht von 36kg zugelassen und entsprechend getestet. Das liegt daran, dass die gesetzliche Zulassung (ECE-R 44) genau diese Grenze definiert. Es gibt aber überhaupt keinen Grund davon auszugehen, dass ein solcher Kindersitz in seiner Schutzwirkung versagen würde, wenn ein schwereres Kind darin sitzen würde [...] Aus Sicherheitssicht ist es ebenfalls unbedingt angebracht, dass die besagten Kinder in einem Kindersitz im Pkw gesichert werden.“

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur schreibt uns zum Thema:
„Die eigentliche Rückhaltung des Kindes erfolgt bei Systemen der Klasse III nach UNECE-Regelung Nummer 44 über den fahrzeugeigenen Gurt. Bei der Nutzung von Sitzerhöhungen mit und ohne Rückenlehne sollte insbesondere bei Kindern, die schwerer als 36 kg sind, auf geeignete Materialien geachtet werden. […..] Um Informationen in Bezug auf die Eignung eines nach UNECE-Regelung Nummer 44 genehmigten Kinderrückhaltesystems für den Transport schwerer Kinder zu erhalten, müssen sich die Eltern an den jeweiligen Hersteller wenden.“

Das sagen die Kindersitzhersteller zum Thema

Die Aussagen der Hersteller gehen zu diesem Thema auseinander. Während einige Hersteller auf unsere Nachfrage hin ihre R 44-Kindersitze auch für Kinder zur Nutzung freigeben, die schwerer als 36 kg sind, halten andere sich die Option einer Einzelfallentscheidung offen und wiederum andere schließen diese Nutzung komplett aus.

Ein Hersteller, der es offiziell gestattet in seinen Kindersitzen der Gruppe 2/3 auch Kinder mit einem Gewicht von mehr als 36 kg zu transportieren ist Britax Römer. Es lohnt sich aber, auch bei allen anderen Kindersitzherstellern die eigene Situation zu schildern und nachzufragen, ob Ihr Kind seinen Folgesitz auch über 36 kg hinaus nutzen darf.

Wir haben die Kindersitzhersteller um eine Stellungnahme gebeten und folgende Antworten erhalten: 

Kindersitzhersteller Dürfen Kindersitze der Gruppe 2/3 aus Ihrem Haus auch über die 36 Kilogramm hinaus genutzt werden?
Avionaut Der Avionaut Max Space ist ein Kindersitz, der nach ECE R 129 zugelassen ist. Der Sitz ist für Kinder von 100 bis 150 cm zugelassen und zusätzlich laut Zulassungsetikett auf ein Körpergewicht von 15 bis 36 kg begrenzt. Avionaut gestattet die Verwendung des Max Space über die 36 kg hinaus. 
Avova Die Avova-Kindersitze Star und Star-Fix sind nach ECE R 129 zugelassen. Laut Zulassungsetikett haben die Kindersitze keine Größengrenze, auf den Seitenwangen beider Modelle findet sich jedoch eine Skizze mit einer 36 kg-Angabe. 

Avova hat uns dazu mitgeteilt:

"Der Star (Fix) ist nach R 129 zugelassen, hierfür ist die Körpergröße von 100 – 150 cm entscheidend. Wenn ein Kind schwerer als 36 kg ist, stellt dies für unseren Star-Fix kein Problem dar, da der Star- Fix sehr robust ist und das Kind mit dem Fahrzeuggurt gehalten wird. Die 36 kg stammen vom schwersten Dummy, mit dem Kindersitze dieser Kategorie getestet werden."

Stand: Juni 2021: Avova hat angekündigt, die Skizze zu überarbeiten, so dass Kunden durch die Angabe der Gewichtsgrenze nicht mehr verunsichert werden.

Axkid "Die Sitze sind bis zur angegebenen Gewichtsgrenze zugelassen. Nach der genehmigten Gewichtsgrenze können wir die Verwendung des Sitzes nicht empfehlen, da er nach diesem Gewicht nicht für die Verwendung zugelassen ist."
BeSafe "Die herkömmlichen und nach ECE R 44 zugelassenen Sitzerhöhungen mit fester Rückenlehne, so die Bezeichnung dieser Sitzgruppe, sind in der Nutzung limitiert auf das Gewicht von mind. 15 kg und bis 36 kg. Für diese Sitze kann Ihnen kein Hersteller eine darüberhinausgehende Genehmigung zur Nutzung erteilen. Dies muss dann von Amts wegen erfolgen. Mit unserem neunen nach UN R 129 zugelassenen Autokindersitz iZi Flex FIX i-Size lösen wir das Problem der Gewichte. Dieser Autokindersitz ist zugelassen für Kinder ab 100 cm und bis 150 cm, ganz gleich wie leicht/schwer das Kind ist."
Britax Römer "Alle unsere Kindersitze der Gruppe 2/3 (15-36 kg) dürfen auch von Kindern verwendet werden, die mehr als 36 kg wiegen."
Concord "Die gesetzliche Kinderbenutzungspflicht besteht auch für Kinder die mehr als 36 kg wiegen und zwar bis zu einem Alter von 12 Jahren oder 150 cm Körpergröße. Aus diesem Grund würden wir einen Kinderautositz mit I-Size Zulassung empfehlen. Hierbei handelt es sich um einen Kinderautositz der Phase 2 (100 – 150 cm)."
Cybex "Es ist richtig, dass die Sitze mit der Zulassung nach UN R44/04 nur ein Maximalgewicht von 36 kg zulassen. Dies ist gesetzlich so geregelt und wir empfehlen einen solchen Sitz auf keinen Fall länger zu nutzen. Hier besteht tatsächlich eine Lücke – Körpergröße in Bezug auf Körpergewicht – die in manchen Fällen nur schwer zu schließen ist."
Diono  "Wir empfehlen eine Nutzung unserer Kindersitze der Gruppe 2/3 über die 36 kg hinaus nicht."
Joie  Erlaubnis im Einzelfall möglich. Joie bittet Eltern darum, sich per Email zu melden, wenn das Kind in einem gewichtsbeschränkten Kindersitz sitzt und über 36 kg wiegt. 
Maxi-Cosi "Die Sitze sind nur bis 36 kg getestet. Das heißt aber nicht, dass sie nicht sicher sind, wenn das Kind das Gewicht überschreitet. Kinder müssen bis 150 cm mit Sitz fahren. Wenn es also die Optionen sind: Kind ohne Sitz, oder Kind im Gruppe 2/3-Sitz, der über 36 kg nicht homologiert ist, dann ist die letztere auf jeden Fall die bessere Option. Das Ziel der SItze Gr. 2/3 ist, dass der Sicherheitsgurt richtig über dem Körper des Kindes positioniert ist. Das Gewicht des Kindes hat hierauf keinen Einfluss. Der Folgesitz sorgt also dafür, dass das Kind sicher angeschnallt ist."
nuna Erlaubnis im Einzelfall möglich. nuna bittet Eltern darum, sich per Email zu melden, wenn das Kind in einem gewichtsbeschränkten Kindersitz sitzt und über 36 kg wiegt. 
Takata Der Hersteller erlaubt die Verwendung über die 36 kg hinaus nicht. 

 
Diese Möglichkeiten haben Sie, Ihr Kind, das über 36 kg wiegt, sicher zu transportieren

Kind im Folgesitz Gruppe 2/3 R 129/92 i-Size ab 100 bis 150 cm Wie können Sie Ihr Kind, das über 36 kg wiegt, nun aber sicher und auch gesetzeskonform transportieren?

Möglichkeit 1: Nutzen Sie Ihren Gruppe 2/3-Kindersitz weiter

Die einfachste Variante ist es, Ihren Kindersitz, der nur bis 36 kg zugelassen ist, auch über die 36 Kilogramm hinaus zu nutzen. Laut Straßenverkehrsordnung sind Sie dazu sogar verpflichtet, Sie handeln in diesem Fall also gesetzeskonform.

Möglichkeit 2: Verwenden Sie einen Kindersitz, der nach R 129 zugelassen ist

Eine Alternative ist es, dass Sie einen Folgesitz nutzen, der nach ECE R129 ("i-Size") zugelassen ist. Innerhalb dieser Zulassungsnorm werden die Sitze nicht nach Gewicht, sondern nach Größe klassifiziert. Die neuen Folgesitze sind zum Beispiel ab einer Körpergröße von 100 cm bis zu einer Größe von 150 cm zugelassen, - und das in der Regel unabhängig vom Gewicht des Kindes.

Hinweis: Bitte achten Sie dennoch auf die Angaben auf dem Zulassungsetikett und in der Anleitung des Kindersitzes - einige wenige Kindersitze, die nach UNECE R 129 zugelassen sind, sind zusätzlich zur Größenbegrenzung auch nach Gewicht begrenzt. 

Das heißt: Mit einem Kindersitz, der nach UN ECE R129 bis 150 cm zugelassen ist, bewegen Sie sich in der Regel innerhalb der gesetzlichen Vorgaben und auch innerhalb der Zulassungsvorschriften, da diese Kindersitze bis auf seltene Ausnahmen keine Gewichtsobergrenze mehr haben.

Welche Kindersitze sind nach der Norm R 129 zugelassen und haben kein Gewichtslimit? Kindersitze für Kinder über 36 kg

Mittlerweile gibt es eine große Auswahl an Kindersitzen, die für Kinder über 36 kg zugelassen sind. 

In unserem Kindersitz-Sortiment finden Sie beispielweise folgende Folgesitze für Kinder über 36 kg: 

 

Ihr Kind passt nicht mehr in einen Kindersitz der Gruppe 3?

Je nachdem, wie Ihr Kind gebaut ist, kann es sein, dass es nicht mehr optimal oder gar nicht mehr in seinen Kindersitz passt.

Kindersitze der Gruppe 2/3 gibt es in unterschiedlichen Varianten und Ausführungen. Einige sind schmaler und manche breiter gebaut, viele wachsen in der Breite mit. Das heißt: Nur weil Ihr Kind nicht mehr in den eigenen Sitz passt, heißt das zum Glück noch lange nicht, dass es in gar keinem Folgesitz mehr bequem sitzen kann. Probieren Sie deshalb unbedingt unterschiedliche Kindersitze aus – am besten vor Ort im Fachgeschäft.

Wir haben bislang noch nie erlebt, dass kein Kindersitz mehr passte. Sollte dies bei Ihrem Kind aber tatsächlich der Fall sein, gibt es noch eine allerletzte Möglichkeit: Die Befreiung von der Kindersitzpflicht.

Möglichkeit 3: Die Befreiung von der Kindersitzpflicht

Für den Fall, dass ein Kind auf Grund seines Gewichts bzw. der Statur keinen passenden Kindersitz mehr findet, besteht die Möglichkeit, bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen, die das Kind von der Kindersitzpflicht befreit.

Bitte bedenken Sie dabei immer: Dies bedeutet, dass Ihr Kind auf einen wichtigen Sicherheitsaspekt im Auto verzichten muss und so im Falle eines Unfalls nicht mehr optimal geschützt ist! Von daher sollte das immer die allerletzte Möglichkeit darstellen.

Rechtliche Grundlage:
„Es besteht die Möglichkeit, eine Befreiung von der „Kindersitzpflicht“ zu beantragen. Nach § 46 Absatz 1 Nummer 5a der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) können die Straßenverkehrsbehörden in bestimmten Einzelfällen Ausnahmen vom Verbot der unzulässigen Mitnahme von Personen (§ 21 StVO Personenbeförderung) genehmigen. Eine solche Ausnahmegenehmigung darf allerdings nur in besonders dringenden Fällen erteilt werden. An den Nachweis der Dringlichkeit sind strenge Anforderungen zu stellen.“

Quelle: Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur:

Unser Fazit:

Auch wenn Ihr Kind über 36 kg wiegt, kann es noch sicher im Auto mitfahren. Wählen Sie einen gut passenden Kindersitz und stimmen Sie sich gegebenenfalls mit dem Kindersitzhersteller ab.

Melden Sie sich bei uns, wenn noch Fragen offen sind oder Sie Probleme haben, einen gut sitzenden Kindersitz für Ihr Kind zu finden – wir helfen Ihnen gerne!

Quellen und weiterführende Links:
Kreisverkehrswacht Mannheim: Wenn das Kind schwerer als 36 kg, aber kleiner als 150 cm und jünger als 12 ist
Landesverkehrswacht Niedersachsen: Kindersitz-FAQ
ADAC: Größe und Gewicht des Kindes über den Prüfangaben (über 36 kg)

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